Mit dem neuen Prinzip der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ will die Bundesregierung die Dächer von Mehrparteiengebäuden für Mieterstrom mit Photovoltaik erschließen. Das Potenzial ist riesig. Ob und wie schnell es aktiviert werden kann, hängt auch davon ab, wie praxisgerecht die Gesetzesnovelle ausfällt.
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