Spätestens ab dem 1. Januar 2026 werden neue Steuerregeln gelten. Sie betreffen die Umsatzsteuern. Vorteilhaft sind sie für einige Hundertausend Betreiber:innen von Photovoltaik-Anlagen, die zwischen 2009 und und 2012 installiert wurden. Doch auch andere sind vom Schreiben des Bundesfinanzministeriums betroffen.

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