Die Novelle des Landesplanungsgesetzes in NRW ermöglicht Bezirksregierungen, Genehmigungsverfahren für Windenergievorhaben auszusetzen. Der LEE NRW hofft auf einen Erlass des NRW-Wirtschaftsministeriums, der regeln soll, dass dieses lediglich im Einzelfall erfolgt.

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