Das Aufatmen war im Dezember 2020 fast hörbar, als die Parlamentarier im Bundestag den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministerium entschärften. Ältere Ü20-PV-Anlagen, die aus dem Vergütungssystem des EEG herausfielen, bekamen eine legale Chance, weiter betrieben zu werden. Doch die Bedingungen sind in den meisten Regionen für die Anlagenbetreiber keineswegs rosig.
Vorn ein älteres Paar, im Hintergrund ein Einfamilienhaus mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach

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