Das Aufatmen war im Dezember 2020 fast hörbar, als die Parlamentarier im Bundestag den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministerium entschärften. Ältere Ü20-PV-Anlagen, die aus dem Vergütungssystem des EEG herausfielen, bekamen eine legale Chance, weiter betrieben zu werden. Doch die Bedingungen sind in den meisten Regionen für die Anlagenbetreiber keineswegs rosig.
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