LEE-Sachsen – unser und Ihre Beitrag
Der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen (LEE Sachsen) ist die sächsische Stimme für die Energiewende und bündelt die Kräfte der Branche, die den Freistaat Schritt für Schritt mit sauberer Energie versorgen will. Dieser Text stellt die Arbeit des Verbandes vor und lädt dazu ein, sich aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen.
Wer wir sind
Der LEE Sachsen ist die Branchen- und Interessenvertretung für alle, die in Sachsen an der Nutzung von Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und anderen erneuerbaren Energien arbeiten. Als Landesverband ist er zugleich über den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) eng mit der Bundespolitik vernetzt und schlägt damit die Brücke zwischen regionalen Akteuren, Landesregierung und Berlin.
Wie die anderen Landesverbände in Deutschland steht auch der LEE Sachsen für das Ziel, die Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen – in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.[1][3] Damit trägt der Verband dazu bei, Klimaschutzziele zu erreichen, regionale Wertschöpfung zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze im Land zu sichern.
Unsere Ziele
Im Zentrum der Arbeit steht der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen bis hin zu einer Vollversorgung des Freistaates mit sauberer Energie.[1] Der Verband setzt sich dafür ein, dass politische Rahmenbedingungen auf Landesebene verlässlich, planbar und investitionsfreundlich sind.
Zugleich arbeitet der LEE Sachsen daran, Akzeptanz für Energiewende-Projekte zu schaffen, etwa durch transparente Information, Dialogveranstaltungen vor Ort und die Förderung von Beteiligungsmodellen für Bürgerinnen und Bürger. Wie die Schwesterverbände in anderen Bundesländern versteht er sich als Motor für aktiven Klimaschutz, Innovation und regionale Entwicklung.
Was wir tun
Die Vereinsarbeit umfasst verschiedene ineinandergreifende Aufgabenfelder: politische Interessenvertretung, fachliche Vernetzung, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit.[1][3] In Fachgremien, Anhörungen und Gesprächen mit Ministerien bringt der Verband die Expertise seiner Mitglieder ein und gestaltet so aktiv Energie- und Klimapolitik in Sachsen mit.
Darüber hinaus organisiert der LEE Sachsen regelmäßige Fachveranstaltungen, Workshops und Weiterbildungsangebote zu technologischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um erneuerbare Energien.[1] Mitglieder profitieren von Marktanalysen, Branchentrends sowie Unterstützung bei Genehmigungen und Projektentwicklung und können sich mit anderen Projekten und Unternehmen vernetzen.
Einbindung in das bundesweite Netzwerk
Wie die Landesverbände in Bayern, Niedersachsen/Bremen oder Sachsen-Anhalt bündelt auch der LEE Sachsen die Interessen einer vielfältigen Mitgliedschaft – von Projektentwicklern über Stadtwerke und Energiegenossenschaften bis hin zu Technologieanbietern. Dieses Netzwerk sorgt dafür, dass Praxiserfahrungen aus Sachsen in bundesweite Debatten einfließen und umgekehrt erfolgreiche Ansätze aus anderen Regionen in den Freistaat getragen werden.
Über die Verbindung zum BEE und die Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden entsteht ein starkes gemeinsames Dach für die Energiewende in ganz Deutschland.[3] So kann der LEE Sachsen seine Rolle als Bindeglied zwischen regionalen Akteuren und Bundespolitik wirksam ausfüllen.
Warum mitmachen?
Mitglieder gestalten die energiepolitische Zukunft Sachsens aktiv mit, statt Entscheidungen nur zu kommentieren. Sie bringen ihre Perspektive in Positionspapiere ein, setzen Themen auf die politische Agenda und sorgen dafür, dass die Praxis vor Ort in Gesetzgebungsverfahren gehört wird.
Gleichzeitig bietet der Verband eine lebendige Plattform, um sich zu vernetzen, Kooperationsprojekte anzustoßen und voneinander zu lernen. Wer im LEE Sachsen mitarbeitet, wird Teil einer Bewegung, die weit über die eigene Organisation hinaus wirkt und den Wandel zu einem klimaneutralen, wirtschaftlich starken und sozial gerechten Energiesystem voranbringt.
Branchentag Erneuerbare Energien Mitteldeutschland
„Die Dezentralität von Anlagen der Erneuerbaren Energien, wie Windenergie, sollte als Freiheitsfaktor in Deutschland begriffen werden. Uns holt die Geopolitik ein, sodass die Versorgungssicherheit einen ganz anderen Inhalt bekommen hat, seitdem kriegsähnliche Situationen möglich sind. Teilweise rücken diese immer näher, wie in der Ostsee, aber auch mittels Drohnen in Deutschland. Doch Mitteldeutschland weiß, was Freiheit bedeutet! Politiker*innen wie Michael Kretschmer wissen bzw. sollten es wissen. Mitteldeutsche Unternehmen aus der Branche bauen in der Ukraine dezentrale brennstoff- und leistungsunabhängige Kraftwerke mit teilweise unterirdischen Speichern. Das ist konkrete Sicherheit – auch für unsere Freiheit! So sollte man in den Führungsebenen der Politik Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens Erneuerbare-Energie-Anlagen begreifen.“
Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorstand LEE Sachsen & BWE LV Sachsen
Anlässlich zum Branchentag Erneuerbare Energien Mitteldeutschland
Photovoltaik trifft Naturschutz: VG Halle bestätigt naturschutzrechtliche Befreiung
Nach dem VG Halle kann der Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage trotz Lage in einem Landschaftsschutzgebiet zulässig sein. Damit setzt das Gericht ein wichtiges Signal für die Abwägung zwischen Landschaftsschutz und Energiewende. Dieser Beitrag fasst die Entscheidung zusammen und beleuchtet rechtliche Implikationen.
I. Sachverhalt: Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in einem Schutzgebiet
Ein Projektentwickler plante den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ein Teil des vorgesehenen Areals liegt im Landschaftsschutzgebiet „Größter Berge“. Die zuständige Behörde erteilte eine naturschutzrechtliche Befreiung von den entgegenstehenden Bestimmungen des Schutzgebietes auf Grundlage des § 67 Abs. 1 BNatSchG. Gegen diese Entscheidung erhob ein Naturschutzverbund einen Eilantrag, mit dem Ziel, den Bau der Anlage zugunsten des Landschaftsschutzes zu verhindern. Hierbei wurde argumentiert, dass das öffentliche Interesse an dem Ausbau und der Nutzung erneuerbarer Energien keinen Vorrang vor den Schutzzielen des betroffenen Gebiets haben dürfe. Die dahingehende behördliche Abwägung sei fehlerhaft erfolgt.
II. Entscheidung des Gerichts: Vorrangige Interessen am Ausbau Erneuerbarer Energien
Das VG Halle lehnte den Eilantrag gegen die naturschutzrechtliche Befreiung ab. Der Beschluss kann über Juris abgerufen werden (Az. 4 B 296/24 HAL). Hierbei ging das Gericht auf zwei wesentliche Rechtsfragen ein. Zunächst war die Frage aufzuwerfen, ob die geplante Anlage als atypischer Einzelfall einzuordnen ist, für den eine Befreiung in Frage kommt. Hieran schloss sich die Frage an, ob das Interesse des Landschaftsschutzes dem Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien überwiegt.
