Mit dem Solarpaket I hat der Bund die Frist zur Stromkennzeichnung der Energieversorger ab 2025 auf den 1. Juli vorgezogen. Laut Stadtwerkenetzwerk ASEW ist die Fristverschiebung derzeit noch wenig bekannt.

Grafik: Dominik Neudecker / stock.adobe.com

Quelle: Read More