Die deutsche Regelung zur Kundenanlage verstößt nach einem Urteil des EuGH gegen EU-Recht. Mieterstrom-Projekte könnten künftig durch die notwendige Erhebung von Netzentgelten deutlich teurer werden. Im Bild Pionierkraft-CEO Andreas Eberhardt, der EuGH hat zum deutschen Mieterstrom geurteilt.

Foto: Pionierkraft

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