Das VG Halle nahm das Vorliegen eines atypischen Einzelfalles mit der Begründung an, dass die streitgegenständliche Schutzgebietsverordnung ohne den Einbezug der Wertungen des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen wurde. Dessen Schwerpunktsetzung des öffentlichen Interesses an der Förderung erneuerbarer Energien war dem Normengeber im Zeitpunkt des Erlasses unbekannt. Zudem betraf die Photovoltaik-Freiflächenanlage lediglich die Grenzbereiche des Landschaftsschutzgebietes.
Betreffend die Frage der Interessenabwägung stellte das Gericht fest, dass erneuerbare Energien nach geltender Rechtslage zwar keinen generellen Vorrang vor dem Landschaftsschutz genießen. Allerdings seien sie als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung zwischen dem Landschaftsschutz einerseits sowie dem öffentlichen Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien andererseits einzubeziehen.
Auch die Dimensionen des Projekts fanden Beachtung: die geplante Photovoltaikanlage beanspruche lediglich 4,5 % (97,3 ha) der Fläche des ca. 2.140 ha großen Landschaftsschutzgebiets. Diese Flächeninanspruchnahme wurde als niederschwellige Betroffenheit eingestuft und rechtfertige eine Befreiung von den entgegenstehenden Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes. Konkretisierend sei auch die Lage des Vorhabens zu berücksichtigen. Alle in Betracht kommenden alternativen Standorte befänden sich im Landschaftsschutzgebiet „Größter Berge“, sodass das öffentliche Interesse an der Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage nur durch die Umsetzung an diesem Standort erfüllt werden könnte.
III. Ausblick
Landschaftsschutz und erneuerbare Energien stehen oft in einem Spannungsverhältnis zueinander. Das VG Halle hat mit seiner Entscheidung eine praxisnahe Abwägung zwischen diesen widerstreitenden Interessen vorgenommen. Im Rahmen dieser Abwägung ist das öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang zu beachten. Auch die Feststellung, dass eine Flächeninanspruchnahme von 4,5 % als niederschwellige Betroffenheit eines Landschaftsschutzgebietes gilt, könnte anderen Genehmigungsverfahren eine Orientierung bieten.
Rückblick: Solar Solutions Messe Leipzig

Die Solar Solutions-Leipzig fand am 29. und 30.01.2025 statt und der LEE Sachsen e. V. war einer von vielen Ausstellenden. Insgesamt fast 5.000 Besucher:innen waren während der zwei Tage zu Gast.
Vielen Dank für zahrleiche konstruktive Gespräche.
LEE Sachsen e. V.
Tolles Forum & Tolle Messe
Für das PV-Forum war es wieder ein toller Erfolg, tolle Teilnehmer, fachlich versierte Vorträge und auch sehr gute Gespräch mit Partnern und Netzwerkern. Jeder Stuhl war am Ende besetzt.

Die zweite, ebenso tolle Veranstaltung, war die Solar-Soltution Leipzig. Als komplett neu angelegte Veranstaltung hat diese von „0“ auf gleich über 4000 Besucher in Halle 4 des Messezentrums gebracht.
Wir waren mit dem LEE-Sachsen am Stand G11 vertreten und konnten viele Gespräche führen, zu uns als EEHD und ebenso zur Verbandsarbeit des LEE-Sachsen. Wir haben sicher das ein oder andere neue Mitglied gewinnen können. Am zweiten Tag wurden wir auch noch von Angelika Bordt und dem Energienetzwerk Mitteldeutschland unterstützt, in dem wir auch Mitglied sind.

Wir unterstützen die Veranstalter für die Zukunft auf jeden Fall dabei, in Leipzig wieder eine solche tolle Messe durchführen und daran teilnehmen zu können.
Sie haben Fragen?
Sie interessieren sich im Besonderen für die fachlichen und rechtlichen Themen:
- Status Quo des PV-Marktes, global und national?
- PV+Batterie aus rechtlicher und planerischer Sicht?
- PV nach der Wahl?
- Agri-PV – Vertragliche Regelungen?
- Finanzierungen von PV+Batterie als Hybridlösung
- PV im Denkmalschutz
- Nutzungsverträge sittenwidrig?
Sie sehen die konzentrierte Fülle an wichtigen Informationen macht es notwenig uns zu besuchen 😉
Am 28.01.2025 im NH-Hotel Leipzig, direkt neben der Messe. Am nächsten Tag können Sie dann noch mit Freikarten zur Solar-Solution gehen. Nutzen Sie hierzu einfach den Code „LEESACHSEN“
Anmeldung 5. PV-Forum – www.leipziger-photovoltaik-forum.de oder per E-Mail
Anmeldung Solar-Solution Leipzig: Solar Solution Leipzig – Code: LEESACHSEN
Neue Vorstandsmitglieder im LEE Sachsen e. V.
Im Dezember 2024 wurde aufgrund personeller Veränderungen der Vorstand neu zusammengesetzt. Neu im Vorstand: Moritz Müller und Stephan Rothe.
Herr Rothe, seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Thema Erneuerbare Energien?
2008 haben wir als Großhandel gestartet und seitdem viele Kund:innen bedient, viele Hoch und Tiefs im Markt mitbekommen und auch viele Mitbewerber:innen aus der Zeit gesehen, die es nicht mehr gibt. Aktuell entwickeln wir uns weiter zu einem Handels- und Servicepartner für ausgewählte Marken und wir haben eine Vielzahl von Kund:innen, die wir komplett betreuen – über Dienstleistungen bis hin zur Beschaffung von Material.
2025 hat gerade erst begonnen – gibt es berufliche Vorsätze?
Durch unser Netzwerk und unsere Beteiliungen und Beratungen haben wir viele Projekte begleitet, die nun in 2025 auch zum wirtschaftlichen Erfolgt geführt werden, das Spektrum reicht von Beratung, Energieversorgung bis hin zum kompletten Ökohaus.
Der LEE Sachsen e. V. vertritt die Belange der Erneuerbaren Energien in Sachsen – wo sehen Sie Ihren Handlungsschwerpunkt?
In den kommenden Monaten geht es ganz klar darum noch mehr Mitglieder zu gewinnen, um auch politisch somit mehr Gewicht zu bekommen und die Landesinteressen zu vertreten.
Stephan Rothe

Stephan Rothe ist Eigentümer der EEHD GmbH. Er ist Gründungsmitglied des LEE Sachsen e. V. und seit Dezember 2024 Vorstandsmitglied.
MUTIG NEUE WEGE GEHEN? Wir werden sehen …
Ein Beitrag von Moritz Müller – Gründungsmitglied und seit Dezember 2024 im Vorstand.
MUTIG NEUE WEGE GEHEN – so lautet der Titel des Koalitionsvertrags für Sachsen. Was das für die sächsischen Erneuerbaren bedeutet, muss sich zeigen. Die Lektüre des Koalitionsvertrags lässt nur eingeschränkt hoffen.
