Rücktritt des ADAC-Präsidenten: Ein verkehrs- und klimapolitischer Skandal

Der Rücktritt des Präsidenten des ADAC ist ein Vorgang von erheblicher verkehrs- und klimapolitischer Brisanz. Wer es wagt, offen auszusprechen, dass wirksamer Klimaschutz im Straßenverkehr ohne eine spürbare CO₂-Bepreisung nicht erreichbar ist, scheint in Deutschland selbst auf höchster Verbandsebene nicht mehr tragbar zu sein.

Dies ist ein fatales Signal – für die Verkehrspolitik ebenso wie für die Glaubwürdigkeit der Klimaschutzziele insgesamt.

Sachverhalt

Der zurückgetretene ADAC-Präsident hatte öffentlich gefordert, die CO₂-Bepreisung im Verkehrssektor anzuheben, um die dringend notwendige Lenkungswirkung zugunsten emissionsarmer und emissionsfreier Antriebe zu entfalten. Ziel war es, insbesondere die Elektromobilität marktwirksam zu fördern und den strukturell rückständigen Verkehrssektor endlich in Einklang mit den gesetzlichen Klimavorgaben zu bringen.

Dass eine solche, sachlich wie rechtlich naheliegende Position innerhalb des größten deutschen Automobilverbandes offenbar nicht mehr konsensfähig ist, wirft grundlegende Fragen zur verkehrspolitischen Rolle und Zukunftsfähigkeit des ADAC auf.

Dauerhaftes Scheitern im Verkehrssektor

Unstreitig ist:

Der Verkehrssektor verfehlt seit Jahren systematisch seine Klimaschutzziele. Trotz technischer Fortschritte und politischer Programme bleiben die Emissionsminderungen deutlich hinter den gesetzlichen Anforderungen zurück. Ohne wirksame ökonomische Steuerungsinstrumente – insbesondere über den CO₂-Preis – ist eine Trendwende nicht realistisch.

Wer diese Realität benennt, darf nicht politisch oder institutionell kaltgestellt werden.

Elektromobilität als Teil eines ganzheitlichen Systems

Elektrofahrzeuge sind kein ideologisches Projekt, sondern ein zentraler Baustein moderner Verkehrs- und Energiepolitik – insbesondere bei ganzheitlicher Betrachtung:

  • über den Lebenszyklus geringere Emissionen,
  • Kopplung mit erneuerbarer Stromerzeugung,
  • erhebliche Vorteile bei Lärm- und Luftschadstoffen,
  • Stärkung von Prosumer-Modellen durch Eigenstromerzeugung aus Photovoltaik.

Gerade die Verbindung von Elektromobilität, Eigenstromnutzung und dezentraler Energieerzeugung eröffnet neue wirtschaftliche Spielräume für Bürgerinnen und Bürger – vorausgesetzt, politische Rahmenbedingungen wirken fördernd und nicht bremsend.

Politische Lesart des Rücktritts

Professor Dr. Martin Maslaton, im LEE Sachsen für den Bereich Verkehr zuständig, stellt hierzu eine zugespitzte These auf: Er unterstellt, dass die Sächsische Staatsregierung einen infolge höherer CO₂-Bepreisung steigenden Benzinpreis politisch ebenfalls für nicht richtig hält und den Rücktritt des ADAC-Präsidenten deshalb zumindest klammheimlich befürwortet.

Sollte diese Lesart zutreffen, wäre dies ein verheerendes Signal für die Glaubwürdigkeit der sächsischen Verkehrs- und Klimapolitik.

Fazit

Der Rücktritt des ADAC-Präsidenten ist kein Randereignis, sondern Ausdruck einer grundsätzlichen Schieflage der verkehrspolitischen Debatte. Wer konsequent für Klimaschutz, technologische Modernisierung und ehrliche Zielerreichung eintritt, darf nicht zum politischen Risiko erklärt werden.

Der LEE Sachsen fordert:

  • eine offene und sachorientierte Debatte über wirksame Klimaschutzinstrumente im Verkehr,
  • die Anerkennung der Elektromobilität als systemischen Fortschritt,
  • und den Mut, notwendige Preissignale nicht zu tabuisieren, sondern politisch zu verantworten.

Klimaschutz im Verkehr ist kein Gesinnungsthema – sondern eine rechtliche, ökonomische und politische Verpflichtung.

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6. Leipziger Photovoltaik-Forum

Auch im Jahr 2026 laden Sie die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft und der LEE Sachsen e. V. wieder herzlich zum Leipziger Photovoltaikforum in der 6. Auflage ein.

Die Veranstaltung wird am 29.01.2026 im Victor’s Residenz Hotel stattfinden.

Wie in den vergangenen Jahren wird sich das Forum den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Photovoltaik aus technischer und rechtlicher Sicht widmen. Neben der Expertise der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft auf rechtlicher Ebene, konnten wir erneut eine ausgewählte Anzahl von in der Branche bestens vernetzten Referenten und spannende Themen zusammenstellen. Wie in den letzten Jahren bereits bewährt, bietet das Leipziger Photovoltaik-Forum damit auch in der 6. Auflage nicht nur die Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung, sondern ermöglicht insbesondere auch das Knüpfen neuer und wertvoller Kontakte in der Photovoltaik-Branche und eignet sich somit hervorragend zum Netzwerken.

Während in Berlin über mögliche Einschnitte bei der Förderung von Solaranlagen diskutiert wird – mit teils drastischen Forderungen zur Speicherpflicht und Steuerbarkeit kleiner PV-Anlagen – setzt das 6. Leipziger Photovoltaik-Forum am 29. Januar 2026 ein deutliches Zeichen: Hier stehen die Chancen und Herausforderungen der Photovoltaik im Mittelpunkt, sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht.

Veranstaltet von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft und dem dem LEE Sachsen e. V. bringt das Forum erneut führende Köpfe der Branche zusammen – mit praxisnahen Vorträgen, aktuellen Rechtsimpulsen und einer vielseitigen Themenauswahl.

Neben der Analyse politischer Rahmenbedingungen für PV-Anlagen widmet sich die 6. Auflage des Forums auch Batteriespeichern als zentralem Baustein für eine zukunftsfähige Photovoltaik. Wie in den Vorjahren bietet das Forum nicht nur wertvolles Fachwissen, sondern auch den perfekten Rahmen, um sich zu vernetzen, Ideen auszutauschen und neue Kooperationen anzustoßen.

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LEE-Sachsen – unser und Ihre Beitrag

Der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen (LEE Sachsen) ist die sächsische Stimme für die Energiewende und bündelt die Kräfte der Branche, die den Freistaat Schritt für Schritt mit sauberer Energie versorgen will. Dieser Text stellt die Arbeit des Verbandes vor und lädt dazu ein, sich aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen.

Wer wir sind

Der LEE Sachsen ist die Branchen- und Interessenvertretung für alle, die in Sachsen an der Nutzung von Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und anderen erneuerbaren Energien arbeiten. Als Landesverband ist er zugleich über den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) eng mit der Bundespolitik vernetzt und schlägt damit die Brücke zwischen regionalen Akteuren, Landesregierung und Berlin.

Wie die anderen Landesverbände in Deutschland steht auch der LEE Sachsen für das Ziel, die Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen – in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.[1][3] Damit trägt der Verband dazu bei, Klimaschutzziele zu erreichen, regionale Wertschöpfung zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze im Land zu sichern.

Unsere Ziele

Im Zentrum der Arbeit steht der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen bis hin zu einer Vollversorgung des Freistaates mit sauberer Energie.[1] Der Verband setzt sich dafür ein, dass politische Rahmenbedingungen auf Landesebene verlässlich, planbar und investitionsfreundlich sind.

Zugleich arbeitet der LEE Sachsen daran, Akzeptanz für Energiewende-Projekte zu schaffen, etwa durch transparente Information, Dialogveranstaltungen vor Ort und die Förderung von Beteiligungsmodellen für Bürgerinnen und Bürger. Wie die Schwesterverbände in anderen Bundesländern versteht er sich als Motor für aktiven Klimaschutz, Innovation und regionale Entwicklung.

Was wir tun

Die Vereinsarbeit umfasst verschiedene ineinandergreifende Aufgabenfelder: politische Interessenvertretung, fachliche Vernetzung, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit.[1][3] In Fachgremien, Anhörungen und Gesprächen mit Ministerien bringt der Verband die Expertise seiner Mitglieder ein und gestaltet so aktiv Energie- und Klimapolitik in Sachsen mit.

Darüber hinaus organisiert der LEE Sachsen regelmäßige Fachveranstaltungen, Workshops und Weiterbildungsangebote zu technologischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um erneuerbare Energien.[1] Mitglieder profitieren von Marktanalysen, Branchentrends sowie Unterstützung bei Genehmigungen und Projektentwicklung und können sich mit anderen Projekten und Unternehmen vernetzen.

Einbindung in das bundesweite Netzwerk

Wie die Landesverbände in Bayern, Niedersachsen/Bremen oder Sachsen-Anhalt bündelt auch der LEE Sachsen die Interessen einer vielfältigen Mitgliedschaft – von Projektentwicklern über Stadtwerke und Energiegenossenschaften bis hin zu Technologieanbietern. Dieses Netzwerk sorgt dafür, dass Praxiserfahrungen aus Sachsen in bundesweite Debatten einfließen und umgekehrt erfolgreiche Ansätze aus anderen Regionen in den Freistaat getragen werden.

Über die Verbindung zum BEE und die Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden entsteht ein starkes gemeinsames Dach für die Energiewende in ganz Deutschland.[3] So kann der LEE Sachsen seine Rolle als Bindeglied zwischen regionalen Akteuren und Bundespolitik wirksam ausfüllen.

Warum mitmachen?

Mitglieder gestalten die energiepolitische Zukunft Sachsens aktiv mit, statt Entscheidungen nur zu kommentieren. Sie bringen ihre Perspektive in Positionspapiere ein, setzen Themen auf die politische Agenda und sorgen dafür, dass die Praxis vor Ort in Gesetzgebungsverfahren gehört wird.

Gleichzeitig bietet der Verband eine lebendige Plattform, um sich zu vernetzen, Kooperationsprojekte anzustoßen und voneinander zu lernen. Wer im LEE Sachsen mitarbeitet, wird Teil einer Bewegung, die weit über die eigene Organisation hinaus wirkt und den Wandel zu einem klimaneutralen, wirtschaftlich starken und sozial gerechten Energiesystem voranbringt.

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Pressemeldung DIHK-Studie „Plan B“

DIHK-Studie „Plan B“: Methodisch fragwürdig und volkswirtschaftlich verkannt – LEE Sachsen fordert ehrliche Debatte über
Kostensenkung

Der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen (LEE Sachsen) nimmt das kürzlich verabschiedete Positionspapier des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum Klimaschutz, basierend auf der Studie „Neue Wege für die Energiewende
(‚Plan B‘)“, mit großer Sorge zur Kenntnis.

Aus Sicht des LEE Sachsen ist die zugrunde liegende Studie sowohl methodisch als auch wissenschaftlich fragwürdig und zieht damit politisch falsche Schlussfolgerungen.

Wir möchten diese Veröffentlichung zum Anlass nehmen, unsere tiefgreifenden Kritikpunkte zu dokumentieren und eine konstruktive Diskussion über die echten Potentiale zur Energiekostensenkung anzuregen.

Die Realität ist: Die Energiewende ist keine Last, sondern eine der größten wirtschaftlichen Chancen der Welt – eine Chance, die Deutschland derzeit nicht hinreichend konsequent zu nutzen weiß. Die zentrale Behauptung, die Energiewende habe zu den steigenden Kosten geführt, ist unbelegt und falsch; die wahren, massiven volkswirtschaftlichen Kosten resultierten aus der abrupten Abhängigkeit von billigem russischem Pipelinegas.

Die Energiewende kann dafür nichts – ganz im Gegenteil: Das Problem liegt insbesondere bei den Systemkosten, die dringend gesenkt werden müssen.

In der DIHK-Studie werden Irrwege beschritten, die keine Kostensenkung bedeuten würden. Die Annahme, Wasserstoffimporte oder blauer Wasserstoff könnten kurzfristig kostengünstig helfen, entspricht nicht der Realität, da entsprechende Transporttechnologie fehlt und blauer Wasserstoff mangels CCS und CO2-Netzen faktisch nicht zur Verfügung steht. Auch das Streichen von Ausbauzielen ist kontraproduktiv für die Planungssicherheit von Unternehmen.

Darüber hinaus erachtet der LEE Sachsen die Idee, das energiewirtschaftliche Zieldreieck durch das Weglassen des ökologischen Aspekts aufzugeben, als inakzeptabel für eine zukunftsorientierte Wirtschaft. Gleichzeitig weist die Studie eklatante methodische Mängel auf: Sie ersetzt willkürlich Kostenannahmen anderer Experten durch eigene, die sich an traditionell pessimistischen Schätzungen der IEA (International Energy Agency) orientieren und das reale Kostenreduktionspotential von Erneuerbaren Energien um den Faktor fünf unterschreiten. Die Kosten für nichtexistierenden Wasserstoff sind dagegen sehr optimistisch angesetzt, während Investitions- und Betriebskosten willkürlich gemischt werden.

Aus dieser methodisch fehlerhaften Basis abzuleiten, wie hoch die Kosten für die Energiewende bis 2045 sind, erachtet der LEE Sachsen als höchst unseriös.

Anstelle ideologischer Grabenkämpfe wünscht sich der LEE Sachsen eine ehrliche und faktenbasierte Diskussion über die Potentiale zur Energiekostensenkung in unmittelbarer Zukunft. Wir benötigen einen planvollen Ausbau Erneuerbarer Energien und eine
schnellere Digitalisierung. Ein solcher Ansatz wirkt schnellstmöglich kostensenkend und entfacht jenen positiven Optimismus in der Wirtschaft, der dringend erforderlich ist.

Der LEE Sachsen bleibt gesprächsbereit und hofft auf eine konstruktive Fortsetzung der Debatte.

LEE Sachsen e. V.
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Synthetische Flugkraftstoffe – grünes Fluid für den Himmel?

Synthetische Flugkraftstoffe – grünes Fluid für den Himmel?

Wo stehen wir wirklich?

Einordnung und persönliche Perspektive

Synthetische Flugkraftstoffe gelten seit einigen Jahren als einer der zentralen Hoffnungsträger für den Klimaschutz im Luftverkehr. Kaum ein anderes Thema verbindet derzeit in vergleichbarer Weise energiepolitische Zielsetzungen, technologische Erwartungen und regulatorische Vorgaben. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass politische Zielbilder und reale Verfügbarkeiten miteinander verwechselt werden. Gerade deshalb ist eine nüchterne Einordnung erforderlich: Wo stehen wir heute tatsächlich, was ist realistisch erreichbar – und wo liegen die systemischen Grenzen synthetischer Flugkraftstoffe?

Klare Abgrenzung: Worum es hier nicht geht

Dieser Beitrag grenzt sich bewusst von anderen aktuellen Debatten ab. Er befasst sich nicht mit dem elektrischen oder hybridelektrischen Fliegen. Hybridflugzeuge, bei denen eine klassische Turbine in leistungsintensiven Phasen – insbesondere beim Start und Steigflug – durch elektrische Systeme unterstützt wird, befinden sich technologisch im Vormarsch und werden perspektivisch vor allem im Regionalverkehr eine Rolle spielen. Auch rein elektrische Anwendungen sind für sehr kleine Flugzeuge absehbar.

Diese Entwicklungen sind relevant – sie sind aber nicht Gegenstand dieser Betrachtung.

Im Mittelpunkt steht allein die Frage, woher künftig nachhaltige Flugkraftstoffe für die bestehende und auf lange Sicht dominierende Turbinenflotte kommen sollen.

Warum biogene Kraftstoffe hier keine Rolle spielen

Ebenso bewusst ausgeklammert werden biogene Flugkraftstoffe aus Abfällen, insbesondere aus gebrauchten Ölen und Fetten. Diese Kraftstoffe leisten heute zwar einen Beitrag zur Emissionsminderung, stoßen jedoch aufgrund begrenzter Rohstoffverfügbarkeit, konkurrierender Nutzungen und fehlender Skalierbarkeit schnell an strukturelle Grenzen. Für eine langfristige, globale Perspektive sind sie nicht geeignet, den Bedarf der Luftfahrt in nennenswertem Umfang zu decken.

Synthetische Flugkraftstoffe – technisch machbar, systemisch anspruchsvoll

Im Mittelpunkt stehen daher synthetische Flugkraftstoffe, häufig als e-Fuels oder Power-to-Liquid-Kraftstoffe bezeichnet. Sie werden unter Einsatz erneuerbarer Energie hergestellt, indem grüner Wasserstoff mit CO₂ zu flüssigen Kohlenwasserstoffen synthetisiert wird. Chemisch handelt es sich um ein Kerosin, das nahezu identisch zu fossilem Jet A-1 ist.

Der entscheidende Vorteil:

Bestehende Flugzeuge, Triebwerke und Infrastrukturen können weiter genutzt werden.

Genau das macht synthetische Flugkraftstoffe für den Luftverkehr so attraktiv – und zugleich so anspruchsvoll.

Die eigentliche Herausforderung: die Menge

Die zentrale Frage ist nicht die technische Machbarkeit, sondern die verfügbare Menge. Die weltweite Luftfahrt verbraucht heute deutlich über 300 Millionen Tonnen Kerosin pro Jahr. Selbst bei moderatem Verkehrswachstum ist für das Jahr 2050 von einem Bedarf von rund 350 Millionen Tonnen jährlich auszugehen.

Nachhaltige Flugkraftstoffe müssen daher in industriellen Größenordnungen verfügbar sein – nicht im Maßstab von Pilot- oder Demonstrationsanlagen.

Zwar werden weltweit zahlreiche Projekte zur Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe angekündigt, ihr Reifegrad ist jedoch sehr unterschiedlich. Ein erheblicher Teil befindet sich noch im Ideen-, Forschungs- oder frühen Planungsstadium. Nur ein kleiner Anteil ist tatsächlich im industriellen Betrieb oder steht kurz vor der Inbetriebnahme. Hinzu kommt, dass diese Anlagen auf große Mengen sehr günstiger erneuerbarer Energie angewiesen sind und damit unmittelbar mit anderen Anwendungen konkurrieren – insbesondere mit der Elektrifizierung von Industrie, Wärme und Verkehr.

Europa: regulatorisch ambitioniert, industriell begrenzt

Europa nimmt regulatorisch eine Vorreiterrolle ein, etwa durch verbindliche Beimischungsquoten. Industriell zeigt sich jedoch ein deutlich nüchterneres Bild. Viele europäische Vorhaben sind Forschungs- oder Pilotanlagen. Große Produktionskapazitäten entstehen bislang vor allem außerhalb Europas – dort, wo erneuerbare Energie in großen Mengen und zu niedrigen Kosten verfügbar ist.

Deutschland ist derzeit vor allem Forschungs- und Konzeptstandort, nicht jedoch ein relevanter Produzent synthetischer Flugkraftstoffe im industriellen Maßstab.

Was bedeutet das für den Klimaschutz im Luftverkehr?

Synthetische Flugkraftstoffe werden verfügbar sein und sie werden einen relevanten Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Lebenszyklusbetrachtungen zeigen, dass CO₂-Einsparungen von bis zu etwa 50 % realistisch erreichbar sind.

Nicht realistisch ist jedoch:

  • eine vollständige Versorgung des weltweiten Luftverkehrs bis 2050
  • eine kurzfristige Preisparität mit fossilem Kerosin ohne regulatorische Steuerung

Warum e-Fuels nichts für den Straßenverkehr sind

Daraus folgt eine klare energie- und verkehrspolitische Konsequenz:

Synthetische Flugkraftstoffe sind ein knappes und wertvolles Gut.

