Der Anbieter von PV-Stromlösungen für Mehrfamilienhäuser, Pionierkraft, hat sein Geschäftsmodell wegen der jüngsten Urteile zu Mieterstrom von einem Energierechtsanwalt prüfen lassen. Das Ergebnis: Pionierkraft nutze Direktleitungen und keine Kundenanlagen, für die Netzentgelte anfallen können. 
Grafik: Pionierkraft
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