Ab S. 60 beschäftigt sich der Koalitionsvertrag mit der Energiepolitik des Freistaates. „Sachsen muss Energie- und Industrieland bleiben.“ Ist dort im ersten Satz zu lesen. Ob es sich dabei überhaupt um eine Bleibeperspektive handelt, darf bestritten werden, rangiert der Freistaat doch unter den Schlusslichtern beim Ausbau der Windenergie. 2023 gingen 10 WEA in Sachsen in Betrieb – 9 wurden zurückgebaut. Ein Nettozubau von einer WEA. Etwas besser sieht es beim Ausbau der Freiflächen-PV aus. Hier liegt der Freistaat im vorderen Mittelfeld mit ca. 1 GW Zubau im Jahr 2024. Angesichts der Forderungen aus der sächsischen Industrie, saubere und günstige Energie bereitzustellen, aber nichts, worauf man sich ausruhen dürfte.
Dennoch findet sich im Koalitionsvertrag das Wort „Windenergie“ ein einziges mal – diese müsse man Ausbauen. Freiflächen-Photovoltaik wird ebenfalls nur einmal angesprochen – wenn es um die Einschränkung derselben auf landwirtschaftlichen Böden geht.
Ausführlich angesprochen werden vielmehr PV auf kommunalen Liegenschaften, Dächern und Parkplätzen. Alles wichtige Ausbaubereiche, keine Frage. Insbesondere der Ausbau der PV im Zusammenhang mit Liegenschaften der öffentlichen Hand ist aufgrund deren Vorbildfunktion nicht zu unterschätzen. Gleichwohl – die Lastentiere der sächsischen Energiewende sind diese nicht.
So sucht man im Koalitionsvertrag ambitionierte Ausbauziele, Bekenntnisse zur Windenergie oder zur Freiflächen-PV vergeblich, ebenso Pläne zur Fortschreibung des dringend überholungsbedürftigen Landesentwicklungsplans.
Die Branche wird also tatsächlich mutig neue Wege gehen müssen – nur leider, wie es scheint, ohne Unterstützung aus der Landesregierung. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels, verheerender Überflutungen, Waldbrände, Hitzewellen und abschmelzender Gletscher im nie dagewesenen Ausmaße eine ernüchternde Aussicht.
Moritz Müller

Moritz Müller ist Rechtsanwalt bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Leipzig. Er ist Gründungsmitglied des LEE Sachsen e. V. und seit Dezember 2024 Vorstandsmitglied. In seiner täglichen Praxis beschäftigt er sich mit den rechtlichen Hürden bei der Genehmigung von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Grundlast „nicht notwendig“. Neue Studie räumt mit dem größten Mythos der Energiewende auf
Ist die Energiewende unmöglich ohne „Grundlast“-fähige Kraftwerke? Nein, zeigt jetzt eine neue Studie: Ein Energiesystem braucht keine Kraftwerke, die 24 Stunden am Tag laufen. Wichtig sei stattdessen etwas anderes.
Eine sichere Energieversorgung ist auch ohne Grundlastkraftwerke möglich . Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie der deutschen Wissenschaftsakademien im Projekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS). Mit Blick auf die förderpolitische Schwerpunktsetzung im Bereich von Grundlasttechnologien – zum Beispiel der Förderung der Fusionsforschung – ist das Ergebnis durchaus bemerkenswert.
Die Experten von ESYS – einer gemeinsamen Initiative von acatech, Leopoldina und Akademienunion – haben die Frage der Notwendigkeit von Grundlastkraftwerken anhand von Modellierungen untersucht. Grundlasttechnologien wie Kernkraftwerke, Geothermie, Erdgas-Kraftwerke mit CO 2 -Abscheidung oder potenziell Kernfusionskraftwerke sind für eine klimafreundliche und zuverlässige Stromversorgung danach nicht notwendig.
Risiko bei Grundlast „tendenziell sogar höher“
Sicher gebraucht wird dagegen „eine Kombination aus Solar- und Windenergieanlagen mit Speichern , einem flexiblen Wasserstoffsystem, einer flexiblen Stromnutzung und Residuallastkraftwerken “, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. Letztere seien Kraftwerke, die nur bei Bedarf zeitweise laufen, zum Beispiel mit Wasserstoff betriebene Gasturbinenkraftwerke.
„Damit Grundlastkraftwerke zu einer substanziellen Kostensenkung führen, müssten ihre Kosten erheblich unter das heute prognostizierte Niveau fallen“, betont Karen Pittel, Leiterin des ifo-Instituts und stellvertretende Vorsitzende des ESYS-Direktoriums. „Tatsächlich schätzen wir Risiken für Kostensteigerungen und Verzögerungen bei Grundlasttechnologien tendenziell sogar höher ein als beim weiteren Ausbau der Solar- und Windenergie.“
„Es werden große Mengen Strom gebraucht“
Im Gespräch mit Table.Briefings hatte der Energiesystem-Experte Hans-Martin Henning , Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme, einige Ergebnisse der Studie bereits im August vorweggenommen.
Mit Blick auf ein Akademienpapier zu Kernfusion hatte Henning damals die Frage, ob grundlastfähige Kraftwerke auch in ein zukünftig hochdynamisiertes und flexibilisiertes Energiesystem passen, mit „Ja“ beantwortet. „Es werden langfristig große Strommengen gebraucht, um Wasserstoff und Wasserstoff-Derivate herzustellen, zum Beispiel für die chemische Industrie, für den Luftverkehr, die Seeschifffahrt und auch für flexible Stromerzeugung im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien“, sagte Henning.
Auch die neuerliche Studie kommt zu dem Schluss, dass Grundlastkraftwerke integriert werden könnten. Sie müssten dafür aber wettbewerbsfähig und wegen ihrer hohen Investitionskosten fast durchgehend in Betrieb sein , um sich zu rentieren. „In den nächsten 20 Jahren in großem Umfang realisierbar sind wahrscheinlich am ehesten die Gaskraftwerke “, schätzen die Experten. Gemeint sind dabei neuartige Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke für Erdgas mit anschließender Kohlendioxid-Abscheidung.
Von Tim Gabel
Limbach-Oberfrohnas Entscheidungen gegen erneuerbare Energien: Steckt dahinter Kalkül?
Ein Solarpark wird verhindert. Kurz darauf veröffentlicht die Stadt einen Kriterienkatalog für ähnliche Vorhaben. Das soll es nun auch für Windkraftanlagen geben. Könnte das Limbach zukünftig schaden?
Limbach-Oberfrohna.
Ein Bündnis großer Unternehmen in Sachsen hatte die Landesregierung zuletzt aufgerufen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Unter ihnen Siemens und der Spülmittelhersteller Fit. Mehr nachhaltige Energien seien notwendig, damit Sachsen wettbewerbsfähig bleibt, heißt es in dem Appell. Dass die Verfügbarkeit von grüner Energie wirtschaftlich entscheidend sein kann, zeigt auch die VW-Krise. Dem VW-Werk in Zwickau droht die Schließung. Wie der „Spiegel“ berichtete, könnte es zu einem Zweikampf um den Erhalt mit dem Werk in Emden kommen. Für den Erhalt der Emdener Fabrik spricht laut dem Magazin auch, dass sie mit günstigem grünen Strom aus Windparks versorgt wird.
Sollten sächsische Kommunen also den Ausbau nachhaltiger Energien forcieren, um als Wirtschaftsstandorte attraktiv zu bleiben? Nicht zuletzt auch, um Einnahmen für die klammen Stadtkassen zu generieren? In Limbach-Oberfrohna scheint man einen gegenteiligen Kurs einschlagen zu wollen. Zumindest kann dieser Eindruck entstehen, wenn man sich einige Entscheidungen des Stadtrates anschaut.