Sie müssen dort eingesetzt werden, wo es keine systemisch sinnvollere Alternative gibt – und das ist eindeutig der Luftverkehr. Für den Straßenverkehr stehen längst effizientere Lösungen zur Verfügung, insbesondere die direkte Elektrifizierung. Der Einsatz synthetischer Kraftstoffe im Straßenverkehr würde enorme Mengen erneuerbarer Energie binden und wäre aus gesamtenergetischer Sicht nicht vertretbar.


Im Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen (LEE) ist Professor Maslaton für den gesamten Bereich Verkehr zuständig, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Luftverkehr.

Er ist Rechtsanwalt und seit über 25 Jahren im Luftverkehrsrecht tätig, mit praktischer Erfahrung in allen Bereichen der zivilen Luftfahrt. Die Tätigkeit umfasst den klassischen Verkehrsflugbetrieb ebenso wie die Business- und General Aviation sowie die nationalen, europäischen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen des Luftverkehrs.

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25. Sächsische Windenergietage 2025 Rückblick

25. Sächsische Windenergietage 2025

Im Rahmen der 25. Sächsischen Windenergietage standen in diesem Jahr die Auswirkungen und Herausforderungen von Dunkelflauten im Mittelpunkt. 

Auf den Windenergietagen wurde deutlich, dass solche Wettersituationen zwar Herausforderungen darstellen, jedoch mit den richtigen technischen und marktseitigen Instrumenten gut beherrschbar sind.

Jüngste Dunkelflauten mit schwacher Wind- und Solarproduktion führten zu deutlichen Preisschwankungen am Strommarkt, was Experten wie u.a. Lion Hirth, Frank Kaspar und Robert Gersdorf erneut dazu veranlasste, flexible Kraftwerke, Speicherlösungen und einen anpassungsfähigeren Stromverbrauch als zentrale Bausteine für ein widerstandsfähiges Energiesystem zu betonen.

Für die Branche unterstreichen die aktuellen Ereignisse den Bedarf, Planungen weiter zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern, Industrie und Politik zu intensivieren.

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Pressemitteilung zu den Aussagen von Ministerpräsident Michael Kretschmer zu russischem Gas

Pressemitteilung des BWE Sachsen

„Unser Ministerpräsident macht Deutschland wieder erpressbar, verrät die heimische Energiewende und setzt die Zukunft der Sächsischen Industrie aufs Spiel!

Der Landesverband Sachsen des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) verurteilt die Forderung des Sächsischen Ministerpräsidenten nach einer Wiederaufnahme russischer Gas- und Ölimporte mit größter Deutlichkeit.

Eine solche Position führt Deutschland und Sachsen zurück in eine geopolitisch hochgefährliche Abhängigkeit, die unter enormen politischen, finanziellen und gesellschaftlichen Belastungen gerade erst überwunden wurde.

Die Vorstellung, fossile Energieimporte aus Russland könnten heute dauerhaft zu niedrigeren Energiepreisen führen, geht an der Realität der europäischen Märkte vorbei. Die früheren russischen Gaspreise waren politisch motiviert und dienten gezielt dem Aufbau strategischer Abhängigkeiten. Aus diesen Fehlern müssen wir als Land lernen. Der einzige ökonomisch tragfähige Weg für Deutschland zu dauerhaft niedrigen Energiepreisen führt über den beschleunigten Ausbau von heimischen Kapazitäten in Windenergie, Photovoltaik, Speichern und Power-to-X-Technologien.

Auch aus technologischer Sicht ist die Forderung nach fossilen Importen rückwärtsgewandt. Die Energiezukunft erfordert eine flexible, dezentral steuerbare Einspeisung, die regionale Wertschöpfung ermöglicht. Fossile Großkraftwerkslogik und erneute Pipelineabhängigkeiten von Russland behindern diese Entwicklung und führen zu höheren Redispatch-Kosten, vermehrten Netzeingriffen und einer Verschärfung bestehender Engpässe. Ein Festhalten an fossilen Importen würde somit unmittelbar zulasten der Systemstabilität und der sächsischen Verbraucher gehen.

Besonders gravierend ist die sicherheitspolitische Dimension. Russland hat in den Jahren 2021 und 2022 Energie nachweislich als politisches Druckmittel eingesetzt, über reduzierte Gasflüsse Märkte destabilisiert und massive Preisverwerfungen verursacht. Eine erneute Öffnung der Tür für fossile Lieferungen wäre ein sicherheitspolitischer Fehltritt, der die strategische Erpressbarkeit Deutschlands wiederherstellen und ein fatales Signal an die europäische Wertegemeinschaft senden würde. Angesichts der Tatsache, dass die Ukraine weiterhin unter schwersten Opfern ihre Freiheit und damit auch die europäische Friedensordnung verteidigt, wäre ein solcher energiepolitischer Kurs innerhalb der EU nicht zu rechtfertigen.

Für Sachsen, dessen industrielle Zukunft auf preisstabiler Energie basiert – insbesondere in den Branchen Mikroelektronik, Maschinenbau, Chemie, Logistik und IT – sind erneuerbare Energien die einzig verantwortliche Grundlage. Windkraft, Photovoltaik, moderne Speichertechnologien und Power-to-X-Anwendungen bieten heute niedrigste Gestehungskosten, lokale Wertschöpfung, technologische Unabhängigkeit und weitgehende Immunität gegen geopolitische Verwerfungen. Investitionen in erneuerbare Energien sind damit zugleich Investitionen in die wirtschaftliche Zukunftskraft unseres Freistaates. In diesem Zusammenhang sollte die Landesregierung die sächsische Wirtschaft und Industrie endlich ernstnehmen, die ihren Bedarf nach erneuerbarer Energie mit dem Unternehmensappell klar formuliert hat.*

Die Forderung nach einer Rückkehr zu russischen Energieimporten ist daher energieökonomisch unbegründet, technisch irreführend und sicherheitspolitisch brandgefährlich.

Der BWE Sachsen fordert daher eine klare Rückbesinnung auf eine moderne Energiepolitik, die auf Unabhängigkeit, Innovation und wirtschaftlicher Vernunft beruht. Die Zukunft Sachsens liegt in erneuerbaren Energien – nicht in der Wiederbelebung geopolitisch toxischer Abhängigkeiten. Mit mehr Gaslieferungen steigt die Erpressbarkeit für Sachsen und ganz Deutschland– dabei liegt die Lösung auf der Hand: heimische Erneuerbare!“

 

* Quelle: Unternehmen für Sachsens Zukunft
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Biogasanlage des Monats Oktober 2025 steht in Sachsen!

Seit April 2019 kürt der Fachverband Biogas jeden Monat ein Biokraftwerk zur „Biogasanlage des Monats“, um so mehr Aufmerksamkeit für den Energieträger Biogas zu schaffen.

Im Monat Oktober geht die Urkunde nach Sachsen/Großpösna, an die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH.

Der LEE Sachsen e. V. war vor Ort und überreichte im Namen des Fachverbandes feierlich die Urkunde – ein starkes Zeichen für Engagement, Zusammenhalt und gelebte Energiewende!

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Was hat eigentlich das Thema Energie mit Mobilität zu tun, Herr von Radowitz?

Zunächst ein Zitat des Chefredakteurs der Elektromobilitätsplattform electrive.net, Peter Schwierz, der kürzlich mit „technologieklaren Grüßen“ schrieb:

„Heute genau vor zehn Jahren, am 18. September 2015, wurde Dieselgate bekannt. […] Das ICCT hatte zuvor 15 Diesel-Modelle im realen Fahrbetrieb untersucht: Nur drei erfüllten die Vorschriften einigermaßen, die allermeisten stießen dagegen viel zu viele Stickoxide aus, teils sogar das 25-Fache. Illegale Abschalteinrichtungen – programmiert in Deutschland – machten es möglich.
Warum erzähle ich Ihnen das? Weil erst nach dem Auffliegen dieses Skandals die deutsche Autoindustrie ernsthaft in die Elektromobilität eingestiegen ist. Und weil es teilweise die selben Konzerne sind, die heute mit aller Macht versuchen, den Verbrennungsmotor irgendwie zu retten. Und das, obwohl sich die Folgen der Erderwärmung verschärfen und alle seriösen Betrachtungen (und auch der Markt selbst) für Batterie-elektrische Mobilität sprechen. Dieselgate haben viele schon verdrängt.“

Und warum zitiere ich Herrn Schwierz? Weil er daran erinnert, dass es an der Zeit ist, die Mobilitätswende im Einklang mit der Energiewende zu denken.

Technologieoffenheit muss auch bedeuten, dass sich unsere leistungsfähige Wirtschaft den unverkennbaren und auch erkannten Vorzügen der E-Mobilität widmet. Ein erfolgreicher Umschwung beginnt damit, dass wir die Mauer in den Köpfen abbauen. Eine ideologisierte Debatte hilft niemandem – außer den Wettbewerbern in Asien und vielleicht den USA. Technologieoffenheit bedeutet nämlich auch, neue Erfindungen, Anwendungen und Fortschritte zuzulassen, die sich nicht allein dem Erhalt einer sich dem Ende zuneigenden Technologie widmen.

Ein wesentliches Element, dass unsere Automobil- und Energiewirtschaft über viele, zu viele, Jahre verdrängt hat, ist das „bidirektionale Laden“. 

Worum geht’s?

Zur begrifflichen Einordnung sei zunächst auf den Referentenentwurf „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.07.2025 hingewiesen:

§ 2 Nr. 8c E-StromStG: „bidirektionales Laden: ein intelligenter Ladevorgang, bei dem die Richtung des Stromflusses umgekehrt werden kann, sodass Strom vom aufladbaren elektrischen Energiespeicher eines Elektrofahrzeugs zu dem Ladepunkt fließen kann, an den er angeschlossen ist“

[Bundesministeriums der Finanzen, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, 23.07.2025, Seite 5.]

Weitere Definitionen, wie etwa im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fehlen und behindern eine rechtliche Einordnung bidirektionaler Systeme. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Frage, ob Fahrzeugbatterien als Erzeugungsanlagen, Speicher oder hybride Systeme gelten. Für Netzanschluss, Abrechnung und regulatorische Einordnung fehlt damit eine klare Grundlage, was Investitionsentscheidungen hemmt und die Marktdurchdringung verzögert.

[Initiative „Bidirektionales Laden“, Positionspapier zu notwendigen regulatorischen Anpassungen im Kontext des bidirektionalen Ladens, Seite 7.]

Mit einfachen Worten: bidirektionales Laden (auch „Vehicle-to-X“) bedeutet, dass ein Elektroauto nicht nur Strom aufnehmen, sondern auch wieder ins Netz oder ins Haus zurückspeisen kann. Das eröffnet eine Reihe von Vorteilen – je nach Anwendungsfall.

Vorteile und Herausforderungen des bidirektionalen Ladens

Vorteile für die E-Autobesitzer

Besitzer von Elektrofahrzeugen haben in erster Linie eine Ersparnis bei den Stromkosten. Sie Laden, wenn der Strom günstig ist (z. B. nachts, bei viel Wind / Sonne) und Entladen, wenn der Strom teuer ist (z. B. abends, bei hoher Nachfrage). Darüber hinaus ermöglicht das bidirektionale Laden eine bessere Nutzung von Eigenstrom: Besitzer einer Solaranlage können tagsüber das Auto laden und abends den Solarstrom wieder ins Haus zurückspeisen. Auch bei Stromausfall kann ein Elektroauto als Backup der Notstromversorgung (sog. „Vehicle-to-Home“) dienen.

Vorteile für das Stromnetz und die Gesellschaft

Unser Stromnetz ist auf Stabilität angewiesen, damit es gut funktioniert. Viele vernetzte Fahrzeuge können Schwankungen im Stromnetz ausgleichen, etwa wenn viel erneuerbare Energie eingespeist wird. Überschüsse von Wind- und Solarstrom lassen sich zwischenspeichern, statt abgeregelt zu werden. Und schließlich können Spitzenlasten abgefedert werden, indem E-Autos gezielt Strom ins Netz abgeben („Vehicle-to-Grid“), wenn besonders viel benötigt wird.

Wirtschaftliche und ökologische Vorteile

Durch das bidirektionale Laden entstehen neue Geschäftsmodelle: Besitzer von E-Fahrzeugen können durch Netzdienstleistungen oder Stromhandel zusätzliche Einnahmen erzielen. Ebenso haben die Energieversorger Kosteneinsparungen, wenn sie durch einen geringeren Bedarf weniger in teure Spitzenlastkraftwerke investieren und geringere Leistung vorhalten müssen. Auch die effizientere Nutzung von erneuerbaren Energien und geringerer CO₂-Ausstoß leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

Neben den vielen Chancen gibt es beim bidirektionalen Laden auch eine Reihe von Nachteilen und Herausforderungen:

Nachteile für die E-Autobesitzer

Durch häufiges Be- und Entladen kann die Batterie schneller verschleißen und sich die Lebensdauer verkürzen. In Abhängigkeit von Technologie und Managementsystemen kann der Grad variieren. Manche Hersteller schränken ihre Garantieleistungen ein und erlauben bidirektionales Laden noch nicht offiziell oder koppeln es an Bedingungen. Darüber hinaus wird die Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Spontanität eingeschränkt, wenn diese als Energiespeicher genutzt werden. Fahrer müssen sicherstellen, dass das Auto jederzeit fahrbereit bleibt und der Akku nicht vollständig entladen werden kann, wenn man spontan losfahren will. Und, last but not least, sind die Anschaffungskosten für Wallboxen und Ladegeräte, die bidirektionales Laden unterstützen, teurer als Standardvarianten.

Technische und infrastrukturelle Aspekte

Bidirektionales Laden erfordert eine komplexe Steuerung: Es braucht intelligente Systeme, die entscheiden, wann Laden oder Entladen sinnvoll ist. Weiterhin gibt es (noch) unterschiedliche technische Standards (z. B. CHAdeMO vs. CCS), wodurch die Kompatibilität eingeschränkt sein kann. Und, schließlich entstehen beim Hin- und Herwandeln von Strom (Auto ↔ Haus ↔ Netz) Umwandlungs- und Effizienzverluste.

Wirtschaft und Regulierung

Noch fehlen attraktive Tarife oder Vergütungen für Netzdienstleistungen. Es gibt keine klaren Geschäftsmodelle. In vielen Ländern ist das Einspeisen von Strom aus privaten Fahrzeugen ins Netz rechtlich noch nicht eindeutig geregelt, was regulatorische Hürden mit sich bringt. Bezüglich der Steuern & Abgaben ist zu berücksichtigen, dass eine Rückspeisung ins öffentliche Netz zusätzliche Kosten verursachen kann, etwa Netzentgelte oder Umlagen.

Rechtliche Unsicherheit

Beim bidirektionalen Laden besteht eine weitere rechtliche Unsicherheit über die Herkunft des rückgespeisten Stroms. Während das EEG klare Regeln für stationäre Anlagen bietet, fehlen diese für mobile Speicher wie Elektrofahrzeuge, die sowohl Ökostrom als auch Graustrom speichern können.

Ein Lösungsansatz ist die verpflichtende Nutzung von Grünstromlieferverträgen an Ladepunkten. Das schafft rechtliche Klarheit, greift aber in den Strommarkt ein und könnte europäischem Energierecht widersprechen.

Alternativ wird ein Herkunftsnachweissystem diskutiert, das die gesamte Nutzungskette abbildet. Es wäre rechtlich stabiler und EU-konform, aber aufwändiger umzusetzen.

[Vgl. Stiftung Umweltenergierecht, Bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen, Rechtliche Rahmenbedingungen und Hemmnisse, Seite 14 f.]

Zusammengefasst:


Eine mögliche Roadmap, wie sich bidirektionales Laden in den nächsten Jahren durchsetzen könnte, lässt sich in etwa 3 Schritten darstellen:

1. Standardisierung & Regulierung (2025 – 2027)

  • Einheitliche Standards (vor allem CCS für Europa) setzen sich durch.
  • Einführung von rechtlichen Rahmenbedingungen für Vehicle-to-Grid (Vergütung, Abgaben, Netzanschlussregeln).
  • Förderprogramme für bidirektionale Wallboxen und Netzdienste starten.
  • Erste Energieversorger bieten dynamische Tarife und Speicher-Vergütungen an.

2. Breiter Markthochlauf (2027 – 2030)

  • Viele neue E-Autos kommen ab Werk bidirektional-fähig.
  • Preise für Wallboxen sinken deutlich.
  • Vehicle-to-Home wird im Privatbereich zum Standard für Solaranlagenbesitzer.
  • Erste geschäftsmodellbasierte Angebote entstehen: z. B. Autostrom-Verträge mit Einnahmen durch Rückspeisung.
  • Flotten (Busse, Lieferwagen) werden systematisch als Speicherpuffer ins Netz eingebunden.

3. Vollintegration in Energiesysteme (ab 2030)

  • Millionen von E-Autos dienen als dezentrale Speicher und stabilisieren das Stromnetz.
  • Vehicle-to-Grid wird Teil der Netzplanung und Energiewende-Strategie.
  • E-Autos ersetzen in vielen Fällen stationäre Heimspeicher (z. B. Tesla Powerwall).
  • Automatisierte Steuerung: Nutzer merken im Alltag kaum noch etwas, weil das System Ladezeiten, Rückspeisung und Mobilitätsbedarf intelligent koordiniert.

 

Fazit: Energie- und Mobilitätswelt wachsen zusammen

Bidirektionales Laden hat großes Potenzial, steht aber noch am Anfang. Der Mehrwert hängt stark von Technikreife, rechtlichen Rahmenbedingungen und Nutzerverhalten ab. Die größten Herausforderungen sind Standardisierung, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit. Erst wenn diese Punkte gelöst sind, kann bidirektionales Laden breit eingesetzt werden.

Markus Emmert, ehemaliger Vorstand des Bundesverbandes E-Mobilität, fasst es so zusammen: »Wir müssen im Blick haben, dass es nicht nur um Intelligenz der Systeme und um den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Netze, der nachhaltigen Mobilität geht, sondern auch um eine deutlich höhere Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf dem Einsatz der Primärenergie, mit der es vernünftig und effizient zu haushalten gilt.«

Getrieben durch ehrgeizige Umweltziele blicken Hersteller, Lieferanten, Installateure, Flotten- und Energiemanager, Händler und Start-ups auf die Vereinbarkeit von Mobilitäts- und Energiewende. E-Fahrzeuge als Powerbank und Erneuerbares Energiedepot für Stromnetze sind das Kernbild eines Teils der Sektorenkopplung.

Ein Beitrag von

Christoph von Radowitz

LEE Sachsen e. V.

Gründungsmitglied

LEE Sachsen e. V.
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Landkreis Leipzig – Moratorium zur Windkraft: Wirkungslos – und doch symbolisch laut

Am 10. September 2025 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig auf Antrag der AFD ein Moratorium für Windenergieanlagen beschlossen. Unterstützt von den Freien Wählern, Freien Sachsen und Teilen der CDU dient der Beschluss v.a. als politisches Signal gegen den weiteren Ausbau der Windkraft, da ein solches Moratorium rechtlich keine Wirkung entfalten kann.  

Dass politische Debatten und Entscheidungen unseren Alltag sowie unsere Wahrnehmung maßgeblich beeinflussen und lenken, sieht man nicht nur bei politischen Neuerungen auf Bundesebene. Nicht nur der deutsche Bundestag und dessen Forderungen vermitteln einen politischen Tenor, auch die politische Stimme und Stimmung der einzelnen Länder ist ausschlaggebend für unsere alltägliche politische Realität in der Bundesrepublik. 

Politik die uns als Gesellschaft tangiert, geschieht in der Regel sogar öfter auf den kleineren Ebenen: Sie ist dann nahbarer und greifbarer. So ist es umso interessanter, aber auch gefährlicher, wenn Symbolpolitik anstelle von Sachpolitik den politischen Diskurs auf Landesebene leitet. 