In der jüngsten Sitzung des Gremiums forderten die Freien Wähler die Verwaltung auf, ein Konzept für den Bau von Windkraftanlagen vorzulegen. „Darin soll transparent gemacht werden, wie man mit Windenergie umgehen wird, welche Bauanträge die Stadt annimmt und welche nicht“, forderte Fraktionsvorsitzende Kati Vogel. Damit wolle sie verhindern, „dass nochmal so ein Durcheinander wie bei dem geplanten Solarpark in Rußdorf entsteht“, so Vogel.

Zweijährige Planungen laufen ins Leere
Im September hatte sich der neu gewählte Stadtrat entschieden, die Pläne für den Solarpark zu vereiteln. Die vorausgegangenen zweijährigen Planungen mit dem Investor wurden hinfällig. Dieser wollte auf einer Fläche von knapp drei Hektar bis zu vier Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Seit Mai 2022 leitete der Stadtrat alle notwendigen Schritte in die Wege. Noch im Januar 2024 fanden Planungsgespräche zwischen Investor, Bauamt und Bürgermeister Robert Volkmann statt. Alles umsonst. Den Solarpark in Rußdorf wird es nicht geben.
Oberbürgermeister Gerd Härtig sagt rückblickend, er sei von Beginn an nicht von dem Projekt begeistert gewesen. „Man kann nicht sagen, man braucht die Landwirtschaft und dann pflastert man für ein paar Kilowattstunden entsprechende Flächen zu“, so Härtig. In den ersten Beschlüssen des Stadtrates klang das anders. Darin heißt es, der Solarpark trage zum Ziel bei, „Flächen zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien zur Sicherung des Energiebedarf“ zu entwickeln. Jetzt allerdings beruft sich Härtig auf Einwände von Behörden und Planungsverbänden gegen das Vorhaben. Ein Großteil dieser ergab sich daraus, dass die Fläche als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist. Ein Umweltbericht, den die Stadt Anfang des Jahres in Auftrag gegeben hatte, zeigt allerdings, dass die Einwände vom Investor hätten ausgeräumt werden können. Auch eine Änderung im Flächennutzungsplan hätte einen Großteil der Einwände aufgehoben.

Kriterienkatalog als bürokratisches Hindernis?
Dieser Änderung stimmte der Stadtrat im Mai 2024 allerdings nicht zu – der Anfang vom Ende des Solarparks. Stattdessen hat die Stadt im Juni einen Kriterienkatalog mit über 20 Punkten entwickelt, zu denen zukünftige Investoren für PV-Anlagen vor Planungsbeginn Stellung beziehen müssen. Der Katalog könnte auch als weiteres bürokratisches Hindernis für Investoren gelesen werden. Scheinbar mit Erfolg: Aktuell sind in der Stadt keine weiteren Solarparks in Planung, so die Stadtsprecherin. Die AfD-Fraktion gibt offen zu, dass die notwendige Flächenänderung „eine zweite Chance bot, das Projekt zu verhindern“, so Vorsitzender Uwe Müller. Auch jedes Windrad will die AfD ablehnen. Zustimmung gab es von FDP-Stadtrat Andreas Barth, der die Stadt zuletzt ermahnte, genauer auf Einnahmen und Ausgaben zu schauen. Der Solarpark hätte der Kommune laut Härtig jährlich 10.000 Euro eingebracht. „Diese halte ich für verzichtbar“, so der Oberbürgermeister. 2025 fehlen der Stadt neun Millionen Euro im Haushalt.
Von Julia Grunwald
Europa steht schon vor dem Winter vor der nächsten Energiekrise
Die rasch zur Neige gehenden Gasreserven und die drohenden Lieferausfälle aus Moskau deuten darauf hin, dass Europa — das noch immer unter den extremen Schocks von vor zwei Jahren leidet — eine neue Energiekrise befürchten muss.
Die Eskalation der Lage in der Ukraine hat in diesem Jahr zu einem Anstieg der Gaspreise um rund 45% beigetragen. Obwohl die Preise noch weit unter den Rekordwerten von 2022 liegen, sind sie hoch genug, um die Krise bei den Lebenshaltungskosten der Haushalte zu verschärfen und den Wettbewerbsdruck auf die angeschlagenen Produzenten zu erhöhen.
Eigentlich sind Gasspeicher in der kalten Jahreszeit eine lebenswichtige Versorgungsquelle. Doch in diesem Jahr schrumpfen die Reserven rapide, weil die frostigen Temperaturen den Heizbedarf steigen ließen und die Windflaute einen höheren Verbrauch für die Stromerzeugung erforderte.
Mehr als zwei Jahre nachdem der russische Präsident Wladimir Putin die Energie zu seiner Waffe gemacht hat, kämpft Europa um die Sicherheit seines Energiesystems. Der angespannte Markt spiegelt die Herausforderung wider, sich vollständig von russischen fossilen Brennstoffen zu lösen. Doch die Lage wird sich noch verschärfen: Gaslieferungen, die 2024 zur Auffüllung der Reserven beitragen, werden im nächsten Jahr wahrscheinlich nicht zur Verfügung stehen — was den Preisdruck weiter erhöht.
“Wir haben immer noch Probleme mit der Gasversorgung”, sagte RWE-Chef Markus Krebber am Freitag auf einer Konferenz. “Wenn wir wirklich unabhängig von russischem Gas sein wollen, brauchen wir mehr Importkapazitäten, und das werden wir wahrscheinlich auch in diesem Winter wieder erleben, weil sich die Gasspeicher wegen des kalten Winterbeginns ziemlich schnell leeren.“
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine eskaliert, und beide Seiten haben diese Woche Raketenangriffe gestartet, um sich vor der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus einen Vorteil zu verschaffen. Inmitten der wachsenden Spannungen haben die USA die Gazprombank, das letzte große Finanzinstitut, das bisher von den Sanktionen ausgenommen war und Zahlungen für russisches Gas abwickelt, mit Sanktionen belegt.
Die Sanktionen zielen darauf ab, die Einnahmen des Kremls aus Energieexporten zu verringern. Gleichzeitig erhöhen sie jedoch auch das Risiko, dass die Erdgaslieferungen, die noch in einige wenige mitteleuropäische Länder fließen, gestoppt werden.
Obwohl Europa seine Abhängigkeit von Russland reduziert hat, würde der Verlust einer der letzten verbleibenden Routen für Pipeline-Gas den Druck auf den Gasmarkt erhöhen und die globalen Preise in die Höhe treiben, sagen die Analysten von Energy Aspects.
Europa hat sich bereits auf ein mögliches Ende der russischen Gaslieferungen durch die Ukraine eingestellt, seit das Land angekündigt hatte, nach dem Auslaufen des derzeitigen Transitabkommens ab 2025 kein russisches Pipelinegas mehr nach Europa durchzulassen. Die nun erfolgten Sanktionen könnten ein frühzeitiges Ende der Gaslieferungen bedeuten und mit Ungarn warnt bereits ein Land, dass seine Energiesicherheit gefährdet ist.
Der mögliche Verlust eines Teils der verbleibenden billigen russischen Lieferungen, Verzögerungen bei der zusätzlichen Versorgung mit Flüssigerdgas aus den USA und ein kalter Winter beeinflussen die Preise.
Zudem sind die Preise für den Sommer — in dem das Gas eigentlich billig genug sein sollte, um die Speicher wieder aufzufüllen — teurer als im darauffolgenden Winter. Das deutet darauf hin, dass die Energiekosten länger höher bleiben werden und je niedriger die Füllstände in diesem Winter werden, desto schwieriger wird es, die Reserven wieder aufzufüllen.
Auf dem Höhepunkt der Energiekrise im Jahr 2022 hat Deutschland Gas für die Speicherung auf dem Weltmarkt zu Rekordpreisen eingekauft. Um einen Teil der Mehrkosten auszugleichen, führte Berlin die Gasspeicherumlage ein, die von Händlern oder Versorgungsunternehmen für Transitlieferungen durch Deutschland gezahlt wird. Diese wurde heftig kritisiert, da sie die Kosten für den Bezug von Flüssigerdgas für Binnenländer wie Österreich, die Slowakei und die Tschechische Republik erhöht.
“Das Ganze ähnelt immer mehr einem Szenario aus dem Jahr 2022, in dem die EU Gas zu jedem Preis kaufte”, sagte Arne Lohmann Rasmussen, Chefanalyst bei Global Risk Management in Kopenhagen. “Nächstes Jahr könnte dies möglicherweise in einem Jahr mit starker Nachfrage aus Asien passieren.”
Fatih Birol, Executive Director der International Energy Agency, schlägt Alarm. Europa müsse für den späteren Winter über ausreichende Vorräte verfügen, falls der russische Gastransit durch die Ukraine am 1. Januar mit dem Auslaufen des Transitabkommens zwischen Moskau und Kiew eingestellt werde.
In Deutschland, wo viele Fabriken wegen der hohen Energiekosten die Produktion einstellen oder drosseln mussten, senden schnellere Entnahmen aus den Gasspeichern bedenkliche Signale, dass die Belastung für Europas größte Volkswirtschaft ein drittes Jahr in Folge anhalten könnte.
“Wieder einmal werden die energieintensiven Volkswirtschaften — allen voran Deutschland — am meisten leiden. Das schadet einer Wirtschaft, die bereits unter den Problemen in der Automobil-, Chemie- und Maschinenbaubranche zu kämpfen hat”, sagte Ole Hansen, Head of Commodity Strategy bei der Saxo Bank.
Deutschland stagniert seit der Energiekrise und ein Anstieg der Inflation könnte die Frustration der Wähler vor den vorgezogenen Neuwahlen im Februar verstärken.
Im Winter 2022 konnte Europa unter anderem dank einer milden Witterung Engpässe vermeiden. In diesem Jahr ist das Risiko einer Energierationierung gering. Höhere Preise im Vergleich zu Asien bedeuten, dass LNG-Lieferungen ankommen. Aber ein kalter Winter anderswo könnte zu mehr Wettbewerb um die Lieferungen führen und die Preise weiter in die Höhe treiben, was der Region wiederum Probleme bereiten würde.
“Es besteht ein erhöhtes Risiko, dass Europas Glück mit mildem Wetter im bevorstehenden Winter zu Ende geht”, sagte Hansen von der Saxo Bank weiter. “Mit anderen Worten: Wir sind gezwungen, auf LNG-Importe zu setzen und dabei wettbewerbsfähig gegenüber Asien zu bleiben.”
Artikel von Anna Shiryaevskaya und Priscila Azevedo Rocha [nachzulesen auf: https://www.bloomberg.com/news/articles/2024-11-26/europa-steht-schon-vor-dem-winter-vor-der-nachsten-energiekrise]
Schon vor der Neuwahl auf dem Abstellgleis: Bayern patzt beim Windkraft-Ausbau
Während in Bayern im laufenden Jahr bis Oktober vier neue Windkraftanlagen errichtet wurden, sind im gleichen Zeitraum ebenso viele Anlagen zurückgebaut worden. Laut einer Auswertung des Branchenportals windbranche.de liegt der Nettozubau somit bei null Windrädern. Zwar wächst die installierte Leistung durch effizientere Anlagen um 16,8 Megawatt (MW), doch im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von fünf Anlagen und 22,8 MW ist dies ein Rückschritt.
Repowering als Chance für mehr Windstromleistung
Der stagnierende Zubau an Windrädern in Bayern bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Windstromproduktion auf der Stelle tritt. Durch das sogenannte Repowering, bei dem ältere Anlagen durch moderne, leistungsstärkere Windräder ersetzt werden, lässt sich die Stromerzeugung auch ohne eine Erhöhung der absoluten Anlagenzahl steigern. Die neuen Windräder verfügen oftmals über größere Rotordurchmesser und Nabenhöhen, wodurch sie effizienter Windenergie in Strom umwandeln können.
Allerdings reicht das Repowering allein nicht aus, um die ambitionierten Ausbauziele für die Windkraft zu erreichen. Um den Anteil der Erneuerbaren Energien am Strommix deutlich zu erhöhen und die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein Zubau an neuen Windenergieanlagen unerlässlich. Bayern hinkt hier im Bundesländervergleich stark hinterher.
Andere Bundesländer mit deutlich besserer Bilanz
Ein Blick auf andere Bundesländer zeigt, dass der Windkraftausbau auch in Zeiten von Flaute vorangetrieben werden kann. Das benachbarte Baden-Württemberg kommt trotz seiner kleineren Landesfläche auf einen Nettozubau von sieben Anlagen und einem Leistungsplus von über 43 MW. In Brandenburg liegt der Saldo bei 23 neuen Anlagen und einem Leistungsplus von 185,6 Megawatt.
Auch in anderen Bundesländern geht es voran: Das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit 17 neuen Windrädern und einem Leistungszuwachs von mehr als 474 MW. Schleswig-Holstein kommt auf 32 zusätzliche Windräder mit einer Gesamtleistung von 355,9 Megawatt.
Selbst kleinere Länder wie Hessen (null Anlagen, aber 80,3 Megawatt durch Repowering) schneiden besser ab als Bayern. Nur die Stadtstaaten (null MW), das Saarland als kleinstes Flächenbundesland (9,7 MW) und Sachsen (9,8 MW) liegen beim Nettozubau hinter dem Freistaat.
Um den schleppenden Ausbau der Windkraft in Bayern zu beschleunigen, sind politische Weichenstellungen nötig. Die umstrittene 10H-Regelung, die den Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung regelt, ist dabei im Oktober 2022 sogar abgeschwächt worden: In Vorrang-Gebieten gilt dort jetzt ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungen, während ansonsten das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage als Mindestabstand einzuhalten ist. Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag fordert längst eine vollständige Abschaffung dieser Vorschrift. Nur so bekomme der Windkraftausbau neuen Schwung und könne dazu beitragen, dass Bayern beim Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht den Anschluss verliert.
Von Kai Gosejohan
Neuer Vorstand beim LEE-Sachsen
Mit der heutigen Vorstandssitzung wurde auch ein neuer Vorstand gewählt – im Team und als Vorstand sind Moritz Müller (RA, Kanzlei Maslaton) und Stephan Rothe (GF, EEHD) gewählt worden. Der ganze Verein dankt der tollen Arbeit von Julia Jaskulla, die sich nun einer neuen besonderen Aufgabe zuwenden kann.