Beispielhaft dafür ist das Moratorium für Windenergieanlagen (WEA) des Kreistages des Landkreises Leipzig vom 10. September 2025.  

Dieser stimmte am 10.09.2025 mehrheitlich für eine Beschlussvorlage, welche sich nicht nur von Zukunftstechnologie abwendet, sondern zugleich juristisch (mindestens) auf sehr dünnem Eis bewegt. 

Beschlossen wurden konkret zwei Punkte: 

  1. „Der Landkreis Leipzig soll bei künftigen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) alle im Rahmen seines Beurteilungs- und Ermessensspielraum bestehenden Möglichkeiten nutzen, um Genehmigungen zu begrenzen oder zu versagen. 
  2. Der Landkreis Leipzig soll beim Bund auf die im Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 verankerte Evaluierung der Flächenziele für 2023 hinwirken. Der Landkreis soll im Rahmen der Änderungen des Landesplanungsgesetzes des Freistaates Sachsen darauf hinwirken, dass die Flächenbeitragswerte dem Windflächenbedarfsgesetz entsprechen und damit der Flächenbeitragswert von 1,3 v.H. im Jahr 2027 beträgt.“ [1] 

Auf den ersten Blick klingt das nach einem massiven Eingriff in die Energiewende: Der Landkreis will künftig seine Spielräume bei Genehmigungen von WEA zugunsten einer Ablehnung selbiger nutzen und zugleich vom Bund eine Überprüfung der Flächenziele verlangen. Doch rechtlich bleibt von diesem Beschluss bei genauerer Betrachtung wenig übrig. 

Denn die Rechtslage ist eindeutig: Über Genehmigungen von WEA entscheidet nicht die politische Stimmung im Kreistag, sondern das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und anderen Fachgesetzen. Hier gilt gebundenes Handeln – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Genehmigung erteilt werden. Ermessens- und Beurteilungsspielräume sind eng begrenzt. Auch die Evaluierung der Flächenziele (Flächenbeitragswerte) ist längst im Bundesrecht verankert: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Länder und den Bund seit 2023 zur regelmäßigen Überprüfung.

Mit anderen Worten: Was der Kreistag fordert, ist bereits geltendes Recht. 

Damit ist der Beschluss juristisch zahnlos. Er kann keine einzige Genehmigung stoppen und auch keine Flächenziele verschieben. Bundesrecht bricht Landesrecht – Art. 31 Grundgesetz macht es unmissverständlich. Juristisch betrachtet handelt es sich also um eine Luftnummer.  

Warum dann dieser Aufwand? Politisch ist dieser Beschluss ein symbolischer Akt, vor allem ausgehend von der AFD und anderen recht(sextrem)en Kräften: lautstarker Protest gegen die Energiewende – man könnte auch sagen: kindlicher Trotz. Es geht darum, ein Signal zu senden: „Wir sind gegen die Energiewende, wir sind laut, wir sind präsent, wir sind im Widerstand.“ 

Die Folge: Ein Moratorium ohne rechtliche Verpflichtung, ohne Wirkung. Populismus statt Sachpolitik. 

Das Fazit: Der Kreistagsbeschluss zeigt Haltung, aber keine direkte Wirkung. Rechtlich leer, politisch schrill. 

Beschlüsse wie das Moratorium des Landkreises Leipzig sind juristisch wirkungslos, politisch jedoch schädlich. Sie verunsichern Investoren, bremsen Projekte und schwächen die Akzeptanz der Energiewende. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) fordert daher, den Fokus auf Sachpolitik, anstatt auf populistischen Beschlüssen zu legen. Es braucht daher: schnellere Genehmigungen, klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine klare politisch verlässliche Rückendeckung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Nur so können Klimaziele erreicht, Versorgungssicherheit gewährleistet und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen und ganz Deutschland gestärkt werden.  

Für die Zukunft bleibt entscheidend: Nicht laute Schlagzeilen, sondern konsequente Sachpolitik treiben die dringend notwendige Energiewende voran. 

 

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DIHK-Papier „Neue Wege für die Energiewende“ – Stellungnahme

LEE Sachsen Stellungnahme

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat mit dem Papier „Neue Wege für die Energiewende“ eine Reihe von Vorschlägen für kurzfristige Kostenentlastungen und strukturelle Anpassungen vorgelegt. Der DIHK verweist darin auf die hohen Energiepreise und die zunehmende Belastung der Unternehmen durch Regulierung, Bürokratie und Netzkosten. Unter anderem werden gefordert:

  • eine sektorübergreifende Planung der Infrastruktur (Strom, Gas, Wasserstoff, CO₂),
  • eine Begrenzung der Netzkosten, auch durch Baukostenzuschüsse,
  • die Nutzung sämtlicher Dekarbonisierungsoptionen, einschließlich CCS,
  • die Vermeidung zusätzlicher Umlagen auf den Strompreis und eine Senkung der Stromsteuer,
  • eine Neuaufstellung der Förderung erneuerbarer Energien mit stärkerer Betonung von Betriebskostenförderung und Marktnähe,
  • der Abbau von Komplexität und Regulierung auf nationaler wie europäischer Ebene.

Der LEE Sachsen erkennt an, dass viele dieser Punkte in der Sache nachvollziehbar sind: Der Bürokratieabbau, eine verlässliche Netzausbauplanung und die Begrenzung der Netzentgelte sind auch aus Sicht der erneuerbaren Energien dringend erforderlich. Auch die Forderung nach Planungssicherheit und weniger regulatorischen Hemmnissen teilen wir ausdrücklich.

Gleichwohl bleibt ein kritischer Vorbehalt: Das DIHK-Papier vermittelt den Eindruck, dass es weniger um die konsequente Umsetzung der Energiewende geht, sondern darum, die Programmatik der Energiewende grundsätzlich in Frage zu stellen. Anstelle eines klaren Bekenntnisses zum Umbau des Energiesystems werden mitunter Forderungen erhoben, die Gefahr laufen, zentrale Elemente der Transformation abzuschwächen oder zu verzögern.

Für den LEE Sachsen ist entscheidend: Die Energiewende muss beschleunigt und nicht ausgebremst werden. Bürokratieabbau und Kostenbegrenzung sind wichtige Hebel – sie dürfen aber nicht als Argument genutzt werden, um die strategische Ausrichtung auf erneuerbare Energien zu relativieren.

Fazit

Der LEE Sachsen steht für eine sachliche Debatte über Kosten, Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit. Aber klar ist: Die Energiewende ist kein Projekt, das „beendet“ oder relativiert werden darf – sie ist die zentrale Voraussetzung für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland.

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EU-Genehmigung des Biogaspakets weiterhin ausstehend – Biogasanlagen in Sachsen akut bedroht

Das sogenannte „Biogaspaket“ – offizielles Gesetz zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung – ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Ziel ist es, die Förderung der flexiblen Stromproduktion aus Biomasse zu verbessern und landwirtschaftliche Anforderungen anzupassen.

Für viele Betreiber in Sachsen ist dieses Paket der entscheidende Rettungsanker, um ihre Biogasanlagen weiter wirtschaftlich betreiben zu können. Doch solange die beihilferechtliche Genehmigung des Biogaspakets durch die EU-Kommission aussteht, bleiben alle Verbesserungsversuche wirkungslos.

Grundsätzlich müssen Förderungen aus öffentlichen Mitteln von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, bevor sie ausgezahlt werden dürfen. Diese Genehmigung liegt bis heute nicht vor – mit dramatischen Folgen für die Förderung von Biogasanlagen.

Ohne genehmigtes Biogaspaket umfasst das Ausschreibungsvolumen für Anschlussförderungen im kommenden Oktober gerade einmal 187 Megawatt. Mit entsprechender Genehmigung wären es 1.000 Megawatt. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Hunderte Anlagen in Deutschland und Dutzende in Sachsen eine Anschlussförderung erhalten – oder endgültig vom Netz gehen müssen.

Für viele Biogasanlagen läuft die EEG-Förderung 20 Jahre nach Inbetriebnahme aus. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um die negative Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen auszugleichen und gleichzeitig den Klimaschutz voranzubringen. Fallen die Förderungen ersatzlos weg, können viele Betreiber ihre Anlagen nicht mehr kostendeckend betreiben. Von den 52 EEG-Anlagen in Sachsen, die noch aus der Zeit vor dem 1. Januar 2006 stammen, haben 31 einen konkreten Bedarf an Anschlussförderung – aber bisher keinen Zuschlag erhalten. Ohne Genehmigung des Pakets droht eben diesen Anlagen die Stilllegung.

Die Folge wäre ein massiver Verlust an gesicherter, flexibler Leistung im Stromnetz. Biogasanlagen können dann nicht mehr als zuverlässiger Ausgleich für wetterabhängige Wind- und Solarenergie dienen. Damit gerät nicht nur die Versorgungssicherheit in Gefahr, sondern auch die Wärmewende in vielen Kommunen, in denen Biogasanlagen Nahwärmenetze versorgen.

Daher fordert der LEE Sachsen die Bundesregierung und die EU-Kommission nachdrücklich auf, die beihilferechtliche Genehmigung umgehend zu erteilen.

Jeder weitere Monat Verzögerung bringt die Branche näher an den Kipppunkt. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, droht Sachsen ein massives Anlagensterben mit irreversiblen Folgen für Klimaschutz, ländliche Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.

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Wasser ist die Kohle der Zukunft

Ein Artikel zum Thema Wasser und Wärmepumpen von unserem Unterstützer  Bernd Felgentreff. Lesen Sie hier: 

Bernd Felgentreff

Inhaber der Technischen Beratung für Systemtechnik

 

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Windkraft und Photovoltaik nicht gegeneinander ausspielen – differenzierter Umgang mit dem „Wald“ dringend erforderlich

Windkraft und Photovoltaik nicht gegeneinander ausspielen – differenzierter Umgang mit dem „Wald“ dringend erforderlich

Angesichts der aktuellen Aussagen von Sachsens Forstminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) zur Nutzung von Waldflächen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen warnt der Landesverband Erneuerbare Energien in Sachsen (Sächsischer Landesverband des Bundesverbandes BEE) eindringlich davor, eine unsachliche Gegenüberstellung von Windkraft und Solarenergie im Wald zu befördern. Gleichzeitig fordert er eine präzisere Differenzierung des Begriffs Wald, der bislang politisch und forstwirtschaftlich zu undifferenziert verwendet wird.

„Wald ist nicht gleich Wald“, betont das zuständige Vorstandsmitglied Prof. Martin Maslaton: „Es ist ein erheblicher Unterschied, ob es sich um strukturreiche, naturnahe Forstgebiete mit ökologischer Schutzfunktion handelt – oder um sogenannte Waldlinsen, also flächenhaft durchforstete oder degradiert bewirtschaftete Areale mit reinem Nutzungscharakter.“

Auslöser der Debatte sind Äußerungen des Ministers, der die Rodung von Waldflächen für PV-Anlagen als „völlig kontraproduktiv“ bezeichnete, den Bau von Windenergieanlagen im Wald hingegen ausdrücklich nicht ausschließt. Bereits 30 Windräder stehen auf forstwirtschaftlichen Flächen in Sachsen, weitere 24 sollen laut aktuellen Informationen aus den unteren Immissionsschutzbehörden folgen. Zeitgleich sind laut parlamentarischer Anfrage 20 PV-Anlagen im Wald geplant – auf einer Gesamtfläche von rund 153 Hektar.

Diese Unterscheidung offenbart eine inkonsistente forstpolitische Haltung: „Gerade die pauschale Ablehnung von PV-Anlagen im Wald wird der komplexen Realität nicht gerecht“, so Maslaton. „Es geht nicht darum, den Wald zu zerstören, sondern ihn intelligent weiterzuentwickeln – gerade unter den Bedingungen der Energiewende und der zunehmenden Trockenheit.“

Waldlinsen als Chance für verträgliche PV-Nutzung

Flächen mit geringen ökologischen Funktionen – etwa ehemalige Nadelholz-Monokulturen oder aufgelassene Nutzungsflächen – können durch die gezielte Installation bodennaher Photovoltaik-Anlagen eine doppelte Nutzung erfahren: als Energiefläche und als ökologisch aufgewertetes Habitat mit Blühstreifen, extensiver Mahd und Flächenstilllegung. Auch die Kombination mit Agroforst- und Biodiversitätskonzepten ist möglich.

Wind und Sonne gehören zusammen – Der LEE appelliert daher an die Landespolitik, Windkraft und Photovoltaik als sich ergänzende Bestandteile der Energiewende zu betrachten – und nicht gegeneinander auszuspielen. Die Entscheidung, ob eine Fläche geeignet ist, darf nicht pauschal an der Bezeichnung Wald scheitern, sondern muss sich an objektiven Kriterien orientieren: Geländestruktur, Baumartenzusammensetzung, forstwirtschaftlicher Status und mögliche naturschutzrechtliche Konflikte.

„Wenn der Minister in Bezug auf Windkraft im Erzgebirge davon spricht, es werde zunehmend schwieriger, Menschen zu überzeugen – dann liegt das nicht an der Windkraft, sondern an der Widersprüchlichkeit und Pauschalität der Debatte“, so Maslaton abschließend.

„Wer die Bevölkerung für die Energiewende gewinnen will, muss die Sachargumente sauber voneinander trennen – und nicht ideologisch vermengen.

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Aus für nationale Alleingänge: AFIR macht Anpassung des Ladesäulenrechts zwingend

Neuausrichtung des Ladesäulenrechts: EU-Vorgaben verlangen rechtssichere, praxisgerechte und entschlossene nationale Umsetzung

Mit der Geltung der Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR, Alternative Fuels Infrastructure Regulation) wird seit dem 13. April 2024 ein umfassend harmonisierter Rechtsrahmen für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in der gesamten Europäischen Union geschaffen. Die AFIR ersetzt die Richtlinie 2014/94/EU (AFID, Alternative Fuels Infrastructure Directive) und legt unmittelbar verbindliche – technische, organisatorische und nutzerbezogene – Anforderungen fest. Im Zentrum stehen einheitliche Standards für Stecker und Schnittstellen, die verpflichtende digitale Vernetzung, transparente Informationen für Nutzerinnen und Nutzer sowie Regelungen zur Authentifizierung, Zahlung und Interoperabilität.

Damit ist die bisherige deutsche Ladesäulenverordnung (LSV), deren Grundlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert ist, in vielen Regelungsbereichen überholt. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts bedeutet, dass nationale Vorschriften, die mit der AFIR kollidieren, automatisch unanwendbar werden. Eine rechtliche Fortgeltung der bisherigen LSV ohne Anpassung würde nicht nur gegen Europarecht verstoßen, sondern auch zu einem gefährlichen Regelungsvakuum führen. Für Betreiber, Behörden, Hersteller und Endnutzer entstünde erhebliche Rechtsunsicherheit.

Die Neuordnung ist jedoch weit mehr als eine formale Anpassung. Sie bietet die Gelegenheit, die nationalen Vorschriften strukturell und inhaltlich weiterzuentwickeln, an moderne technologische Standards anzupassen und bürokratische Belastungen gezielt abzubauen. Unumgänglich ist die Ergänzung der Anforderungen der LSV um technische Vorgaben der AFIR sowie das Vorantreiben digitaler Datenverarbeitung und -vernetzung.

Durch Digitalisierung kann die Reform klare wirtschaftliche Vorteile schaffen.

Aber auch energiepolitisch ist die Reform ein zwingender Schritt: Die Ladeinfrastruktur ist das Rückgrat der Elektromobilität – und damit eine zentrale Säule der Verkehrswende. Ohne verlässliche, nutzerfreundliche und einheitliche Lademöglichkeiten droht der stockende Markthochlauf batterieelektrischer Fahrzeuge.

Ein verlässlicher Rechtsrahmen ist dafür Grundvoraussetzung. Nur wenn Investoren, Kommunen und Anbieter auf klare, durchsetzbare und rechtssichere Standards vertrauen können, wird der Ausbau zügig und bedarfsgerecht erfolgen. Die AFIR liefert hierfür den einheitlichen Rahmen – die nationale Umsetzung muss diesen konsequent aufgreifen, ohne neue Hürden zu schaffen.

Technologieoffenheit darf in diesem Zusammenhang nicht als Synonym für Verzögerung oder Passivität missverstanden werden. Die Reform richtet sich nicht gegen künftige alternative Antriebe, sondern stellt sicher, dass die bereits marktverfügbaren Lösungen wie die batterieelektrische Mobilität jetzt verlässlich funktionieren. Eine stabile, rechtsklare und digital vernetzte Ladeinfrastruktur ist dabei keine Option, sondern eine Voraussetzung.

Der Bundesgesetzgeber ist daher gefordert, die unionsrechtlich gebotene und inhaltlich sinnvolle Anpassung entschlossen und zügig umzusetzen. Die Verkehrswende kann nur gelingen, wenn regulatorische Rahmenbedingungen mit dem technologischen Fortschritt Schritt halten – und der Ausbau der Infrastruktur nicht an rechtlichen Unsicherheiten oder bürokratischen Altlasten scheitert.

 

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Neue THG-Quotenregelung – Fortschritt auf dem Papier, Realität unter Vorbehalt

Sehr geehrte Mitglieder, Partnerinnen und Partner des LEE Sachsen,

mit Datum vom 19. Juni 2025 hat das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote veröffentlicht.

Ziel ist eine ambitionierte Fortsetzung der Treibhausgasminderungsverpflichtungen im Verkehrssektor unter Umsetzung der europäischen RED III-Richtlinie. Dabei sollen insbesondere erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs – etwa grüner Wasserstoff oder synthetische E-Fuels – massiv gefördert werden. Zugleich treten weitreichende Restriktionen für klassische Biokraftstoffe in Kraft.

Was ändert sich konkret?

Das Gesetz sieht unter anderem vor:

  • Eine lineare Erhöhung der THG-Quote bis 2040 auf 53 %, was einem Anteil von über 77 % erneuerbarer Energien im Verkehr entsprechen soll.
  • Einführung einer gesonderten Mindestquote für E-Fuels und andere erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, ab 2026 stufenweise ansteigend bis auf 12 % im Jahr 2040.
  • Ausschluss zahlreicher Rohstoffe von der Anrechenbarkeit – etwa Sojaöl, Palmöl und deren Produktionsreste.
  • Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe.
  • Einführung einer Unionsdatenbank zur durchgängigen Rückverfolgbarkeit und strengere Anforderungen an Zertifizierungsstellen.
  • Neuer Abgabenmechanismus bei Nichterfüllung – mit empfindlichen Strafbeträgen bis zu 17.000 €/Tonne bei synthetischen Flugkraftstoffen.

Ein Fortschritt mit Fragezeichen.

So ambitioniert die politischen Ziele erscheinen mögen, so kritisch ist ihr regulatorischer Unterbau zu hinterfragen. Die Gesetzesnovelle operiert mit zahlreichen Verpflichtungen, Kontrollmechanismen und technischen Bedingungen, deren praktische Umsetzbarkeit – insbesondere auf internationaler Ebene – keineswegs gesichert erscheint. Gerade der europaweite Flugkraftstoffmarkt, der durch die ReFuelEUAviation-Verordnung adressiert wird, dürfte sich als Achillesferse erweisen. Die Vorstellung, dass Anbieter von Kerosin oder E-Fuels in einem liberalisierten Luftverkehrsmarkt flächendeckend THG-Quoten erfüllen und dabei auch noch nationale Zertifizierungs- und Kontrollstandards akzeptieren, steht in einem eklatanten Spannungsverhältnis zu den realen Marktmechanismen der internationalen Luftfahrt. Freier Wettbewerb kontra Quotenregime. Die Luftverkehrswirtschaft – insbesondere auf Interkontinentalstrecken – ist geprägt von einem harten Wettbewerb und internationalen Angebotsketten. Wenn nun deutsche oder europäische Flugkraftstoffanbieter mit hohen Kosten für E-Fuels oder synthetischen Wasserstoff konfrontiert werden, während Drittstaatenanbieter weiterhin fossile Kraftstoffe zu günstigeren Konditionen vertreiben, drohen Marktverzerrungen, Wettbewerbsnachteile – und vor allem: ein systemisches Ausweichen. Denn anders als im Straßenverkehr ist im Luftverkehr die Tankstelle global – sie kann problemlos verlagert, umflogen oder umgangen werden. Die vorgesehene THG-Abgabe mag formal durchsetzbar sein – wirtschaftlich jedoch steht zu befürchten, dass sie keine Steuerungswirkung entfaltet, sondern schlicht zu Verkehrsverlagerungen und Emissionsauslagerungen führt.