Gemeinsam starten wir jetzt weiter durch und vor allem wollen wir alle auf das gemeinsame Event des 5. Photovoltaikforum am 28.01.2025 aufmerksam machen und auf die darauffolgende Solar-Solution in Leipzig, auf der der Verein mit einem eigenen Stand vertreten ist.
Exclusive: World’s largest main bearing testing facility for 25MW-plus turbine class takes shape
Ongoing turbine scaling involves highly complex processes and subjects the main components to significant challenges. Eize de Vries talks to three experts from companies that joined forces to set up a new testing facility for main bearing used in turbines up to the 25MW class.
© windpower monthly, Eize de Vries
In der Lausitz wächst das höchste Windrad der Welt – doppelt so hoch wie üblich
2023 hatten Industriekletterer bei Klettwitz den größten Windmessmast errichtet (im Bild Tina Vekic und Emma Guidat). Unweit davon wird jetzt und auf Basis jener Ergebnisse ein neuer Superlativ bedient: das mit 300 mlt Nabenhöhe höchste Windrad der Welt. © kairospress© kairospress
Bei Klettwitz, nahe der Landesgrenze von Sachsen und Brandenburg, wird jetzt ein 365 Meter hohes Windrad gebaut. Eine neue Dimension – aus gutem Grund.
Von wegen: „Über allen Gipfeln ist Ruh“ – und dass man in den Wipfeln kaum einen Hauch spürt. Als Geheimrat Johann Wolfgang von Goethe 1780 eins seiner bekanntesten Gedichte schrieb, konnte er nicht wissen, dass dort oben und noch höher mehr als nur ein laues Lüftchen weht. So viel Wind, dass er 245 Jahre später zum Game-Changer, einem radikalen Spielveränderer, in der Energieerzeugung wird.
Ab Donnerstag baut die Dresdner Gicon-Gruppe im Schipkauer Ortsteil Klettwitz einen Höhenwindturm – mit 300 Metern Nabenhöhe das höchste Windrad der Welt. Er sei der erste von 1.000 solcher Türme, die der Ingenieurdienstleister bis 2030 in Deutschland bauen wolle, heißt es von Gicon. Weitere Standorte insbesondere in Bergbaufolgelandschaften seien in der Prüfung. Vergleichbare Windräder gebe es bislang nirgends, der Riese von Klettwitz breche alle Rekorde. Er sei mit insgesamt rund 365 Metern das zweithöchste Bauwerk Deutschlands und nur etwa drei Meter kleiner als der Berliner Fernsehturm.

In dieser Höhe wehen konstante und stärkere Winde, und es werden auch auf dem Festland ähnliche Erträge erreicht wie bei Offshore-Anlagen: gut doppelt so hoch wie bei herkömmlichen Windrädern. Diese Annahme hat der 365-Tage-Betrieb des höchsten Windmessmastes auf der Hochkippe Klettwitz bestätigt. Die Ergebnisse zeigten auch, dass in der Höhe zwar noch Fledermäuse unterwegs seien, aber weit weniger als in tieferen Gefilden – nicht zuletzt, weil sich dort kaum Insekten aufhalten. Auch wegen dieses geringeren Kollisionsrisikos seien solche Räder umweltfreundlicher.
Jener Messmast wurde derweil in Klettwitz abgebaut und entsteht derzeit neu: in Jüchen bei Mönchengladbach. Wie einst im deutschen Osten erledigen Artur Gür und sein kleines Team von Industriekletterern auch den Job in Nordrhein-Westfalen. „Wir haben gerade die 200 Meter geschafft“, sagt der Montageleiter zur SZ. Auch beim Windturm in der Lausitz ist seine Truppe involviert und für die Installation von Kabeln und Messtechnik zuständig.
„Mit dem Höhenwindturm schreiben wir Geschichte“, jubelt Gicon-Chef Jochen Großmann. „Nach über zehn Jahren Forschung und Entwicklung können wir nun den Grundstein für ein neues Zeitalter der Windenergie legen. Das Dresdner Unternehmen mit seiner patentierten Technologie sei derzeit das einzige, das die Aufgabe meistern könne. Dass das Projekt von den Klettwitzern große Unterstützung erfahre, zeige die Neugier und Bereitschaft für die neue Technologie. Er sei „zuversichtlich, dass ihr Turm nicht lange der einzige Höhenwindturm in Deutschland bleibt“.
Sachsen Schlusslicht, aber 139 neue Windrad-Anträge
Gicon mit Sitz am Großen Garten in Dresden hatte Anfang September seinen 30. Geburtstag gefeiert. Unter Führung von Gründer und Honorarprofessor Großmann entwickelte sich das Unternehmen zum global agierenden Konzern mit 64 Millionen Euro Jahresumsatz. An über 20 Standorten arbeiten fast 700 Menschen. Neben ihrem Windrad-Know-how setzen die Sachsen auch im Offshore-Bereich Maßstäbe. Eine von ihnen entwickelte schwimmende Plattform – mit Seilen am Meeresboden verankert – erschließt bislang ungenutzte Flächen zur Windkraftnutzung. Auch in der Mikroalgenforschung und der Biogas-Technologie ist Gicon führend und außerdem ein gefragter Partner bei Batterie- und Chip-Großprojekten.
Auch wenn ein sächsisches Unternehmen bei dem Projekt federführend ist, kann es sich der Freistaat nicht ans Revers heften. Denn der Superlativ wächst gut zehn Kilometer nördlich der Landesgrenze im Brandenburgischen. In Sachsen hatte die Energiewende bislang viel Gegenwind. Mit nur drei in diesem Jahr installierten Windrädern ist das Bundesland sogar Schlusslicht. Zu wenig ausgewiesene Flächen, Bürokratie und reservierte konservative Landräte stehen besseren Zahlen entgegen. Immerhin dreht sich der Wind: Laut Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) befinden sich 139 Windräder im Genehmigungsverfahren. Sie könnten eine Million private Haushalte mit Strom versorgen.
Zudem hat der Landtag im Juni eine verpflichtende Ertragsbeteiligung der Kommunen beschlossen: ab ein Megawatt Leistung per anno mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde – in Summe pro Jahr 30.000 Euro für die Gemeindekasse.
Viel Potenzial für 2. Etage in deutschen Windparks
Schipkau hat nicht nur seinen Frieden mit den oft verteufelten Riesen gemacht – sie profitiere sogar von ihnen. „Die Hälfte unserer Gewerbesteuern kommt aus erneuerbarer Energie“, sagt Bürgermeister Klaus Prietzel. Über ein Bürgerstrommodell würden alle zwei Jahre 450.000 Euro an alle 6.996 Einwohner ausgeschüttet. Die Firmen stünden Schlange, um sich im neuen Gewerbepark anzusiedeln. „Die Kommune wächst“, freut sich Prietzel. Nach Angaben von Gicon laufen derzeit Gespräche, die Einwohner auch an den Erlösen aus dem Höhenwindturm zu beteiligen.