Was bedeutet das für die erneuerbaren Energien in Sachsen? Für die sächsische Energie- und Wasserstoffwirtschaft eröffnet der Entwurf grundsätzlich neue Chancen: Die verstärkte Nachfrage nach nicht biogenen Kraftstoffen könnte langfristig Investitionsanreize für Power-to-X-Anlagen oder regionale Wasserstoffproduktion setzen. Allerdings bedarf es hierfür nicht nur ambitionierter Zielmarken, sondern auch:

  • verlässliche Investitionsbedingungen,
  • international anschlussfähige Zertifizierungsstrukturen,
  • sowie realistisch ausgestaltete Quotenmechanismen, die nicht am Markt vorbei konstruiert sind.

 

Unser Fazit

Die Novelle zur Weiterentwicklung der THG-Quote ist ein Schritt in Richtung einer klimaneutralen Verkehrswirtschaft – sie setzt richtige Akzente, etwa mit dem Ausschluss problematischer Biokraftstoffe und der Förderung synthetischer Alternativen. Zugleich bleibt fraglich, ob die hochkomplexe nationale Regelungsarchitektur tatsächlich internationale Wirkung entfalten kann – oder ob sie in einem liberalisierten Kraftstoffmarkt schlicht verpufft. Insbesondere im Luftverkehr drohen die europäischen Quoten und Sanktionssysteme von marktmächtigen internationalen Akteuren durchkreuzt zu werden – eine Herausforderung, die nur mit globalen Vereinbarungen gelöst werden kann.

Wir bleiben für Sie an der Thematik dran – und setzen uns dafür ein, dass die Erneuerbaren Energien nicht durch Überregulierung gehemmt, sondern durch kluge Rahmensetzung gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Prof. Dr. Martin Maslaton

Prof. Dr. Martin Maslaton
Vorstandsvorsitzender LEE Sachsen e. V.
Resort Luftverkehr
 
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Die Energiewende schreitet voran – haben PV-Anlagen ohne Batteriespeicher noch eine Zukunft?

Die Energiewende in Deutschland schreitet voran – und damit wächst auch der Anteil der Solarstromerzeugung stetig. Während im Jahr 2022 der maximale monatliche Anteil der solaren Stromerzeugung an der Nettostromerzeugung noch bei 20,3 % lag, waren es im Jahr 2024 bereits 28,3 % und im Jahr 2025 bisher sogar 31,3 % [1].

 

Mit dem steigenden Anteil an Solarstrom sinkt jedoch der sogenannte Marktwert Solar – also der durchschnittliche Preis, den Solarstrom am Strommarkt erzielt. Vergleicht man den allgemeinen durchschnittlichen Marktwert (siehe Bild 1) mit dem spezifischen Marktwert für Solarstrom (siehe Bild 2), zeigen sich insbesondere in den Jahren 2024 und 2025 folgende Entwicklungen:

  1. Der Marktwert Solar sinkt vor allem in den Monaten von Frühling bis Herbst deutlich und erreichte im April 2025 mit 3,04 ct/kWh einen historischen Tiefstand.
  2. Der allgemeine durchschnittliche Marktwert hingegen ist weniger stark vom Solarstrom beeinflusst und sank im Jahr 2025 beispielsweise nur halb so stark wie der Marktwert Solar.

Diese sinkenden Erlöse für Solarstrom sind besonders wichtig im Hinblick auf die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Denn über die sogenannte Marktprämie wird die Differenz zwischen dem anlagenspezifischen anzulegenden Wert und dem tatsächlichen Marktwert Solar ausgeglichen. Dadurch konnte in der Vergangenheit die Wirtschaftlichkeit und Refinanzierung von Solaranlagen sichergestellt werden – ein Aspekt, der bei weiter sinkenden Marktwerten immer mehr unter Druck gerät.

 

Bild 1: Durchschnittlicher Marktwert
Bild 2: Durchschnittlicher Marktwert Solar

Der Einfluss von Solarstrom auf die Strompreise an der Börse lässt sich besonders gut in sogenannten Heatmaps erkennen. Diese zeigen deutlich: Von Frühling bis Herbst sowie zwischen Vormittag und Nachmittag führt die starke solare Erzeugung zu einem spürbaren Rückgang der Strompreise.

Auffällig ist auch, dass die Anzahl negativer Strompreise stark zunimmt – also Zeiten, in denen Stromüberschuss herrscht und Erzeuger Geld dafür zahlen müssen, dass ihr Strom abgenommen wird. Dieser Effekt wird hauptsächlich durch die Solarstromproduktion verursacht und tritt inzwischen nicht mehr nur am Wochenende, sondern auch unter der Woche auf. Das hat zur Folge, dass Anlagen häufiger abgeregelt werden müssen.

Im Gegensatz dazu steigen die Strompreise in den Morgen- und Abendstunden, wenn wenig oder kein Solarstrom erzeugt wird. Dann erreichen die Preise oft 15 bis 20 ct/kWh.

 

Bild 3: Heatmap der Börsenstrompreis im DayAhead-Markt im Jahr 2024 [3]

Was bedeutet das für die Refinanzierbarkeit?

Sehr niedrige oder sogar negative Strompreise an der Börse stellen für Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen ein Problem dar – insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und Refinanzierbarkeit der Anlagen. Negative Preise entstehen, wenn das Stromangebot – vor allem durch erneuerbare Energien – die Nachfrage übersteigt. In Verbindung mit der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (z. B. über die Marktprämie oder Einspeisevergütung) und der Tatsache, dass viele kleine PV-Anlagen nicht abschaltbar sind, kann es zu einer Überproduktion kommen.

Wenn der Börsenstrompreis über einen Zeitraum von sechs Stunden oder mehr bei null oder darunter liegt, dann entfällt für größere Anlagen in diesem Zeitraum die Marktprämie. Das bedeutet: Keine EEG-Förderung für diese Stunden – die finanzielle Absicherung greift nicht mehr, was die Refinanzierung der Anlage deutlich erschwert.

Die Heatmap in Bild 3 macht außerdem deutlich, dass es dem Energiesystem an Flexibilität fehlt. Der Börsenstrompreis zeigt hier, wo Anreize für flexible Stromnutzung – etwa durch verschiebbare Lasten oder Stromspeicher – vorhanden sind.

Besonders im Bereich Batteriespeicher wird aktuell viel diskutiert. Manche sprechen bereits von einem „Batterie-Tsunami“, der auf Deutschland zukommt. Dieser wird vor allem durch zwei Faktoren begünstigt:

  • Attraktive Arbitragemöglichkeiten an den Strommärkten (also günstiger Strombezug und teurer Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt)
  • Sinkende Kapazitätskosten von Batteriespeichern, die deren Einsatz wirtschaftlich immer interessanter machen

Zwischen 2022 und 2025 sind die Kosten für Batteriespeicher um rund 40 % gesunken [4]. Schon im Jahr 2025 wird erwartet, dass deutsche Batteriehersteller ihre Speicher zu einem Kapazitätspreis von 150 bis 250 €/kWh anbieten können. Gleichzeitig erzielen Batteriespeicher auf dem Markt beachtliche Einnahmen: In der klassischen Vermarktung über die Strombörse (standalone) liegt der Jahresumsatz bei etwa 80.000 €/MWh, In der kombinierten Vermarktung (Strombörse + Regelleistung, sogenannte cross-market Optimierung) sind es sogar rund 170.000 €/MWh. Das bedeutet: Batteriespeicher können sich bereits nach nur 2 bis 3 Jahren vollständig refinanzieren – ein wirtschaftlich sehr attraktives Modell.

 

Alleiniger Netzanschluss oder gemeinsame Nutzung mit PV-Anlage?

In der Praxis ist die Integration von Batteriespeichern ins Energiesystem oft deutlich komplizierter als gedacht – vor allem bei Großbatteriespeichern. Diese haben häufig mit fehlenden Netzanschlüssen, langen Bearbeitungszeiten bei Netzbetreibern und Vorbehalten zu kämpfen. Einfacher ist die Integration, wenn die Speicher gemeinsam mit bestehenden PV-Anlagen betrieben werden – sogenannte colocated-Batteriespeicher. Hier nutzen Batterie und PV-Anlage denselben Netzanschluss. Das hat mehrere Vorteile:

Die Genehmigung erfolgt schneller und Vorbehalte der Netzbetreiber lassen sich abbauen.

Der Netzanschluss wird gezielt überbaut, das heißt: Die kombinierte Leistung von PV und Speicher liegt über der eigentlich vereinbarten Netzanschlussleistung.

Für die Vermarktung solcher Systeme gibt es verschiedene Modelle, zum Beispiel:

  • Projektumsetzung im Rahmen einer Innovationsausschreibung [5]
  • Projektumsetzung im Sinne einer Standalone-Vermarktung, bei der der Speicher auch Strom aus dem Netz bezieht
  • Projektumsetzung mit PV-Shifting des Batteriespeichers

Solche Modelle werden meist für Batteriespeicher ab einer Leistung von 100 kW eingesetzt.

 

 

Wie kann Energiekoppler unterstützen?

Energiekoppler ist Anbieter von Virtuellen Kraftwerken und übernimmt damit eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen Direktvermarktern, Flexibilitätsvermarktern und den steuerbaren Anlagen (Assets). Dadurch spielen wir eine Schlüsselrolle bei der Integration und Vermarktung von Anlagen.

Wir arbeiten eng mit führenden Direkt- und Flexibilitätsvermarktern wie z.B. SUENA, Flexpower, Enspired oder Entrix zusammen. So können wir eine schnelle und reibungslose Anbindung der Anlagen und deren Vermarktung sicherstellen.

Darüber hinaus übernehmen wir zunehmend Aufgaben klassischer Energiemanagementsysteme, insbesondere wenn es um die Vermarktung von behind-the-meter Flexibilitäten geht – also Flexibilitätspotenzialen, die sich hinter dem Netzanschlusspunkt befinden, etwa bei Gewerbe- oder Industriekunden.

 

Quellen:

[1] https://www.energy-charts.info/charts/renewable_share/chart.htm?l=de&c=DE&share=solar_share_total&year=2025&legendItems=01 (Abrufdatum 02.06.2025)

[2] https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktpr%C3%A4mie/Marktwert%C3%BCbersicht (Abrufdatum: 02.06.2025)

[3] https://www.energy-charts.info/charts/price_heatmaps/chart.htm?l=de&c=DE&year=2024 (Abrufdatum: 02.06.2025)

[4] https://www.gs.de/de/articles/energiewende-die-preise-fuer-elektrobatterien-fallen-schneller-als-erwartet (Abrufdatum: 02.06.2025)

[5] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Ausschreibungen/Innovation/start.html

Irina Weis
Mitglied LEE Sachsen e. V.
 
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Was bringt der Koalitionsvertrag den erneuerbaren Energien in Sachsen?

Koalitionsvertrag und die Energiewende in Sachsen: Zwischen Aufbruch und Altlasten

Der LEE Sachsen begrüßt die energiepolitischen Ambitionen des Koalitionsvertrags (Rz. 896–1150), sieht aber zugleich erhebliche Lücken bei der regionalen Umsetzung. Während einige Maßnahmen Sachsens Stärken in der dezentralen Energieversorgung nutzen könnten, drohen strukturelle Herausforderungen den Fortschritt zu bremsen.

 

Sachsens Chancen: Tradition trifft Innovation

1. Biogas aus der Oberlausitz – Vom Kohlerevier zur Bioökonomie
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Förderung von Biogas trifft in Sachsen auf bestehende Strukturen:
• Über 150 landwirtschaftliche Biogasanlagen, wie die Anlage Rietschen, versorgen bereits heute Gemeinden mit grüner Wärme.
• Die sächsische „Bioökonomie-Strategie“ zielt darauf ab, Reststoffe aus der Land- und Forstwirtschaft verstärkt energetisch zu nutzen – ein Modell mit bundesweitem Vorbildcharakter. „Hier verbindet sich ländliche Tradition mit moderner Klimapolitik“, so Dr. Lena Hartmann, Energieexpertin des LEE Sachsen.
2. Solarboom mit sächsischer Technologie
Die geplante Solaroffensive des Bundes könnte Sachsens PV-Industrie stärken:
• Unternehmen wie Solarwatt (Dresden) und NexWafe (Freiberg) entwickeln hocheffiziente Solarmodule und Recyclingtechnologien.
• Pilotprojekte wie Agri-PV in Nossen zeigen, wie Landwirtschaft und Energieerzeugung symbiotisch genutzt werden können.
3. Wasserstoff-Lausitz: Vom Braunkohle- zum H2-Revier
Der Koalitionsvertrag setzt auf grünen Wasserstoff – ein Thema, das in der Lausitz bereits Fahrt aufnimmt:
• Der Energiepark Schwarze Pumpe testet die Integration von Wasserstoff in bestehende Industrie-Infrastrukturen.
• Die Wasserstoff-Allianz Mitteldeutschland vernetzt sächsische Forschungseinrichtungen wie das Fraunhofer IWU Chemnitz mit regionalen KMUs.
4. Energiegenossenschaften als Rückgrat der Dezentralität
Sachsen ist Heimat von über 30 Energiegenossenschaften, darunter die Energiegenossenschaft Leipzig, die Mieterstromprojekte in Plattenbauten realisiert. Der Koalitionsvertrag betont zwar die Rolle dezentraler Akteure, lässt aber konkrete Förderinstrumente vermissen.

Herausforderungen: Strukturschwäche und Bürokratie

1. Abwanderung vs. Energiewende
In Regionen wie dem Vogtland oder der Sächsischen Schweiz erschwert die demografische Schieflage den Ausbau erneuerbarer Infrastrukturen.
Beispiel: Die geplante Geothermie-Anlage in Bad Schlema stockt, weil Fachkräfte und Investoren fehlen.

2. Finanzierungslücken bei Kommunen
Obwohl der Koalitionsvertrag „klimagerechte Stadtentwicklung“ fordert, fehlen Mittel für:
• die Sanierung von Plattenbau-Wärmenetzen in Dresden-Gorbitz.
• die Umrüstung von Schwimmbädern wie dem Nordbad Leipzig auf Solarthermie.
3. Genehmigungsdilemma
Während der Koalitionsvertrag „beschleunigte Verfahren“ verspricht, dauert die Genehmigung einer Biomasse-Anlage im Erzgebirge derzeit bis zu 18 Monate – ein Hemmnis für die Wärmewende im ländlichen Raum.

 

Sachsen-spezifische Forderungen des LEE Sachsen
1. „Sächsischer Wärmefonds“
Ein Landesprogramm zur Finanzierung von Nahwärmenetzen in strukturschwachen Kommunen.
2. Forschungs-Offensive
Stärkung des CleanTech-Campus Freiberg für Wasserstoff- und Speichertechnologien.
3. Bürokratieabbau jetzt
Einführung eines „Energie-Beschleunigungsgesetzes“ für Sachsen, um Genehmigungen auf 6 Monate zu begrenzen.

 

Ambivalente Bilanz: Licht und Schatten
„Der Koalitionsvertrag erkennt die Bedeutung der Wärmewende und grüner Technologien an. Doch ohne sachsenspezifische Lösungen für Finanzierung, Bürokratie und den ländlichen Raum bleibt er Stückwerk“, resümiert Hartmann.

 


Der LEE Sachsen e. V. vertritt Unternehmen und Institutionen der Erneuerbare-Energien-Branche in Sachsen und setzt sich für eine klimaverträgliche, regionale Energieversorgung ein.

Statistischer Hintergrund: Sachsens Anteil erneuerbarer Energien (2023): 28 % am Bruttostromverbrauch (Bundesdurchschnitt: 46 %). Potenzial bis 2030: Laut sächsischem Energie- und Klimaprogramm könnte der Anteil auf 65 % steigen – vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen.

Hinweis: Diese Meldung ist frei zur Veröffentlichung – Belegexemplar erbeten.

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2-%-Flächenziel für Windenergie in Sachsen nicht verhandelbar

2-%-Flächenziel für Windenergie in Sachsen nicht verhandelbar – Landesverband der Erneuerbare-Energien-Branche weist Vorstoß von Staatsministerin Kraushaar entschieden zurück

Mit großer Besorgnis reagiert der LEE Sachsen und Vertreter der sächsischen Erneuerbare-Energien-Branche auf die jüngsten Äußerungen der Staatsministerin Regina Kraushaar. In einer öffentlichen Erklärung hatte sie die Umsetzung des bundesgesetzlich normierten 2-%-Flächenziels für Windenergieflächen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) als für Sachsen „schwer umsetzbar“ bezeichnet und sich gleichzeitig für eine technologieoffene Strategie ausgesprochen.

„Die Ampel-Regierung hatte den Ländern in der letzten Legislaturperiode mit dem Wind-an-Land-Gesetz starre Flächenziele für den Ausbau erneuerbarer Energien vorgegeben. Bis 2032 müssen danach insgesamt 2 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bei uns in Sachsen ist diese Regelung schwer umsetzbar, weil wir ein dicht besiedeltes Land mit teilweise ungünstiger Topographie sind. In meinen Gesprächen vor Ort höre ich darüber hinaus immer wieder, dass die Bevölkerung übermäßige Belastungen bei der Umsetzung des starren Flächenziels befürchtet“, so Kraushaar.

Diese Einlassung ist nicht nur energiepolitisch fahrlässig, sondern auch rechtlich und wirtschaftlich bedenklich. Die Festlegung auf das 2-%-Ziel wurde im WindBG als verbindliches Planungsziel aufgenommen – mit breiter Zustimmung der Bundesländer im Bundesrat. Es handelt sich dabei um kein starres, sondern ein rechtsstaatlich abgesichertes, zielgerichtetes Steuerungsinstrument, das den Ländern zugleich einen hinreichenden planerischen Spielraum lässt.

„Das Windenergieflächenbedarfsgesetz stellt einen verfassungsrechtlich legitimen, planungsrechtlich ausgewogenen und energiepolitisch zwingend erforderlichen Mechanismus dar, um Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft zu sichern. Wer diese Zielvorgaben relativiert, gefährdet nicht nur den weiteren Ausbau der Windenergie, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft des Industriestandortes Sachsen.“ – Prof. Martin Maslaton, LEE Sachsen

Technologieoffenheit darf nicht als Ausweichstrategie zur Verhinderung realisierbarer Klimaschutzmaßnahmen missbraucht werden. Der pauschale Verweis auf zukünftige oder spekulative Technologien wie etwa sogenannte „schnelle Brüter“, Fusionsreaktoren oder Wasserstoffwirtschaft ohne Grundlage im gegenwärtig Machbaren, war bereits in der Vergangenheit mit erheblichen energiepolitischen Fehlentwicklungen verbunden.

„Der Windkraftausbau in Sachsen ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit – keine ideologische Option. Unternehmen aus allen Industrie- und Mittelstandsbereichen brauchen stabile, langfristig planbare und kostengünstige Energiequellen – das kann nur durch eine ehrgeizige Umsetzung des 2-%-Ziels gelingen.“ So Maslaton weiter.

Auch juristisch darf daran erinnert werden: Im kooperativen Föderalismus kann die Zielverfehlung einzelner Länder zu einer nicht gleichmäßigen Lastenverteilung führen – was sowohl gegen das bundesstaatliche Solidaritätsprinzip als auch gegen Gleichheitsgrundsätze aus Art. 3 GG verstoßen kann. Sachsen droht sich damit ins klimapolitische und wirtschaftliche Abseits zu stellen.

Wir fordern daher die sächsische Staatsregierung und insbesondere Frau Staatsministerin Kraushaar auf, den gesetzlich fixierten Verpflichtungen nachzukommen, anstatt sie zu relativieren. Der Transformationsprozess der Energieversorgung duldet
keine weiteren Verzögerungen. Sachsen darf nicht zum weißen Fleck auf der Energiewende-Landkarte werden.

Prof. Dr. Martin Maslaton
Vorstandsvorsitzender LEE Sachsen e. V.
 
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Branchentag Erneuerbare Energien Mitteldeutschland

„Die Dezentralität von Anlagen der Erneuerbaren Energien, wie Windenergie, sollte als Freiheitsfaktor in Deutschland begriffen werden. Uns holt die Geopolitik ein, sodass die Versorgungssicherheit einen ganz anderen Inhalt bekommen hat, seitdem kriegsähnliche Situationen möglich sind. Teilweise rücken diese immer näher, wie in der Ostsee, aber auch mittels Drohnen in Deutschland. Doch Mitteldeutschland weiß, was Freiheit bedeutet! Politiker*innen wie Michael Kretschmer wissen bzw. sollten es wissen. Mitteldeutsche Unternehmen aus der Branche bauen in der Ukraine dezentrale brennstoff- und leistungsunabhängige Kraftwerke mit teilweise unterirdischen Speichern. Das ist konkrete Sicherheit – auch für unsere Freiheit! So sollte man in den Führungsebenen der Politik Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens Erneuerbare-Energie-Anlagen begreifen.“

Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstand LEE Sachsen & BWE LV Sachsen

Anlässlich zum Branchentag Erneuerbare Energien Mitteldeutschland

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Photovoltaik trifft Naturschutz: VG Halle bestätigt naturschutzrechtliche Befreiung

Nach dem VG Halle kann der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage trotz Lage in einem Landschaftsschutzgebiet zulässig sein. Damit setzt das Gericht ein wichtiges Signal für die Abwägung zwischen Landschaftsschutz und Energiewende. Dieser Beitrag fasst die Entscheidung zusammen und beleuchtet rechtliche Implikationen.

I. Sachverhalt: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in einem Schutzgebiet

Ein Projektentwickler plante den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ein Teil des vorgesehenen Areals liegt im Landschaftsschutzgebiet „Größter Berge“. Die zuständige Behörde erteilte eine naturschutzrechtliche Befreiung von den entgegenstehenden Bestimmungen des Schutzgebietes auf Grundlage des § 67 Abs. 1 BNatSchG. Gegen diese Entscheidung erhob ein Naturschutzverbund einen Eilantrag, mit dem Ziel, den Bau der Anlage zugunsten des Landschaftsschutzes zu verhindern. Hierbei wurde argumentiert, dass das öffentliche Interesse an dem Ausbau und der Nutzung erneuerbarer Energien keinen Vorrang vor den Schutzzielen des betroffenen Gebiets haben dürfe. Die dahingehende behördliche Abwägung sei fehlerhaft erfolgt.

II. Entscheidung des Gerichts: Vorrangige Interessen am Ausbau Erneuerbarer Energien

Das VG Halle lehnte den Eilantrag gegen die naturschutzrechtliche Befreiung ab. Der Beschluss kann über Juris abgerufen werden (Az. 4 B 296/24 HAL). Hierbei ging das Gericht auf zwei wesentliche Rechtsfragen ein. Zunächst war die Frage aufzuwerfen, ob die geplante Anlage als atypischer Einzelfall einzuordnen ist, für den eine Befreiung in Frage kommt. Hieran schloss sich die Frage an, ob das Interesse des Landschaftsschutzes dem Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien überwiegt.

Das VG Halle nahm das Vorliegen eines atypischen Einzelfalles mit der Begründung an, dass die streitgegenständliche Schutzgebietsverordnung ohne den Einbezug der Wertungen des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen wurde. Dessen Schwerpunktsetzung des öffentlichen Interesses an der Förderung erneuerbarer Energien war dem Normengeber im Zeitpunkt des Erlasses unbekannt. Zudem betraf die Photovoltaik-Freiflächenanlage lediglich die Grenzbereiche des Landschaftsschutzgebietes.

Betreffend die Frage der Interessenabwägung stellte das Gericht fest, dass erneuerbare Energien nach geltender Rechtslage zwar keinen generellen Vorrang vor dem Landschaftsschutz genießen. Allerdings seien sie als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung zwischen dem Landschaftsschutz einerseits sowie dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien andererseits einzubeziehen.

Auch die Dimensionen des Projekts fanden Beachtung: die geplante Photovoltaikanlage beanspruche lediglich 4,5 % (97,3 ha) der Fläche des ca. 2.140 ha großen Landschaftsschutzgebiets. Diese Flächeninanspruchnahme wurde als niederschwellige Betroffenheit eingestuft und rechtfertige eine Befreiung von den entgegenstehenden Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes. Konkretisierend sei auch die Lage des Vorhabens zu berücksichtigen. Alle in Betracht kommenden alternativen Standorte befänden sich im Landschaftsschutzgebiet „Größter Berge“, sodass das öffentliche Interesse an der Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage nur durch die Umsetzung an diesem Standort erfüllt werden könnte.

III. Ausblick

Landschaftsschutz und erneuerbare Energien stehen oft in einem Spannungsverhältnis zueinander. Das VG Halle hat mit seiner Entscheidung eine praxisnahe Abwägung zwischen diesen widerstreitenden Interessen vorgenommen. Im Rahmen dieser Abwägung ist das öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang zu beachten. Auch die Feststellung, dass eine Flächeninanspruchnahme von 4,5 % als niederschwellige Betroffenheit eines Landschaftsschutzgebietes gilt, könnte anderen Genehmigungsverfahren eine Orientierung bieten.

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Rückblick: Solar Solutions Messe Leipzig

Die Solar Solutions-Leipzig fand am 29. und 30.01.2025 statt und der LEE Sachsen e. V. war einer von vielen Ausstellenden. Insgesamt fast 5.000 Besucher:innen waren während der zwei Tage zu Gast.

Vielen Dank für zahrleiche konstruktive Gespräche.

LEE Sachsen e. V.

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Tolles Forum & Tolle Messe

Für das PV-Forum war es wieder ein toller Erfolg, tolle Teilnehmer, fachlich versierte Vorträge und auch sehr gute Gespräch mit Partnern und Netzwerkern. Jeder Stuhl war am Ende besetzt.

Die zweite, ebenso tolle Veranstaltung, war die Solar-Soltution Leipzig. Als komplett neu angelegte Veranstaltung hat diese von „0“ auf gleich über 4000 Besucher in Halle 4 des Messezentrums gebracht.

Wir waren mit dem LEE-Sachsen am Stand G11 vertreten und konnten viele Gespräche führen, zu uns als EEHD und ebenso zur Verbandsarbeit des LEE-Sachsen. Wir haben sicher das ein oder andere neue Mitglied gewinnen können. Am zweiten Tag wurden wir auch noch von Angelika Bordt und dem Energienetzwerk Mitteldeutschland unterstützt, in dem wir auch Mitglied sind.

Wir unterstützen die Veranstalter für die Zukunft auf jeden Fall dabei, in Leipzig wieder eine solche tolle Messe durchführen und daran teilnehmen zu können.

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Sie haben Fragen?

Sie interessieren sich im Besonderen für die fachlichen und rechtlichen Themen:

  • Status Quo des PV-Marktes, global und national?
  • PV+Batterie aus rechtlicher und planerischer Sicht?
  • PV nach der Wahl?
  • Agri-PV – Vertragliche Regelungen?
  • Finanzierungen von PV+Batterie als Hybridlösung
  • PV im Denkmalschutz
  • Nutzungsverträge sittenwidrig?

Sie sehen die konzentrierte Fülle an wichtigen Informationen macht es notwenig uns zu besuchen 😉

Am 28.01.2025 im NH-Hotel Leipzig, direkt neben der Messe. Am nächsten Tag können Sie dann noch mit Freikarten zur Solar-Solution gehen. Nutzen Sie hierzu einfach den Code „LEESACHSEN“

Anmeldung 5. PV-Forum – www.leipziger-photovoltaik-forum.de oder per E-Mail

Anmeldung Solar-Solution Leipzig: Solar Solution Leipzig – Code: LEESACHSEN

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Neue Vorstandsmitglieder im LEE Sachsen e. V.

Im Dezember 2024 wurde aufgrund personeller Veränderungen der Vorstand neu zusammengesetzt. Neu im Vorstand: Moritz Müller und Stephan Rothe.

Herr Rothe, seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Thema Erneuerbare Energien?

2008 haben wir als Großhandel gestartet und seitdem viele Kund:innen bedient, viele Hoch und Tiefs im Markt mitbekommen und auch viele Mitbewerber:innen aus der Zeit gesehen, die es nicht mehr gibt. Aktuell entwickeln wir uns weiter zu einem Handels- und Servicepartner für ausgewählte Marken und wir haben eine Vielzahl von Kund:innen, die wir komplett betreuen – über Dienstleistungen bis hin zur Beschaffung von Material.

2025 hat gerade erst begonnen – gibt es berufliche Vorsätze?

Durch unser Netzwerk und unsere Beteiliungen und Beratungen haben wir viele Projekte begleitet, die nun in 2025 auch zum wirtschaftlichen Erfolgt geführt werden, das Spektrum reicht von Beratung, Energieversorgung bis hin zum kompletten Ökohaus.

Der LEE Sachsen e. V. vertritt die Belange der Erneuerbaren Energien in Sachsen – wo sehen Sie Ihren Handlungsschwerpunkt?

In den kommenden Monaten geht es ganz klar darum noch mehr Mitglieder zu gewinnen, um auch politisch somit mehr Gewicht zu bekommen und die Landesinteressen zu vertreten.

Stephan Rothe

Stephan Rothe ist Eigentümer der EEHD GmbH. Er ist Gründungsmitglied des LEE Sachsen e. V. und seit Dezember 2024 Vorstandsmitglied.

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MUTIG NEUE WEGE GEHEN? Wir werden sehen …

Ein Beitrag von Moritz Müller – Gründungsmitglied und seit Dezember 2024 im Vorstand.

MUTIG NEUE WEGE GEHEN – so lautet der Titel des Koalitionsvertrags für Sachsen. Was das für die sächsischen Erneuerbaren bedeutet, muss sich zeigen. Die Lektüre des Koalitionsvertrags lässt nur eingeschränkt hoffen.

Ab S. 60 beschäftigt sich der Koalitionsvertrag mit der Energiepolitik des Freistaates. „Sachsen muss Energie- und Industrieland bleiben.“ Ist dort im ersten Satz zu lesen. Ob es sich dabei überhaupt um eine Bleibeperspektive handelt, darf bestritten werden, rangiert der Freistaat doch unter den Schlusslichtern beim Ausbau der Windenergie. 2023 gingen 10 WEA in Sachsen in Betrieb – 9 wurden zurückgebaut. Ein Nettozubau von einer WEA. Etwas besser sieht es beim Ausbau der Freiflächen-PV aus. Hier liegt der Freistaat im vorderen Mittelfeld mit ca. 1 GW Zubau im Jahr 2024. Angesichts der Forderungen aus der sächsischen Industrie, saubere und günstige Energie bereitzustellen, aber nichts, worauf man sich ausruhen dürfte.

Dennoch findet sich im Koalitionsvertrag das Wort „Windenergie“ ein einziges mal – diese müsse man Ausbauen. Freiflächen-Photovoltaik wird ebenfalls nur einmal angesprochen – wenn es um die Einschränkung derselben auf landwirtschaftlichen Böden geht.

Ausführlich angesprochen werden vielmehr PV auf kommunalen Liegenschaften, Dächern und Parkplätzen. Alles wichtige Ausbaubereiche, keine Frage. Insbesondere der Ausbau der PV im Zusammenhang mit Liegenschaften der öffentlichen Hand ist aufgrund deren Vorbildfunktion nicht zu unterschätzen. Gleichwohl – die Lastentiere der sächsischen Energiewende sind diese nicht. 

So sucht man im Koalitionsvertrag ambitionierte Ausbauziele, Bekenntnisse zur Windenergie oder zur Freiflächen-PV vergeblich, ebenso Pläne zur Fortschreibung des dringend überholungsbedürftigen Landesentwicklungsplans.

Die Branche wird also tatsächlich mutig neue Wege gehen müssen – nur leider, wie es scheint, ohne Unterstützung aus der Landesregierung. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels, verheerender Überflutungen, Waldbrände, Hitzewellen und abschmelzender Gletscher im nie dagewesenen Ausmaße eine ernüchternde Aussicht.

Moritz Müller

Moritz Müller ist Rechtsanwalt bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig. Er ist Gründungsmitglied des LEE Sachsen e. V. und seit Dezember 2024 Vorstandsmitglied. In seiner täglichen Praxis beschäftigt er sich mit den rechtlichen Hürden bei der Genehmigung von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

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Werden Sie Mitglied!

Unser Geschäftsführer Stephan Rothe ist seit November 2024 neben RA Moritz Müller Vorstand des LEE-Sachsen. Gemeinsam wollen wir Sie von der Arbeit und der Mitgliedschaft im LEE-Sachen (oder einem ihrer Landesverbände) begeistern.

Als sächsische Branchenvereinigung tritt der Landesverband Erneuerbare Energie Sachsen e.V. (LEE Sachsen) für die Belange der Erneuerbaren Energien in Sachsen ein. Ziel ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen voranzubringen und so zum Klimaschutz und zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage künftiger Generationen beizutragen, indem eine Vollversorgung des Freistaates Sachsen mit Erneuerbaren Energien erreicht wird. Dabei versteht sich der LEE Sachsen mittels der Verbindung zum Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. auch als Bindeglied zwischen der Bundes- und Landespolitik

Unser Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) soll eine entscheidende Rolle bei der Förderung und Entwicklung erneuerbarer Energien auf Landesebene spielen. Unsere aktuellen und zukünftigen Vereinsmitglieder füllen unseren Verein mit Leben und gestalten diesen mit.

– Aktiver Mitgestaltung der Energiepolitik auf Landesebene
– Vertretung Ihrer Interessen in relevanten Gremien und Ausschüssen
– Einflussnahme auf gesetzliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien

Unser Verband bietet eine Plattform für:

– Vernetzung mit anderen Akteuren der Branche
– Regelmäßige Fachveranstaltungen und Weiterbildungsangebote
– Austausch von Best Practices und Innovationen

Als Mitglied erhalten Sie Zugang zu:

– Aktuellen Marktanalysen und Branchentrends
– Rechtlicher und technischer Beratung
– Unterstützung bei Genehmigungsverfahren und Projektentwicklung

Jeder LEE im gesamten Bundesgebiet trägt zur positiven Wahrnehmung erneuerbarer Energien bei durch:

– Professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
– Kampagnen zur Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung
– Repräsentation der Branche auf Messen und Konferenzen

Als Mitglied des LEE werden Sie Teil einer Bewegung, die sich für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung einsetzt. Sie tragen aktiv dazu bei:

– Die Klimaschutzziele zu erreichen
– Regionale Wertschöpfung zu steigern
– Innovative Technologien voranzutreiben

Durch Ihre Mitgliedschaft stärken Sie nicht nur Ihr eigenes Unternehmen, sondern auch die gesamte Branche der erneuerbaren Energien in Ihrem Bundesland. Gemeinsam können wir die Energiewende gestalten und eine nachhaltige Zukunft sichern.

Laden Sie sich noch heute ihren Antrag herunter und werden Sie Mitleid im LEE-Sachsen. https://lee-sachsen.de/

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Grundlast „nicht notwendig“. Neue Studie räumt mit dem größten Mythos der Energiewende auf

Ist die Energiewende unmöglich ohne „Grundlast“-fähige Kraftwerke? Nein, zeigt jetzt eine neue Studie: Ein Energiesystem braucht keine Kraftwerke, die 24 Stunden am Tag laufen. Wichtig sei stattdessen etwas anderes.

Eine sichere Energieversorgung ist auch ohne Grundlastkraftwerke möglich . Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie der deutschen Wissenschaftsakademien im Projekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS). Mit Blick auf die förderpolitische Schwerpunktsetzung im Bereich von Grundlasttechnologien – zum Beispiel der Förderung der Fusionsforschung – ist das Ergebnis durchaus bemerkenswert. 

Die Experten von ESYS – einer gemeinsamen Initiative von acatech, Leopoldina und Akademienunion – haben die Frage der Notwendigkeit von Grundlastkraftwerken anhand von Modellierungen untersucht. Grundlasttechnologien wie Kernkraftwerke, Geothermie, Erdgas-Kraftwerke mit CO 2 -Abscheidung oder potenziell Kernfusionskraftwerke sind für eine klimafreundliche und zuverlässige Stromversorgung danach nicht notwendig.

Risiko bei Grundlast „tendenziell sogar höher“

Sicher gebraucht wird dagegen „eine Kombination aus Solar- und Windenergieanlagen mit Speichern , einem flexiblen Wasserstoffsystem, einer flexiblen Stromnutzung und Residuallastkraftwerken “, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Letztere seien Kraftwerke, die nur bei Bedarf zeitweise laufen, zum Beispiel mit Wasserstoff betriebene Gasturbinenkraftwerke. 

„Damit Grundlastkraftwerke zu einer substanziellen Kostensenkung führen, müssten ihre Kosten erheblich unter das heute prognostizierte Niveau fallen“, betont Karen Pittel, Leiterin des ifo-Instituts und stellvertretende Vorsitzende des ESYS-Direktoriums. „Tatsächlich schätzen wir Risiken für Kostensteigerungen und Verzögerungen bei Grundlasttechnologien tendenziell sogar höher ein als beim weiteren Ausbau der Solar- und Windenergie.“

„Es werden große Mengen Strom gebraucht“

Im Gespräch mit Table.Briefings hatte der Energiesystem-Experte Hans-Martin Henning , Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme, einige Ergebnisse der Studie bereits im August vorweggenommen.

Mit Blick auf ein Akademienpapier zu Kernfusion hatte Henning damals die Frage, ob grundlastfähige Kraftwerke auch in ein zukünftig hochdynamisiertes und flexibilisiertes Energiesystem passen, mit „Ja“ beantwortet. „Es werden langfristig große Strommengen gebraucht, um Wasserstoff und Wasserstoff-Derivate herzustellen, zum Beispiel für die chemische Industrie, für den Luftverkehr, die Seeschifffahrt und auch für flexible Stromerzeugung im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien“, sagte Henning. 

Auch die neuerliche Studie kommt zu dem Schluss, dass Grundlastkraftwerke integriert werden könnten. Sie müssten dafür aber wettbewerbsfähig und wegen ihrer hohen Investitionskosten fast durchgehend in Betrieb sein , um sich zu rentieren. „In den nächsten 20 Jahren in großem Umfang realisierbar sind wahrscheinlich am ehesten die Gaskraftwerke “, schätzen die Experten. Gemeint sind dabei neuartige Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke für Erdgas mit anschließender Kohlendioxid-Abscheidung.

Von Tim Gabel

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Limbach-Oberfrohnas Entscheidungen gegen erneuerbare Energien: Steckt dahinter Kalkül?