Auftraggeber für das rund 20 Millionen Euro teure Bauwerk ist die Beventum GmbH, eine Tochter von SPRIND, der Bundesagentur für Sprunginnovationen. Zur feierlichen Grundsteinlegung am Donnerstag werden zahlreiche Gäste aus Politik und Wirtschaft erwartet, darunter Michael Kellner, Staatssekretär Bundeswirtschaftsministerium. Noch in diesem Jahr würden die ersten Stahlelemente für den Gittermast montiert, heißt es. Fertigstellung und Inbetriebnahme seien in der zweiten Hälfte 2025 geplant.
Solche Giganten sorgen nicht nur für mehr Ertrag, sie können auch als 2. Etage in klassischen Windparks errichtet werden. Gicon sieht ein Nachrüstpotenzial von 4.000 Anlagen allein in Deutschland. Die Flächen würden so viel effektiver genutzt. Mit der Grundsteinlegung werde das Feld bereitet für ökologische Hybridkraftwerke, also die Kombination von Höhenwind- und Solaranlagen. Die Folge: konstant erzeugte grüne Energie und nachhaltige Jobs in der Strukturwandelregion Lausitz.
Schleswig-Holstein setzt neuen Standard für Antikollisionssysteme
Der veröffentlichte Prüfrahmen für die Zulassung von Anti-Kollisionssystemen schafft Möglichkeit zu Harmonisierung von Windenergie und Artenschutz – Wann ziehen Sachsen und andere Bundesländer nach?
Schleswig-Holstein hat mit der Einführung des bundesweit ersten “Prüfrahmens für Antikollisionssysteme“ an Windenergieanlagen (WEA) einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsweisenden Harmonisierung von Artenschutz und Energieerzeugung unternommen. Diese nun landesweit gültigen Mindestanforderungen an die Entwicklung, Validierung und Prüfung der Antikollisionssysteme zum Anhalten der Windenergieanlagen bei Vogelanflug erlaubt es Betreibern, innovative Technologien zur Kollisionsvermeidung effizient zu erproben und bei positivem Nachweis in den Regelbetrieb zu integrieren. Daneben enthält der Prüfrahmen auch Anforderungen an Dokumentation, Qualitätsmanagement und Betriebsphase.
Antikollisionssysteme: Technologische Innovationen zur Kollisionsvermeidung
Antikollisionssysteme (AKS) sind Systeme, die in der Lage sind am WEA-Standort bestimmte Zielvogelarten, insbesondere Groß- und Greifvögel, in Echtzeit automatisch zu erkennen und beim Eintritt des Vogels in den Reaktionsbereich den Betrieb der jeweiligen WEA abzuregeln. Diese nutzen Künstliche Intelligenz und andere Technologien wie Radarsysteme, Kameras und Sensoren und reduzieren durch die intelligente Steuerung das Risiko für die Tierwelt erheblich und ermöglicht gleichzeitig eine maximale Ausnutzung der Anlagenkapazität.
Der Prüfrahmen ASK: Die Vollzugshilfe für Schleswig-Holstein und auch bald bundesweit?
Die AKS wurden im 2022 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (Anlage 1 zu § 45b Absatz 1-5 BNatSchG) als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für Brutvögel aufgenommen, jedoch fehlte es bislang klaren Vollzugshilfen und Verfahrensanweisungen, welche die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu AKS für die Genehmigungspraxis aufbereiteten. In Schleswig-Holstein wird das Landesamt für Umwelt nun den Prüfrahmen AKS als Vollzugshilfe in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land anwenden. Damit auf Basis des veröffentlichten Prüfrahmens auch außerhalb von Schleswig-Holstein Antikollisionssysteme als Schutzmaßnahme bei der Zulassung festgelegt werden können, wurde der Prüfrahmen auch als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht und auf der Webseite des Ministeriums allen Interessierten zur Anwendung zur Verfügung gestellt.
Potenzial für eine optimierten Anlagenbetrieb und Erleichterungen im Genehmigungsprozess
Die Einführung eines solchen Prüfrahmens kann dazu beitragen, Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und die Nutzung der bislang wenig genutzten ASK effizienter zu gestalten. Die Schaffung eines klaren Prüfrahmens, bietet die Grundlage für flexiblere Betriebszeiten, die auf den tatsächlichen Bedarf und das Kollisionsrisiko abgestimmt sind und steigert auch die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen ohne den Schutz der Vögel außer Acht zu lassen.
Für Projektierer, Betreiber von Windenergieanlagen und Hersteller von Antikollisionssystemen bietet der neue Prüfrahmen die Möglichkeit, diese Technologien gezielt zur Optimierung der Anlagenverfügbarkeit und Energieproduktion einzusetzen. Der Einsatz von Antikollisionssystemen ermöglicht es, die bisherigen starren und pauschalen Abschaltzeiten, die oft in Nebenbestimmungen festgelegt sind, signifikant zu reduzieren. Dies würde nicht nur zu einer effizienteren Nutzung des Potenzials jeder einzelnen Windenergieanlage führen, sondern leistet gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Artenschutz.
Ein Appell an Sachsen: Chancen nutzen und Innovationskraft stärken
Der Prüfrahmen, der sowohl von der Energiewirtschaft als auch von Naturschutzverbänden erarbeitet wurde, sollte bundesweit als Vorbild für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen gesehen werden. Alle anderen Bundesländer, insbesondere auch unser sächsischer Gesetzgeber, sind aufgerufen, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und entweder den vorliegenden oder einen eigenen Prüfrahmen für Anti-Kollisionssysteme zu etablieren. Dies würde nicht nur den Artenschutz stärken, sondern auch gerade den Ausbau der Windenergie nachhaltig fördern, indem die Betriebszeiten der Anlagen optimiert und die vielfältigen Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten minimiert werden.
Photovoltaik – OVG Lüneburg stoppt Multimegawatt-Park
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) außer Vollzug gesetzt und interessante Aussagen zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von VEP getätigt.
Diese Entscheidung erging unabhängig vom Vortrag des klagenden niedersächsischen NABU und erinnert in frappierender Weise an die ersten Verhinderungsargumentationen, die seit 2003 bundesweit für einen bloß schleppenden Ausbau der Windenergie gesorgt haben und erst seit Beginn der „Ampelkoalition“ langsam enden.
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tiste“ vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 1 MN 161/23), weil er das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt sieht und die Funktion als Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Brut- und Rastvögel nicht ausreichend durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesichert sei.
Der Sachverhalt: Multimegawatt-Solarpark in Wiesenvogelschutzprojekt
Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von ca. 2,5 x 0,3 km und einer Leistung von über 50 MW in der freien Landschaft. Das Plangebiet liegt im Bereich eines Wiesenvogelschutzprojektes, das insbesondere dem Schutz des gefährdeten Großen Brachvogels dienen soll, und sei aufgrund der flachen, von Acker- und Grünlandnutzung geprägten Offenlandschaft weithin einsehbar.
Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen, hatte deshalb eingewandt, dass die Auswirkungen des Solarparks auf Natur und Landschaft, insbesondere auf Brut- und Rastvögel, nicht ausreichend ermittelt bzw. ausgeglichen worden seien. Die Fläche sei aufgrund ihrer Bedeutung für den Vogelschutz insgesamt für einen Solarpark ungeeignet.