Ein Solarpark wird verhindert. Kurz darauf veröffentlicht die Stadt einen Kriterienkatalog für ähnliche Vorhaben. Das soll es nun auch für Windkraftanlagen geben. Könnte das Limbach zukünftig schaden?

Limbach-Oberfrohna.

Ein Bündnis großer Unternehmen in Sachsen hatte die Landesregierung zuletzt aufgerufen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Unter ihnen Siemens und der Spülmittelhersteller Fit. Mehr nachhaltige Energien seien notwendig, damit Sachsen wettbewerbsfähig bleibt, heißt es in dem Appell. Dass die Verfügbarkeit von grüner Energie wirtschaftlich entscheidend sein kann, zeigt auch die VW-Krise. Dem VW-Werk in Zwickau droht die Schließung. Wie der „Spiegel“ berichtete, könnte es zu einem Zweikampf um den Erhalt mit dem Werk in Emden kommen. Für den Erhalt der Emdener Fabrik spricht laut dem Magazin auch, dass sie mit günstigem grünen Strom aus Windparks versorgt wird.

Sollten sächsische Kommunen also den Ausbau nachhaltiger Energien forcieren, um als Wirtschaftsstandorte attraktiv zu bleiben? Nicht zuletzt auch, um Einnahmen für die klammen Stadtkassen zu generieren? In Limbach-Oberfrohna scheint man einen gegenteiligen Kurs einschlagen zu wollen. Zumindest kann dieser Eindruck entstehen, wenn man sich einige Entscheidungen des Stadtrates anschaut.

In der jüngsten Sitzung des Gremiums forderten die Freien Wähler die Verwaltung auf, ein Konzept für den Bau von Windkraftanlagen vorzulegen. „Darin soll transparent gemacht werden, wie man mit Windenergie umgehen wird, welche Bauanträge die Stadt annimmt und welche nicht“, forderte Fraktionsvorsitzende Kati Vogel. Damit wolle sie verhindern, „dass nochmal so ein Durcheinander wie bei dem geplanten Solarpark in Rußdorf entsteht“, so Vogel.

Wie wird Limbach-Oberfrohna mit Windenergie umgehen? Dazu soll das Rathaus auf Forderung des Stadtrates ein Papier vorlegen.

Zweijährige Planungen laufen ins Leere

Im September hatte sich der neu gewählte Stadtrat entschieden, die Pläne für den Solarpark zu vereiteln. Die vorausgegangenen zweijährigen Planungen mit dem Investor wurden hinfällig. Dieser wollte auf einer Fläche von knapp drei Hektar bis zu vier Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Seit Mai 2022 leitete der Stadtrat alle notwendigen Schritte in die Wege. Noch im Januar 2024 fanden Planungsgespräche zwischen Investor, Bauamt und Bürgermeister Robert Volkmann statt. Alles umsonst. Den Solarpark in Rußdorf wird es nicht geben.

Oberbürgermeister Gerd Härtig sagt rückblickend, er sei von Beginn an nicht von dem Projekt begeistert gewesen. „Man kann nicht sagen, man braucht die Landwirtschaft und dann pflastert man für ein paar Kilowattstunden entsprechende Flächen zu“, so Härtig. In den ersten Beschlüssen des Stadtrates klang das anders. Darin heißt es, der Solarpark trage zum Ziel bei, „Flächen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zur Sicherung des Energiebedarf“ zu entwickeln. Jetzt allerdings beruft sich Härtig auf Einwände von Behörden und Planungsverbänden gegen das Vorhaben. Ein Großteil dieser ergab sich daraus, dass die Fläche als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist. Ein Umweltbericht, den die Stadt Anfang des Jahres in Auftrag gegeben hatte, zeigt allerdings, dass die Einwände vom Investor hätten ausgeräumt werden können. Auch eine Änderung im Flächennutzungsplan hätte einen Großteil der Einwände aufgehoben.

Oberbürgermeister Gerd Härtig hielt laut eigener Aussage von Anfang an nichts von den jüngsten Solarpark-Plänen der Stadt.

Kriterienkatalog als bürokratisches Hindernis?

Dieser Änderung stimmte der Stadtrat im Mai 2024 allerdings nicht zu – der Anfang vom Ende des Solarparks. Stattdessen hat die Stadt im Juni einen Kriterienkatalog mit über 20 Punkten entwickelt, zu denen zukünftige Investoren für PV-Anlagen vor Planungsbeginn Stellung beziehen müssen. Der Katalog könnte auch als weiteres bürokratisches Hindernis für Investoren gelesen werden. Scheinbar mit Erfolg: Aktuell sind in der Stadt keine weiteren Solarparks in Planung, so die Stadtsprecherin. Die AfD-Fraktion gibt offen zu, dass die notwendige Flächenänderung „eine zweite Chance bot, das Projekt zu verhindern“, so Vorsitzender Uwe Müller. Auch jedes Windrad will die AfD ablehnen. Zustimmung gab es von FDP-Stadtrat Andreas Barth, der die Stadt zuletzt ermahnte, genauer auf Einnahmen und Ausgaben zu schauen. Der Solarpark hätte der Kommune laut Härtig jährlich 10.000 Euro eingebracht. „Diese halte ich für verzichtbar“, so der Oberbürgermeister. 2025 fehlen der Stadt neun Millionen Euro im Haushalt.

Von Julia Grunwald

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Europa steht schon vor dem Winter vor der nächsten Energiekrise

Die rasch zur Neige gehenden Gasreserven und die drohenden Lieferausfälle aus Moskau deuten darauf hin, dass Europa — das noch immer unter den extremen Schocks von vor zwei Jahren leidet — eine neue Energiekrise befürchten muss.

Die Eskalation der Lage in der Ukraine hat in diesem Jahr zu einem Anstieg der Gaspreise um rund 45% beigetragen. Obwohl die Preise noch weit unter den Rekordwerten von 2022 liegen, sind sie hoch genug, um die Krise bei den Lebenshaltungskosten der Haushalte zu verschärfen und den Wettbewerbsdruck auf die angeschlagenen Produzenten zu erhöhen.

Eigentlich sind Gasspeicher in der kalten Jahreszeit eine lebenswichtige Versorgungsquelle. Doch in diesem Jahr schrumpfen die Reserven rapide, weil die frostigen Temperaturen den Heizbedarf steigen ließen und die Windflaute einen höheren Verbrauch für die Stromerzeugung erforderte.

Mehr als zwei Jahre nachdem der russische Präsident Wladimir Putin die Energie zu seiner Waffe gemacht hat, kämpft Europa um die Sicherheit seines Energiesystems. Der angespannte Markt spiegelt die Herausforderung wider, sich vollständig von russischen fossilen Brennstoffen zu lösen. Doch die Lage wird sich noch verschärfen: Gaslieferungen, die 2024 zur Auffüllung der Reserven beitragen, werden im nächsten Jahr wahrscheinlich nicht zur Verfügung stehen — was den Preisdruck weiter erhöht.

“Wir haben immer noch Probleme mit der Gasversorgung”, sagte RWE-Chef Markus Krebber am Freitag auf einer Konferenz. “Wenn wir wirklich unabhängig von russischem Gas sein wollen, brauchen wir mehr Importkapazitäten, und das werden wir wahrscheinlich auch in diesem Winter wieder erleben, weil sich die Gasspeicher wegen des kalten Winterbeginns ziemlich schnell leeren.“

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine eskaliert, und beide Seiten haben diese Woche Raketenangriffe gestartet, um sich vor der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus einen Vorteil zu verschaffen. Inmitten der wachsenden Spannungen haben die USA die Gazprombank, das letzte große Finanzinstitut, das bisher von den Sanktionen ausgenommen war und Zahlungen für russisches Gas abwickelt, mit Sanktionen belegt.

Die Sanktionen zielen darauf ab, die Einnahmen des Kremls aus Energieexporten zu verringern. Gleichzeitig erhöhen sie jedoch auch das Risiko, dass die Erdgaslieferungen, die noch in einige wenige mitteleuropäische Länder fließen, gestoppt werden.

Obwohl Europa seine Abhängigkeit von Russland reduziert hat, würde der Verlust einer der letzten verbleibenden Routen für Pipeline-Gas den Druck auf den Gasmarkt erhöhen und die globalen Preise in die Höhe treiben, sagen die Analysten von Energy Aspects.

Europa hat sich bereits auf ein mögliches Ende der russischen Gaslieferungen durch die Ukraine eingestellt, seit das Land angekündigt hatte, nach dem Auslaufen des derzeitigen Transitabkommens ab 2025 kein russisches Pipelinegas mehr nach Europa durchzulassen. Die nun erfolgten Sanktionen könnten ein frühzeitiges Ende der Gaslieferungen bedeuten und mit Ungarn warnt bereits ein Land, dass seine Energiesicherheit gefährdet ist.

Der mögliche Verlust eines Teils der verbleibenden billigen russischen Lieferungen, Verzögerungen bei der zusätzlichen Versorgung mit Flüssigerdgas aus den USA und ein kalter Winter beeinflussen die Preise.

Zudem sind die Preise für den Sommer — in dem das Gas eigentlich billig genug sein sollte, um die Speicher wieder aufzufüllen — teurer als im darauffolgenden Winter. Das deutet darauf hin, dass die Energiekosten länger höher bleiben werden und je niedriger die Füllstände in diesem Winter werden, desto schwieriger wird es, die Reserven wieder aufzufüllen.

Auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Jahr 2022 hat Deutschland Gas für die Speicherung auf dem Weltmarkt zu Rekordpreisen eingekauft. Um einen Teil der Mehrkosten auszugleichen, führte Berlin die Gasspeicherumlage ein, die von Händlern oder Versorgungsunternehmen für Transitlieferungen durch Deutschland gezahlt wird. Diese wurde heftig kritisiert, da sie die Kosten für den Bezug von Flüssigerdgas für Binnenländer wie Österreich, die Slowakei und die Tschechische Republik erhöht.

“Das Ganze ähnelt immer mehr einem Szenario aus dem Jahr 2022, in dem die EU Gas zu jedem Preis kaufte”, sagte Arne Lohmann Rasmussen, Chefanalyst bei Global Risk Management in Kopenhagen. “Nächstes Jahr könnte dies möglicherweise in einem Jahr mit starker Nachfrage aus Asien passieren.”

Fatih Birol, Executive Director der International Energy Agency, schlägt Alarm. Europa müsse für den späteren Winter über ausreichende Vorräte verfügen, falls der russische Gastransit durch die Ukraine am 1. Januar mit dem Auslaufen des Transitabkommens zwischen Moskau und Kiew eingestellt werde.

In Deutschland, wo viele Fabriken wegen der hohen Energiekosten die Produktion einstellen oder drosseln mussten, senden schnellere Entnahmen aus den Gasspeichern bedenkliche Signale, dass die Belastung für Europas größte Volkswirtschaft ein drittes Jahr in Folge anhalten könnte.

“Wieder einmal werden die energieintensiven Volkswirtschaften — allen voran Deutschland — am meisten leiden. Das schadet einer Wirtschaft, die bereits unter den Problemen in der Automobil-, Chemie- und Maschinenbaubranche zu kämpfen hat”, sagte Ole Hansen, Head of Commodity Strategy bei der Saxo Bank.

Deutschland stagniert seit der Energiekrise und ein Anstieg der Inflation könnte die Frustration der Wähler vor den vorgezogenen Neuwahlen im Februar verstärken.

Im Winter 2022 konnte Europa unter anderem dank einer milden Witterung Engpässe vermeiden. In diesem Jahr ist das Risiko einer Energierationierung gering. Höhere Preise im Vergleich zu Asien bedeuten, dass LNG-Lieferungen ankommen. Aber ein kalter Winter anderswo könnte zu mehr Wettbewerb um die Lieferungen führen und die Preise weiter in die Höhe treiben, was der Region wiederum Probleme bereiten würde.

“Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass Europas Glück mit mildem Wetter im bevorstehenden Winter zu Ende geht”, sagte Hansen von der Saxo Bank weiter. “Mit anderen Worten: Wir sind gezwungen, auf LNG-Importe zu setzen und dabei wettbewerbsfähig gegenüber Asien zu bleiben.”

Artikel von Anna Shiryaevskaya und Priscila Azevedo Rocha [nachzulesen auf: https://www.bloomberg.com/news/articles/2024-11-26/europa-steht-schon-vor-dem-winter-vor-der-nachsten-energiekrise]

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Schon vor der Neuwahl auf dem Abstellgleis: Bayern patzt beim Windkraft-Ausbau

Während in Bayern im laufenden Jahr bis Oktober vier neue Windkraftanlagen errichtet wurden, sind im gleichen Zeitraum ebenso viele Anlagen zurückgebaut worden. Laut einer Auswertung des Branchenportals windbranche.de liegt der Nettozubau somit bei null Windrädern. Zwar wächst die installierte Leistung durch effizientere Anlagen um 16,8 Megawatt (MW), doch im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von fünf Anlagen und 22,8 MW ist dies ein Rückschritt.

Repowering als Chance für mehr Windstromleistung

Der stagnierende Zubau an Windrädern in Bayern bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Windstromproduktion auf der Stelle tritt. Durch das sogenannte Repowering, bei dem ältere Anlagen durch moderne, leistungsstärkere Windräder ersetzt werden, lässt sich die Stromerzeugung auch ohne eine Erhöhung der absoluten Anlagenzahl steigern. Die neuen Windräder verfügen oftmals über größere Rotordurchmesser und Nabenhöhen, wodurch sie effizienter Windenergie in Strom umwandeln können.

Allerdings reicht das Repowering allein nicht aus, um die ambitionierten Ausbauziele für die Windkraft zu erreichen. Um den Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix deutlich zu erhöhen und die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein Zubau an neuen Windenergieanlagen unerlässlich. Bayern hinkt hier im Bundesländervergleich stark hinterher.

Andere Bundesländer mit deutlich besserer Bilanz

Ein Blick auf andere Bundesländer zeigt, dass der Windkraftausbau auch in Zeiten von Flaute vorangetrieben werden kann. Das benachbarte Baden-Württemberg kommt trotz seiner kleineren Landesfläche auf einen Nettozubau von sieben Anlagen und einem Leistungsplus von über 43 MW. In Brandenburg liegt der Saldo bei 23 neuen Anlagen und einem Leistungsplus von 185,6 Megawatt. 

Auch in anderen Bundesländern geht es voran: Das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit 17 neuen Windrädern und einem Leistungszuwachs von mehr als 474 MW. Schleswig-Holstein kommt auf 32 zusätzliche Windräder mit einer Gesamtleistung von 355,9 Megawatt.

Selbst kleinere Länder wie Hessen (null Anlagen, aber 80,3 Megawatt durch Repowering) schneiden besser ab als Bayern. Nur die Stadtstaaten (null MW), das Saarland als kleinstes Flächenbundesland (9,7 MW) und Sachsen (9,8 MW) liegen beim Nettozubau hinter dem Freistaat.

Um den schleppenden Ausbau der Windkraft in Bayern zu beschleunigen, sind politische Weichenstellungen nötig. Die umstrittene 10H-Regelung, die den Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung regelt, ist dabei im Oktober 2022 sogar abgeschwächt worden: In Vorrang-Gebieten gilt dort jetzt ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen, während ansonsten das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage als Mindestabstand einzuhalten ist. Die SPD-​Fraktion im Bayerischen Landtag fordert längst eine vollständige Abschaffung dieser Vorschrift. Nur so bekomme der Windkraftausbau neuen Schwung und könne dazu beitragen, dass Bayern beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht den Anschluss verliert.

Von Kai Gosejohan

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Neuer Vorstand beim LEE-Sachsen

Mit der heutigen Vorstandssitzung wurde auch ein neuer Vorstand gewählt – im Team und als Vorstand sind Moritz Müller (RA, Kanzlei Maslaton) und Stephan Rothe (GF, EEHD) gewählt worden. Der ganze Verein dankt der tollen Arbeit von Julia Jaskulla, die sich nun einer neuen besonderen Aufgabe zuwenden kann.

Gemeinsam starten wir jetzt weiter durch und vor allem wollen wir alle auf das gemeinsame Event des 5. Photovoltaikforum am 28.01.2025 aufmerksam machen und auf die darauffolgende Solar-Solution in Leipzig, auf der der Verein mit einem eigenen Stand vertreten ist.

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In der Lausitz wächst das höchste Windrad der Welt – doppelt so hoch wie üblich

2023 hatten Industriekletterer bei Klettwitz den größten Windmessmast errichtet (im Bild Tina Vekic und Emma Guidat). Unweit davon wird jetzt und auf Basis jener Ergebnisse ein neuer Superlativ bedient: das mit 300 mlt Nabenhöhe höchste Windrad der Welt. © kairospress© kairospress

Bei Klettwitz, nahe der Landesgrenze von Sachsen und Brandenburg, wird jetzt ein 365 Meter hohes Windrad gebaut. Eine neue Dimension – aus gutem Grund.

Von wegen: „Über allen Gipfeln ist Ruh“ – und dass man in den Wipfeln kaum einen Hauch spürt. Als Geheimrat Johann Wolfgang von Goethe 1780 eins seiner bekanntesten Gedichte schrieb, konnte er nicht wissen, dass dort oben und noch höher mehr als nur ein laues Lüftchen weht. So viel Wind, dass er 245 Jahre später zum Game-Changer, einem radikalen Spielveränderer, in der Energieerzeugung wird.

Ab Donnerstag baut die Dresdner Gicon-Gruppe im Schipkauer Ortsteil Klettwitz einen Höhenwindturm – mit 300 Metern Nabenhöhe das höchste Windrad der Welt. Er sei der erste von 1.000 solcher Türme, die der Ingenieurdienstleister bis 2030 in Deutschland bauen wolle, heißt es von Gicon. Weitere Standorte insbesondere in Bergbaufolgelandschaften seien in der Prüfung. Vergleichbare Windräder gebe es bislang nirgends, der Riese von Klettwitz breche alle Rekorde. Er sei mit insgesamt rund 365 Metern das zweithöchste Bauwerk Deutschlands und nur etwa drei Meter kleiner als der Berliner Fernsehturm.

In der Lausitz wächst das höchste Windrad der Welt – doppelt so hoch wie üblich

In dieser Höhe wehen konstante und stärkere Winde, und es werden auch auf dem Festland ähnliche Erträge erreicht wie bei Offshore-Anlagen: gut doppelt so hoch wie bei herkömmlichen Windrädern. Diese Annahme hat der 365-Tage-Betrieb des höchsten Windmessmastes auf der Hochkippe Klettwitz bestätigt. Die Ergebnisse zeigten auch, dass in der Höhe zwar noch Fledermäuse unterwegs seien, aber weit weniger als in tieferen Gefilden – nicht zuletzt, weil sich dort kaum Insekten aufhalten. Auch wegen dieses geringeren Kollisionsrisikos seien solche Räder umweltfreundlicher.

Jener Messmast wurde derweil in Klettwitz abgebaut und entsteht derzeit neu: in Jüchen bei Mönchengladbach. Wie einst im deutschen Osten erledigen Artur Gür und sein kleines Team von Industriekletterern auch den Job in Nordrhein-Westfalen. „Wir haben gerade die 200 Meter geschafft“, sagt der Montageleiter zur SZ. Auch beim Windturm in der Lausitz ist seine Truppe involviert und für die Installation von Kabeln und Messtechnik zuständig.

„Mit dem Höhenwindturm schreiben wir Geschichte“, jubelt Gicon-Chef Jochen Großmann. „Nach über zehn Jahren Forschung und Entwicklung können wir nun den Grundstein für ein neues Zeitalter der Windenergie legen. Das Dresdner Unternehmen mit seiner patentierten Technologie sei derzeit das einzige, das die Aufgabe meistern könne. Dass das Projekt von den Klettwitzern große Unterstützung erfahre, zeige die Neugier und Bereitschaft für die neue Technologie. Er sei „zuversichtlich, dass ihr Turm nicht lange der einzige Höhenwindturm in Deutschland bleibt“.

Sachsen Schlusslicht, aber 139 neue Windrad-Anträge

Gicon mit Sitz am Großen Garten in Dresden hatte Anfang September seinen 30. Geburtstag gefeiert. Unter Führung von Gründer und Honorarprofessor Großmann entwickelte sich das Unternehmen zum global agierenden Konzern mit 64 Millionen Euro Jahresumsatz. An über 20 Standorten arbeiten fast 700 Menschen. Neben ihrem Windrad-Know-how setzen die Sachsen auch im Offshore-Bereich Maßstäbe. Eine von ihnen entwickelte schwimmende Plattform – mit Seilen am Meeresboden verankert – erschließt bislang ungenutzte Flächen zur Windkraftnutzung. Auch in der Mikroalgenforschung und der Biogas-Technologie ist Gicon führend und außerdem ein gefragter Partner bei Batterie- und Chip-Großprojekten.

Auch wenn ein sächsisches Unternehmen bei dem Projekt federführend ist, kann es sich der Freistaat nicht ans Revers heften. Denn der Superlativ wächst gut zehn Kilometer nördlich der Landesgrenze im Brandenburgischen. In Sachsen hatte die Energiewende bislang viel Gegenwind. Mit nur drei in diesem Jahr installierten Windrädern ist das Bundesland sogar Schlusslicht. Zu wenig ausgewiesene Flächen, Bürokratie und reservierte konservative Landräte stehen besseren Zahlen entgegen. Immerhin dreht sich der Wind: Laut Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) befinden sich 139 Windräder im Genehmigungsverfahren. Sie könnten eine Million private Haushalte mit Strom versorgen.

Zudem hat der Landtag im Juni eine verpflichtende Ertragsbeteiligung der Kommunen beschlossen: ab ein Megawatt Leistung per anno mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde – in Summe pro Jahr 30.000 Euro für die Gemeindekasse.

Viel Potenzial für 2. Etage in deutschen Windparks

Schipkau hat nicht nur seinen Frieden mit den oft verteufelten Riesen gemacht – sie profitiere sogar von ihnen. „Die Hälfte unserer Gewerbesteuern kommt aus erneuerbarer Energie“, sagt Bürgermeister Klaus Prietzel. Über ein Bürgerstrommodell würden alle zwei Jahre 450.000 Euro an alle 6.996 Einwohner ausgeschüttet. Die Firmen stünden Schlange, um sich im neuen Gewerbepark anzusiedeln. „Die Kommune wächst“, freut sich Prietzel. Nach Angaben von Gicon laufen derzeit Gespräche, die Einwohner auch an den Erlösen aus dem Höhenwindturm zu beteiligen.

Auftraggeber für das rund 20 Millionen Euro teure Bauwerk ist die Beventum GmbH, eine Tochter von SPRIND, der Bundesagentur für Sprunginnovationen. Zur feierlichen Grundsteinlegung am Donnerstag werden zahlreiche Gäste aus Politik und Wirtschaft erwartet, darunter Michael Kellner, Staatssekretär Bundeswirtschaftsministerium. Noch in diesem Jahr würden die ersten Stahlelemente für den Gittermast montiert, heißt es. Fertigstellung und Inbetriebnahme seien in der zweiten Hälfte 2025 geplant.

Solche Giganten sorgen nicht nur für mehr Ertrag, sie können auch als 2. Etage in klassischen Windparks errichtet werden. Gicon sieht ein Nachrüstpotenzial von 4.000 Anlagen allein in Deutschland. Die Flächen würden so viel effektiver genutzt. Mit der Grundsteinlegung werde das Feld bereitet für ökologische Hybridkraftwerke, also die Kombination von Höhenwind- und Solaranlagen. Die Folge: konstant erzeugte grüne Energie und nachhaltige Jobs in der Strukturwandelregion Lausitz.

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Schleswig-Holstein setzt neuen Standard für Antikollisionssysteme

Der veröffentlichte Prüfrahmen für die Zulassung von Anti-Kollisionssystemen schafft Möglichkeit zu Harmonisierung von Windenergie und Artenschutz – Wann ziehen Sachsen und andere Bundesländer nach?

Schleswig-Holstein hat mit der Einführung des bundesweit ersten “Prüfrahmens für Antikollisionssysteme“ an Windenergieanlagen (WEA) einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsweisenden Harmonisierung von Artenschutz und Energieerzeugung unternommen. Diese nun landesweit gültigen Mindestanforderungen an die Entwicklung, Validierung und Prüfung der Antikollisionssysteme zum Anhalten der Windenergieanlagen bei Vogelanflug erlaubt es Betreibern, innovative Technologien zur Kollisionsvermeidung effizient zu erproben und bei positivem Nachweis in den Regelbetrieb zu integrieren. Daneben enthält der Prüfrahmen auch Anforderungen an Dokumentation, Qualitätsmanagement und Betriebsphase.

Antikollisionssysteme: Technologische Innovationen zur Kollisionsvermeidung

Antikollisionssysteme (AKS) sind Systeme, die in der Lage sind am WEA-Standort bestimmte Zielvogelarten, insbesondere Groß- und Greifvögel, in Echtzeit automatisch zu erkennen und beim Eintritt des Vogels in den Reaktionsbereich den Betrieb der jeweiligen WEA abzuregeln. Diese nutzen Künstliche Intelligenz und andere Technologien wie Radarsysteme, Kameras und Sensoren und reduzieren durch die intelligente Steuerung das Risiko für die Tierwelt erheblich und ermöglicht gleichzeitig eine maximale Ausnutzung der Anlagenkapazität.

Der Prüfrahmen ASK: Die Vollzugshilfe für Schleswig-Holstein und auch bald bundesweit?

Die AKS wurden im 2022 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (Anlage 1 zu § 45b Absatz 1-5 BNatSchG) als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für Brutvögel aufgenommen, jedoch fehlte es bislang klaren Vollzugshilfen und Verfahrensanweisungen, welche die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu AKS für die Genehmigungspraxis aufbereiteten. In Schleswig-Holstein wird das Landesamt für Umwelt nun den Prüfrahmen AKS als Vollzugshilfe in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land anwenden. Damit auf Basis des veröffentlichten Prüfrahmens auch außerhalb von Schleswig-Holstein Antikollisionssysteme als Schutzmaßnahme bei der Zulassung festgelegt werden können, wurde der Prüfrahmen auch als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht und auf der Webseite des Ministeriums allen Interessierten zur Anwendung zur Verfügung gestellt.

Potenzial für eine optimierten Anlagenbetrieb und Erleichterungen im Genehmigungsprozess

Die Einführung eines solchen Prüfrahmens kann dazu beitragen, Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und die Nutzung der bislang wenig genutzten ASK effizienter zu gestalten. Die Schaffung eines klaren Prüfrahmens, bietet die Grundlage für flexiblere Betriebszeiten, die auf den tatsächlichen Bedarf und das Kollisionsrisiko abgestimmt sind und steigert auch die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen ohne den Schutz der Vögel außer Acht zu lassen.

Für Projektierer, Betreiber von Windenergieanlagen und Hersteller von Antikollisionssystemen bietet der neue Prüfrahmen die Möglichkeit, diese Technologien gezielt zur Optimierung der Anlagenverfügbarkeit und Energieproduktion einzusetzen. Der Einsatz von Antikollisionssystemen ermöglicht es, die bisherigen starren und pauschalen Abschaltzeiten, die oft in Nebenbestimmungen festgelegt sind, signifikant zu reduzieren. Dies würde nicht nur zu einer effizienteren Nutzung des Potenzials jeder einzelnen Windenergieanlage führen, sondern leistet gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Artenschutz.

Ein Appell an Sachsen: Chancen nutzen und Innovationskraft stärken

Der Prüfrahmen, der sowohl von der Energiewirtschaft als auch von Naturschutzverbänden erarbeitet wurde, sollte bundesweit als Vorbild für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen gesehen werden. Alle anderen Bundesländer, insbesondere auch unser sächsischer Gesetzgeber, sind aufgerufen, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und entweder den vorliegenden oder einen eigenen Prüfrahmen für Anti-Kollisionssysteme zu etablieren. Dies würde nicht nur den Artenschutz stärken, sondern auch gerade den Ausbau der Windenergie nachhaltig fördern, indem die Betriebszeiten der Anlagen optimiert und die vielfältigen Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten minimiert werden.

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Photovoltaik – OVG Lüneburg stoppt Multimegawatt-Park

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) außer Vollzug gesetzt und interessante Aussagen zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von VEP getätigt.

Diese Entscheidung erging unabhängig vom Vortrag des klagenden niedersächsischen NABU und erinnert in frappierender Weise an die ersten Verhinderungsargumentationen, die seit 2003 bundesweit für einen bloß schleppenden Ausbau der Windenergie gesorgt haben und erst seit Beginn der „Ampelkoalition“ langsam enden.

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tiste“ vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 1 MN 161/23), weil er das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt sieht und die Funktion als Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Brut- und Rastvögel nicht ausreichend durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesichert sei.

Der Sachverhalt: Multimegawatt-Solarpark in Wiesenvogelschutzprojekt

Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von ca. 2,5 x 0,3 km und einer Leistung von über 50 MW in der freien Landschaft. Das Plangebiet liegt im Bereich eines Wiesenvogelschutzprojektes, das insbesondere dem Schutz des gefährdeten Großen Brachvogels dienen soll, und sei aufgrund der flachen, von Acker- und Grünlandnutzung geprägten Offenlandschaft weithin einsehbar.

Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen, hatte deshalb eingewandt, dass die Auswirkungen des Solarparks auf Natur und Landschaft, insbesondere auf Brut- und Rastvögel, nicht ausreichend ermittelt bzw. ausgeglichen worden seien. Die Fläche sei aufgrund ihrer Bedeutung für den Vogelschutz insgesamt für einen Solarpark ungeeignet.

OVG Lüneburg: Beispielhafte Formulierungen in VEP zu unbestimmt

Wie das OVG Lüneburg nun entschieden hat, sei der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) nicht hinreichend bestimmt, um die Errichtung eines oder mehrerer konkreter Vorhaben zu regeln (vgl. § 29 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Konkretisiert werden müsse nicht nur die Art der baulichen Nutzung, sondern – ebenfalls mit (begrenztem) Spielraum – auch das Maß der baulichen Nutzung.

Die Festsetzungen des „Solarpark Tiste“ mit Höchstmaßen der Modultische („4 m über gewachsenem Grund“), die Art der Unterkonstruktion („Ramm- oder Schraubfundamente“), sowie die Südausrichtung der Module und das Verbot von Nachführanlagen oder sog. Ost-West-Anlagen seien dagegen ungenügend, da der VEP nicht hinreichend sicherstellt, dass nur ein derartiges Vorhaben auch entsteht. Die Verwendung von Zusätzen wie „beispielhaft“, „indikativ“, „oder vergleichbar“ sowie „ca.“ hinsichtlich weiterer Parameter (Ausführung der Modultische, Abstand der Modulreihen, Anordnung der Modultische) eröffne solche Spielräume, sodass ein „aliud“ zu dem beabsichtigten Vorhaben entstehen könne. Das OVG vermisste weiterhin z. B. einen Mindestabstand zum Boden und sah schließlich das Planungsziel eines „grünen Solarparks“ insgesamt als nicht erreichbar an.

Für die Praxis macht die Entscheidung deutlich, dass bei der Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen darauf zu achten ist, keine beispielhaften Formulierungen zu verwenden, sondern die Angaben so präzise zu fassen, dass kein anderes Projekt entsteht, als es der VEP und der Durchführungsvertrag zulassen.

Beachtliche Abwägungsfehler hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes

Neben der mangelnden Bestimmtheit des VEP sah der Senat beachtliche Abwägungsfehler für gegeben. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes seien nicht fehlerfrei abgewogen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB), insbesondere

  1. im Zusammenhang mit der optischen Störung des Landschaftsbilds und
  2. hinsichtlich der Beeinträchtigung des Schutzguts Boden.

1. Gravierende optische Störung des Landschaftsbildes durch PV

Das OVG Lüneburg sah durch die Planung eine gravierende Störung des Landschaftsbildes, die die Erheblichkeitsschwelle des § 14 Abs. 1 BNatSchG bei Weitem überschreite, da die Flächen ihren bisherigen Charakter als Grün- bzw. Ackerland vollständig optisch verlieren würden. Das OVG lehnte dabei insbesondere die Annahme ab, dass die bisherige Landschaftsbildeinheit (strukturreiches bzw. strukturarmes Grünland) durch die Nutzung der Flächen unterhalb der Photovoltaikmodule als Grünland bestehen bleibe und lediglich durch die Anlage ergänzt werden. Der visuelle Eindruck der flachen, offenen, knapp 54 ha großen Landschaft würde durch die grundsätzlich weithin sichtbare Anlage erheblich verändert und zukünftig von bis zu 4 m hoch aufragenden Solarmodulen geprägt und damit technisch überformt werden. Dem Gericht zufolge hätte eine solche Beeinträchtigung zumindest weitere Ausgleichsmaßnahmen erfordert, wie insbesondere eine verbindliche Eingrünung

2. Keine Ausgleichsfläche durch Grünland unter den Photovoltaikanlagen

Zudem bemängelte das Oberverwaltungsgericht die unzureichende Berücksichtigung der Funktion des Plangebiets (insb. des Bodens) als Brutgebiet für Offenbrüter. Das Schutzgut Boden sei als von Solarmodulen überdecktes Grünland, so das Gericht, als Lebensraum für gefährdete Vogelarten kaum geeignet, da

  1. Offenbrüter und gegenüber Vertikalstrukturen empfindliche Rastvögel die großflächig verstellten Flächen zukünftig aller Voraussicht nach ganz meiden würden,
  2. Greifvögel die Fläche ganz überwiegend nicht mehr zur Jagd nutzen könnten, sowie
  3. im Übrigen die Fläche für die Avifauna allenfalls noch einen geringen Nutzen entfalte.

Daher sei die Annahme fehlerhaft, dass die Beeinträchtigung der Funktion der Fläche als Lebensraum für Vögel dadurch ausgeglichen sei, dass sich unter den Solarmodulen Grünland entwickeln solle und zudem dessen Entwicklung aufgrund unzureichender Festsetzungen in dem Plan auch nicht gewährleistet sei.

Ausblick: OVG Lüneburg setzt hohe Ansprüche an Freiflächen-Photovoltaik

Das OVG Lüneburg lässt zwar durchklingen, dass die Wahl des Standorts als solche zwar voraussichtlich nicht zu beanstanden sei, doch bedürfe es aufgrund der gravierenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Funktion als Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Brut- und Rastvögel weitergehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, als sie der Plan bislang vorsehe.

Insgesamt ein Beschluss, der versucht, die Maßstäbe der Windenergieanlagen auf Photovoltaikanlagen zu übertragen und dadurch (zu) hohe Anforderungen besonders bezüglich der Störung des Landschaftsbildes stellt. Erneuerbare Energieprojekte sind im besten Sinne des Wortes fortschrittlich gelebter Umwelt- und Klimaschutz. Wertend ist festzustellen, dass das Niedersächsische OVG durch die Entscheidung – nun für Photovoltaik-Freiflächen-Projekte – den Beginn einer energieversorgungsseitig verheerenden Entwicklung gesetzt haben könnte. Es bleibt zu hoffen, dass das Ministerium von Robert Habeck dies erkennt und noch vor der nächsten Bundestagswahl legislativ entgegensteuert.

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LEE-Sachen – Eindrücke vom 4. PV-Forum

In all unseren Aufgaben zum 4. PV-Forum in Leipzig haben wir natürlich auch den Landesverband vertreten. Es gab tolle Gespräche mit Gästen und natürlich auch im Verein.

Das nächste PV-Forum findet auch wieder mit uns als Firma und dem Verein statt. Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein.

Bild – von links nach rechts: RA Moritz Müller – Kanzlei Maslaton, Julia Jaskulla – KLM Architekten, Stephan Rothe – Geschäftsführer EEHD GmbH

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Erneuerbare Energien – Niedersachsen bringt Gesetzesentwurf zur Bürgerbeteiligung in den Landtag

Neben einem geplanten Klimaschutzgesetz wird nun auch das Windenergiebeschleunigungsgesetz inklusive eines Beteiligungsgesetzes in den niedersächsischen Landtag eingebracht.

Bereits seit Mai wird in Niedersachsen der Gesetzesentwurf diskutiert. Nun ist die Verbändebeteiligung abgeschlossen und das niedersächsische Landeskabinett wird den Entwurf zum „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ (kurz: Windenergiebeschleunigungsgesetz) in den Landtag einbringen. Mit dem Gesetz soll nicht nur das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung in Niedersachsen umgesetzt werden, sondern es regelt auch Fragen der Raumplanung und insbesondere der Bürgerbeteiligung bei Wind- und Photovoltaikprojekten.

Bürgerbeteiligung: Akzeptanzsteigerung durch Sparprodukt und Akzeptanzabgabe

Eine erfolgreiche Energiewende kann nur gemeinsam mit den Bürger:innen und Kommunen gelingen, weshalb neben Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nun auch Niedersachsen die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren lassen will. Dem Entwurf zufolge sollen die Anlagenbetreiber von großen Windparks und Freiflächen-Solaranlagen verpflichtet werden, dauerhaft 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms an die betroffenen Gemeinden zu zahlen. Daneben sollen auch viele andere Beteiligungsmodelle möglich sein, wie Bürgerenergiegenossenschaften, Energiesparbriefen, Gesellschaftsanteilen, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen, Bürgerenergiestiftungen oder anderen innovativen Beteiligungsmöglichkeiten, so der niedersächsische Umwelt- und Energieminister Meyer.

Im Gegensatz zu anderen Beteiligungsgesetzen steht damit eine ganze Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung. Den Betreibenden soll gerade keine Anlageform vorgeschrieben werden, womit den Besonderheiten einzelner Projekte, Kommunen und deren regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden kann. Die durch die Errichtung und den Betrieb der erneuerbaren Energien erzielten Einnahmen können die Wertschöpfung in ländlichen Räumen erheblich erhöhen. Die Mittel sind jedoch zweckgebunden von den Kommunen zum Erhalt und zur Steigerung der Akzeptanz für die erneuerbaren Energien zu verwenden, worunter jedoch neben der Förderung von Naturschutz und der Energiewende auch soziale Zwecke, Kultur und Ehrenamt zählen.

Festlegung regionaler Flächenziele für die Windenergie

Des Weiteren sieht der Entwurf die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung vor. Danach wird festgelegt, welche Flächen der Landkreise und Gemeinden für die Windenergie ausgewiesen werden müssen, um das 2,2 Prozent Flächenziel des Bundes bis Ende 2026 zu erreichen. Jedoch sollen in keinem Planungsraum mehr als vier Prozent der Fläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Gegebenenfalls soll 2026 das Ausbauziel bis 2032 auf 2,5 Prozent angehoben werden – sofern notwendig. Eine sogenannte Superprivilegierung, also ein absoluter Vorrang von Windenergieanlagen und damit der ungesteuerte Zubau der Windenergie, soll dagegen hierdurch nicht entstehen.

Ebenfalls vorgesehen sind Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG). Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zur Aufstellung von Raumordnungsplänen und dem Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung. Durch die Erleichterungen und Beschleunigungen im Verfahren soll es möglich sein, die Flächen auch schrittweise in Teilplänen für die Windenergie auszuweisen.

Fazit: Bürgerbeteiligung und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren als Schlüsselstelle Mit dem Windenergiebeschleunigungsgesetz kommt nicht nur Niedersachsen dem Ziel der Vorreiter in Sachen Kilmaschutz zu werden, sondern es trägt auch weiter zur Energiewende bei. In der Gesamtschau ist Deutschland jedoch noch weit davon entfernt, in jedem Bundesland die Bürger:innen aktiv mit einzubeziehen. Der niedersächsische Entwurf formuliert mit den Flächenzielen teils ambitionierte Ziele, bei denen es sich noch zeigen wird, ob die geplanten Verfahrenserleichterungen hier einen nennenswerten Beitrag zur Beschleunigung beitragen können.

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Wie Windenergie-Gegner den Klimawandel auf die Erneuerbaren schieben wollen

Der Übergang von fossilen Brennstoffen zu Erneuerbaren Energien (EE) ist ein entscheidender Schritt für die Bekämpfung des Klimawandels – das ist jedem bekannt. PV- und Windenergieanlagen (WEA) sind dabei bislang unsere beste Option. Doch während der weitaus geringere CO²-Auststoß dieser Technologien außer Frage steht, kommen immer wieder fragwürdige Diskussionen darüber auf, wie die EE dem Klima schaden würden. Es ist von Ernteeinbußen und Dürre bis hin zu Erderwärmung und Waldsterben die Rede – belegt durch „alarmierende Studien“.

Faktencheck – ist die Lage so „alarmierend“, wie Kritiker:innen behaupten?

Grundlage für die Annahmen sind insbesondere Studien wie die der Amerikaner Keith/Miller aus 2018. Doch bei einem genaueren Blick auf die Fakten und die Validität der Studien wird klar, dass hier auch viele Fehlinformationen über den wahren Einfluss der erneuerbaren Energien auf das Klima kursieren. Die Behauptungen reichen von „WEA reduzieren die Windgeschwindigkeit und haben Einfluss auf die Wolkenbildung“ oder gar „WEA unterstützen die Erderwärmung und heizen das Klima auf“ oder „im Umland von WEA regnet es weniger und begünstigen außergewöhnliche Dürreperioden.“ Inwiefern diese Aussagen einen Wahrheitsgehalt haben, kann ausführlich in den naturwissenschaftlichen Einschätzungen der Studienergebnisse von Spectrum (2022) oder auch in der Zusammenfassung der Studienlage des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (2020) nachgelesen werden.

Zusammenfassend lassen sich dazu folgende Punkte festhalten:

Mikroklimaveränderungen möglich – Auswirkungen auf das Makroklima ausgeschlossen
Die Studie hat in der Tat nachgewiesen, dass WEA die oberflächennahe Luft am Boden nachts um 0,5–1 Grad Celsius erhöhen können. Die Auswirkungen beschränken sich hierbei aber auf das lokale Klima (Mikroklima) und sind auch nur sehr gering und von verschiedenen Faktoren abhängig. Pauschal lässt sich da keine valide Aussage treffen. Die geografische Lage, das Klima der Region und die Größe des Windparks müssen beachtet werden. Die Studien zeigen, dass selbst mit ihren realitätsfernen überdimensionierten Szenarien als Grundlage die Klimaauswirkungen auf Makroklima-Ebene marginal seien.

Keine direkte Beziehung zwischen WEA und dem Klimawandel nachgewiesen
Gegner der Erneuerbaren wollen eine direkte Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen WEA, Klimawandel und Dürren suggerieren. Dabei bleibt außen vor, dass der Klimawandel ein komplexes Phänomen ist, welches von vielen Faktoren beeinflusst wird, wie beispielsweise der großen Variabilität des Wettergeschehens. Einzelne Faktoren wie WEA können nicht isoliert betrachtet werden, um den gesamten Klimawandel zu erklären. Der generelle Temperaturanstieg ist seit mehr als 100 Jahren nachgewiesen – als Folge der Industrialisierung – und ohne Beziehung zum großen Ausbau der Windenergie, welcher erst vor rund 20 Jahren begonnen hat.

Aussagen ohne Relation zur Schädlichkeit fossiler Energieträger
Eine Einordnung, insbesondere ein Abgleich mit den Auswirkungen anderer anthropogener Strukturen auf das Mikroklima, fehlt in der Diskussion. Doch bei einem Blick über den Tellerrand – so das ee mag – und unter Einbeziehung der klimatischen Auswirkungen der fossilen Stromerzeugung oder urbaner Strukturen beweist die Studie sogar, warum die Erneuerbaren den fossilen Energien vorzuziehen sind. Städte haben aufgrund der hohen Bebauung eine starke bremsende Wirkung auf Windströme und die großflächige Versiegelung verursacht ein Temperaturgefälle zum Umland von bis zu 6 Grad. Bei Kohlekraftwerken ist die durch die CO²-Emmissionen hervorgerufene Erderwärmung des globalen Klimas wissenschaftlicher Konsens, von den negativen Auswirkungen auf das Mikroklima durch ihren Ausstoß von Nanopartikeln noch gar nicht angefangen. WEA im Vergleich hierzu – und das stellen selbst Miller/Keith fest – kompensieren durch den langfristigen positiven Effekten der CO²-Reduktion den lokalen Erwärmungseffekt der WEA deutlich über. PV-Anlagen seien in ihren klimatischen Auswirkungen zu WEA nochmal 10mal geringer.

Fazit: konstruktive Mitarbeit an der Energiewende sieht anders aus

Die Auswirkungen anderer Energiequellen sind – wie eben dargelegt – im Vergleich zu den behaupteten Auswirkungen von WEA signifikant schlechter. Dennoch sprechen Kritiker:innen von „alarmierenden Studien.“ Der Mangel an Relation zu anderen Energieträgern stellen die Glaubwürdigkeit und Aussagekraft der Thesen aber sehr in Frage. Die Erneuerbaren sind bei der Energiewende unerlässlich. Das ist Konsens aller demokratischer Parteien. Würden Windenergie-Gegner nicht aus dem Nichts Dürren heraufbeschwören, sondern konstruktiv an der Energiewende mitarbeiten, gäbe es vielleicht keine derartige Problematik mehr. Die Sommerhitze und Dürre auf die Erneuerbaren zu schieben, verkehrt Ursache und Wirkung und spielt der fossilen Lobby in die Hände.

Moritz Müller

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Wie kommen EE-Projektierende eigentlich an die Eigentümerdaten potenzieller Vorhabengrundstücke – Einfach klingeln?

In der Praxis leider nicht ganz so einfach: Da EE-Anlagen meist nicht auf Wohngrundstücken, sondern auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen geplant werden, sind Projektierende auf die behördliche Auskunft des Katasteramts angewiesen. Leichter gesagt als getan!

Bevor Projektierer:innen mit der konkreten Planung und Umsetzung neuen EE-Vorhaben starten können, ist es notwendig die benötigten Flächen zivilrechtlich zu sichern. Damit es aber zum Abschluss von Nutzungsverträgen kommen kann, müssen Projektierer:innen erstmal wissen auf welchen Eigentümer sie zugehen müssen. Da es sich aber in der Regel um irgendeinen Acker oder irgendein Waldstück handelt, ist die Suche nach dem Klingelschild meist hoffnungslos. Doch das amtliche Vermessungswesen kann – wenn es denn will – Abhilfe schaffen. Bei den Katasterämtern lassen sich die zu jedem Flurstück erfassten Daten – insbesondere den Eigentümer mit Anschrift – abrufen. Es wird ein Antrag gestellt, man gibt eine kurze Begründung ab und erhält die Eigentümerdaten. Soweit die Theorie.

Das Katasteramt verneint ein „berechtigtes Interesse“ der Projektierenden an der Auskunft

Praktisch ist es so, dass die Projektierer:innen die Daten oftmals nicht bekommen. Nach den landesspezifischen Vorschriften (bspw. § 11 Abs. 2 Satz 4 SächsVermKatG) wird für den Auskunftsanspruch ein „berechtigtes Interesse“ verlangt. Dieses lehnt das Katasteramt meistens unter Angabe folgender zwei Argumente ab:

Das Vorhaben könne sowieso nicht umgesetzt werden, weil die Fläche nicht innerhalb eines Vorranggebietes für die Windenergie liegt bzw. kein Bebauungsplan für eine PV-Anlage aufgestellt ist. Das Katasteramt nimmt also eine Inzidentprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit vor.

Der Antrag sei zu umfassend („Globalantrag“), da mehr Daten angefragt wurden, als tatsächlich Grundstücke benötigt werden.

Doch die weitreichenden Anträge stellen Projektierer:innen nicht grundlos: Sie wollen sich natürlich das gesamte Projektgebiet sichern, um vor der Konkurrenz geschützt zu sein und die größtmögliche Flexibilität zu behalten, um ggf. umzuplanen.  Ein Argument, dass die Katasterämter nicht gelten lassen. Vielmehr solle der Antrag zusammen mit einem konkreten Layout oder gar mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingereicht werden. Müsse man umplanen, könne ja eine neue Anfrage gestellt werden. Völlig unpraktikabel.

Verwaltungsgerichte weisen die Behörden in ihre Schranken

Das VG Dresden (Urt. v. 21. Januar 2022, 7 K 780/19) hat dem Vorgehen der Katasterämter eine Absage erteilt und einen weitgehenden Zugangsanspruch der Projektierer:innen angenommen. Damit reiht sich das Urteil in die bisherigen Entscheidungen des VG Hannover (Urt. v. 25. November 2014, 4 A 6492/13), VG Frankfurt/Oder (Urt. V. 2. April 2019, 7 K 1062/16) und VG Dresden (6. November 2019, 4 K 5232/17) ein und stärkt die Position der Projektierer:innen. Der Entscheidung liegt insbesondere die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des „berechtigten Interesses“ zugrunde:  

Danach liege ein berechtigtes Interesse bereits dann vor, wenn es verständig und durch die Sachlage gerechtfertigt sei. Erforderlich ist das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen. Bei vorgetragenen konkreten Planungsabsichten für Windkraftanlagen in dem vom Auskunftsersuchen umfassten Gebiet und dem dadurch deutlich werdenden berechtigten wirtschaftlichem Interesse sei dies gegeben. Die angefragten Eigentümerangaben werden zur Anbahnung von Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern bzw. vorgelagert zur Klärung der diesbezüglichen Bereitschaft zur Grundstücksüberlassung benötigt.

Das Gericht betonte auch,

Dass es keiner Vorverhandlungen mit den Grundstückseigentümern bedarf, wie sie etwa Voraussetzung für die Einsicht in das Grundbuch sind.

Dass sich die angefragten Grundstücke nicht innerhalb eines ausgewiesenen Vorranggebietes für Windenergie befinden müssen. Dies gelte für einen Entwurf sowie beschlossenen Regionalplan gleichermaßen.

Bei der Beurteilung sei nach dem VG Dresden auch zu berücksichtigen, dass Projektierer:innen mit der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen die Aufgabe der Stromversorgung übernehmen, die in den Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge fällt und damit auch im öffentlichen Interesse liegt. Dieses Argument wiegt nun nach der neuen Fassung des § 2 EEG umso stärker.

Insgesamt ist das Urteil des VG Dresden nicht überraschend, da es nur die Rechtsauffassung der anderen Gerichte bestätigt. Überraschend hingegen ist, dass sich die Katasterämter nicht daran halten. Auch anderthalb Jahre nach den Urteilen des VG Dresden hat sich in der Angelegenheit nichts getan, die Katasterämter halten an ihrer „etablierten Verwaltungspraxis“ fest. Rechtsstaatlich ist dies – freundlich gesagt – fragwürdig. Den Ausbau der EE hindert es so oder so.

Moritz Müller

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Was könnte man in Sachsen tun, um die Verwaltung in Sachen EE zu beschleunigen, Herr Müller?

Fragt der Besucher den Abteilungsleiter im Amt: “Wieviel Menschen arbeiten hier eigentlich?”

“Hm, ich schätze so etwa die Hälfte!”

Behörden sind träge, das hat jede:r schon mal erlebt, und daher regelmäßig das Ziel vieler Witze. Doch das muss nicht sein. Projekte der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt: Die Behörden können, wenn sie wollen (oder müssen). Jüngstes Beispiel: Die Genehmigungen für die LNG-Terminals. Wo politischer Rückenwind ist, treffen Behördenmitarbeiter*innen auch die notwendigen Entscheidungen. Es gilt also, diesen politischen Rückenwind herzustellen und den Behörden deutlich machen. Wie das geht? Verschiedene Bundesländer machen es vor:

Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich in einem Brief des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an die staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie die Ämter für Raumordnung klargestellt, dass sich EE-Vorhaben nun in der Regel durchsetzen müssen. Dazu heißt es:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegen fortan kraft Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Sie sind also künftig in allen Ermessens- oder Abwägungsentscheidungen der Fachbehörden als vorrangiger Belang zu berücksichtigen, bestehende Wertungsspielräume sind am § 2 EEG auszurichten. Die Begründungslast für einzubeziehende Behörden, die in ihrer Abwägung eine Entscheidung zulasten von Anlagen der erneuerbaren Energien treffen wollen, wird dadurch erheblich erhöht.“

So wird klargestellt, dass sich nun in der Regel andere Belange hintenan stellen müssen. Dies erleichtert in Grenzfällen eine Abwägung zugunsten erneuerbarer Energien erheblich.

Das Regierungspräsidium Arnsberg hat in einem Rundschreiben an alle nachgeordneten Stellen eindringlich klargemacht, dass Erneuerbare jetzt verwirklicht werden müssen:

„Der Ausbau erneuerbare Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient – das ist durch den Angriffskrieg auf die Ukraine allen deutlich geworden – der Sicherheit. Sicherheitspolitik ist „grüne“ Energiepolitik.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die unterschiedlichen Formen der erneuerbaren Energien nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen wirklich alles:

· Windkraftanlage auch im Wald, auch in Landschaftsschutzgebieten

· Solaranlagen auf geeigneten Freiflächen und Dächern

· Wasserkraftanlagen mit ökologischer Fischdurchgängigkeit an vorhandenen Querbauwerken

· Biogaserzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen

· Oberflächennahe ebenso wie Tiefengeothermie

· Grubengasnutzung

[…] Ich versichere Ihnen, dass wir Sie im Rahmen der Fachaufsicht unter anderem als obere Immissionsschutz-, Bau-, Aufsichts-, Wasser- und Naturschutzbehörde bei der Realisierung dieser Ziele bestmöglich unterstützen werden.“

Beide Schreiben kommen recht formlos daher, sind aber für die nachgeordneten Stellen verbindlich. Sie stellen also klar, wie mit einer bestimmten Materie (hier: Erneuerbare Energien) umzugehen ist. Im Fachjargon spricht man von einer Verwaltungsvorschrift. Diese behördeninternen Weisungen erleichtern Behördenmitarbeiter:innen Entscheidungen in schwierigen Fällen und signalisieren Rückendeckung von oben, indem klargestellt wird, dass entsprechende Entscheidungen „von oben“ gewünscht sind.

Hier sollte Sachsen einhaken. Ein entsprechendes Rundschreiben des Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, den beiden für die Energiewende in Sachsen zentralen Häusern, könnte Wunder wirken und endlich klarstellen, dass die Zeit der Kleinstaaterei in Sachsen vorbei ist.

Denn ressortspezifische Einwendungen (bspw. Denkmalschutz, Luftverkehr, Raumordnung) dürfen gegen Erneuerbare nicht mehr ständig in Position gebracht werden.

Es ist notwendig, dass ein Umdenken stattfindet und solche Belange in den unbedingt notwendigen Fällen durchgreifen. EE müssen sich regelmäßig durchsetzen.

Sollten die Ministerien Schwierigkeiten mit der Formulierung haben, steht der LEE Sachsen gerne bereit, hier zu unterstützen.

Moritz Müller

Gründungsmitglied LEE Sachsen e. V.

Rechtsanwalt Moritz Müller betreut bei der MASLATON Rechtanwaltsgesellschaft beratend und forensisch zahlreiche Projekte zur Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Fragen des Verwaltungsrechts, insbesondere zur Errichtung von Windenergieanlagen von verwaltungsbehördlichen als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Dabei ist er vor allem auf den Gebieten des Immissionsschutz-, des Luftverkehrs-, Kommunal- und des Bauplanungsrechts tätig.

Wissenschaftlich betreut er im universitären Betrieb die Vorlesung Umweltrecht II (Prof. Dr. Martin Maslaton) an der TU Chemnitz.

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Unser Engagement – LEE-Sachsen e.V.

Es ist im Rückblick auch sehr spannend, was man neben den herausfordernden Aufgaben mit Ihnen noch organisiert bekommt. wir, im besonderen Stephan Rothe ist Gründungsmitglied im LEE – Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen e.V.

Die gemeinsame Botschaft ist klar: Zur Zeitenwende gegründet und an der Zukunft orientiert!

Gemeinsam möchten wir auch die politische Idee weitertragen und würden uns wünschen das Sie auch ein Teil dieses Engagements werden – abonnieren Sie den Newsletter, stellen Sie sich uns vor mit ihrer Idee oder werden Sie Mitglied.

Alle weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Vereins: www.lee-sachsen.de.

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Pressemeldung: Regierungspräsidium Arnsberg (NRW) ruft Verwaltung unmissverständlich dazu auf, alles für den EE-Ausbau zu tun!

Viel deutlicher als Regierungspräsident Hans-Josef Vogel kann man es nicht sagen: der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die Republik vor besondere Herausforderungen, auch im Energiesektor. Alle vorhanden Potentiale im Bereich der Erneuerbaren Energien gilt es zu heben – und zwar schnellstmöglich und übergreifend. 

Deshalb fordert der LEE Sachsen e. V. die sächsische Staatskanzlei, die Landesdirektion und alle Landratsämter auf, nicht untätig zu bleiben – werden Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich tätig, und zwar umgehend! Besser als das Regierungspräsidium Arnsberg kann man nicht feststellen, was sofort nötig ist. 

Deshalb: Lesen Sie selbst. 

Ihr LEE Sachsen e.V.

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LEE-Sachsen

Pressemeldung in gemeinsamer Sache

Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen e.V. gegründet!

Mit Gründungsdatum vom 03.02.2022 wurde der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen e.V. (LEE Sachsen e.V.) gegründet und beim Vereinsregister Leipzig eingetragen – mit uns als Gründungsmitglied.

Der LEE Sachsen e.V. fungiert als sächsischer Berufsverband und ist Ihr Bindeglied in die Bundespolitik – Ihre sächsische Stimme in Berlin.

Gerade die vergangenen drei Wochen, mit dem menschenverachtenden Überfall des russischen Machthabers Wladimir Putin, haben gezeigt, dass es nun umso wichtiger geworden ist, Erneuerbare Energien nicht nur als Mittel zur Verhinderung der Klimakrise zu begreifen (was sie zweifelsohne und konkurrenzlos sind). Erneuerbare Energien sind die günstigste und einfachste Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von (nicht nur, aber auch und vorrangig) russischen Energieimporten zu werden. Erneuerbare Energien haben damit durch den russischen Angriffskrieg eine geo- und sicherheitspolitische Dimension in der breiten Öffentlichkeit, die viele Branchenvertreter bereits seit Jahren anmahnen. Diesen Impetus gilt es zu nutzen, um die Erneuerbaren voranzubringen, und zwar spartenübergreifend.

Der LEE Sachsen e.V. begreift sich dabei als sächsischer Vertreter aller Sparten der Erneuerbaren – von der Planung, über die Erzeugung bis zur endgültigen Nutzung in all ihren Formen.

An dieser Stelle werden wir Sie zukünftig über aktuelle Entwicklungen im Bereich Erneuerbare Energien, sachsen- und bundesweit, informieren. Auf einen regen Austausch freuen wir uns!

Wir freuen uns und sind Stolz hier als Gründungsmitglied die Arbeit aktiv mitgestalten zu können. 

EEHD / LEE Sachsen e.V.

Bildmaterial Quelle: LEE-Sachen / Enerparc AG

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