OVG Lüneburg: Beispielhafte Formulierungen in VEP zu unbestimmt
Wie das OVG Lüneburg nun entschieden hat, sei der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) nicht hinreichend bestimmt, um die Errichtung eines oder mehrerer konkreter Vorhaben zu regeln (vgl. § 29 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Konkretisiert werden müsse nicht nur die Art der baulichen Nutzung, sondern – ebenfalls mit (begrenztem) Spielraum – auch das Maß der baulichen Nutzung.
Die Festsetzungen des „Solarpark Tiste“ mit Höchstmaßen der Modultische („4 m über gewachsenem Grund“), die Art der Unterkonstruktion („Ramm- oder Schraubfundamente“), sowie die Südausrichtung der Module und das Verbot von Nachführanlagen oder sog. Ost-West-Anlagen seien dagegen ungenügend, da der VEP nicht hinreichend sicherstellt, dass nur ein derartiges Vorhaben auch entsteht. Die Verwendung von Zusätzen wie „beispielhaft“, „indikativ“, „oder vergleichbar“ sowie „ca.“ hinsichtlich weiterer Parameter (Ausführung der Modultische, Abstand der Modulreihen, Anordnung der Modultische) eröffne solche Spielräume, sodass ein „aliud“ zu dem beabsichtigten Vorhaben entstehen könne. Das OVG vermisste weiterhin z. B. einen Mindestabstand zum Boden und sah schließlich das Planungsziel eines „grünen Solarparks“ insgesamt als nicht erreichbar an.
Für die Praxis macht die Entscheidung deutlich, dass bei der Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen darauf zu achten ist, keine beispielhaften Formulierungen zu verwenden, sondern die Angaben so präzise zu fassen, dass kein anderes Projekt entsteht, als es der VEP und der Durchführungsvertrag zulassen.
Beachtliche Abwägungsfehler hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes
Neben der mangelnden Bestimmtheit des VEP sah der Senat beachtliche Abwägungsfehler für gegeben. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes seien nicht fehlerfrei abgewogen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB), insbesondere
- im Zusammenhang mit der optischen Störung des Landschaftsbilds und
- hinsichtlich der Beeinträchtigung des Schutzguts Boden.
1. Gravierende optische Störung des Landschaftsbildes durch PV
Das OVG Lüneburg sah durch die Planung eine gravierende Störung des Landschaftsbildes, die die Erheblichkeitsschwelle des § 14 Abs. 1 BNatSchG bei Weitem überschreite, da die Flächen ihren bisherigen Charakter als Grün- bzw. Ackerland vollständig optisch verlieren würden. Das OVG lehnte dabei insbesondere die Annahme ab, dass die bisherige Landschaftsbildeinheit (strukturreiches bzw. strukturarmes Grünland) durch die Nutzung der Flächen unterhalb der Photovoltaikmodule als Grünland bestehen bleibe und lediglich durch die Anlage ergänzt werden. Der visuelle Eindruck der flachen, offenen, knapp 54 ha großen Landschaft würde durch die grundsätzlich weithin sichtbare Anlage erheblich verändert und zukünftig von bis zu 4 m hoch aufragenden Solarmodulen geprägt und damit technisch überformt werden. Dem Gericht zufolge hätte eine solche Beeinträchtigung zumindest weitere Ausgleichsmaßnahmen erfordert, wie insbesondere eine verbindliche Eingrünung
2. Keine Ausgleichsfläche durch Grünland unter den Photovoltaikanlagen
Zudem bemängelte das Oberverwaltungsgericht die unzureichende Berücksichtigung der Funktion des Plangebiets (insb. des Bodens) als Brutgebiet für Offenbrüter. Das Schutzgut Boden sei als von Solarmodulen überdecktes Grünland, so das Gericht, als Lebensraum für gefährdete Vogelarten kaum geeignet, da
- Offenbrüter und gegenüber Vertikalstrukturen empfindliche Rastvögel die großflächig verstellten Flächen zukünftig aller Voraussicht nach ganz meiden würden,
- Greifvögel die Fläche ganz überwiegend nicht mehr zur Jagd nutzen könnten, sowie
- im Übrigen die Fläche für die Avifauna allenfalls noch einen geringen Nutzen entfalte.
Daher sei die Annahme fehlerhaft, dass die Beeinträchtigung der Funktion der Fläche als Lebensraum für Vögel dadurch ausgeglichen sei, dass sich unter den Solarmodulen Grünland entwickeln solle und zudem dessen Entwicklung aufgrund unzureichender Festsetzungen in dem Plan auch nicht gewährleistet sei.
Ausblick: OVG Lüneburg setzt hohe Ansprüche an Freiflächen-Photovoltaik
Das OVG Lüneburg lässt zwar durchklingen, dass die Wahl des Standorts als solche zwar voraussichtlich nicht zu beanstanden sei, doch bedürfe es aufgrund der gravierenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Funktion als Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Brut- und Rastvögel weitergehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, als sie der Plan bislang vorsehe.
Insgesamt ein Beschluss, der versucht, die Maßstäbe der Windenergieanlagen auf Photovoltaikanlagen zu übertragen und dadurch (zu) hohe Anforderungen besonders bezüglich der Störung des Landschaftsbildes stellt. Erneuerbare Energieprojekte sind im besten Sinne des Wortes fortschrittlich gelebter Umwelt- und Klimaschutz. Wertend ist festzustellen, dass das Niedersächsische OVG durch die Entscheidung – nun für Photovoltaik-Freiflächen-Projekte – den Beginn einer energieversorgungsseitig verheerenden Entwicklung gesetzt haben könnte. Es bleibt zu hoffen, dass das Ministerium von Robert Habeck dies erkennt und noch vor der nächsten Bundestagswahl legislativ entgegensteuert.
LEE-Sachen – Eindrücke vom 4. PV-Forum
In all unseren Aufgaben zum 4. PV-Forum in Leipzig haben wir natürlich auch den Landesverband vertreten. Es gab tolle Gespräche mit Gästen und natürlich auch im Verein.
Das nächste PV-Forum findet auch wieder mit uns als Firma und dem Verein statt. Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein.

Bild – von links nach rechts: RA Moritz Müller – Kanzlei Maslaton, Julia Jaskulla – KLM Architekten, Stephan Rothe – Geschäftsführer EEHD GmbH
Erneuerbare Energien – Niedersachsen bringt Gesetzesentwurf zur Bürgerbeteiligung in den Landtag
Neben einem geplanten Klimaschutzgesetz wird nun auch das Windenergiebeschleunigungsgesetz inklusive eines Beteiligungsgesetzes in den niedersächsischen Landtag eingebracht.
Bereits seit Mai wird in Niedersachsen der Gesetzesentwurf diskutiert. Nun ist die Verbändebeteiligung abgeschlossen und das niedersächsische Landeskabinett wird den Entwurf zum „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“ (kurz: Windenergiebeschleunigungsgesetz) in den Landtag einbringen. Mit dem Gesetz soll nicht nur das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung in Niedersachsen umgesetzt werden, sondern es regelt auch Fragen der Raumplanung und insbesondere der Bürgerbeteiligung bei Wind- und Photovoltaikprojekten.
Bürgerbeteiligung: Akzeptanzsteigerung durch Sparprodukt und Akzeptanzabgabe
Eine erfolgreiche Energiewende kann nur gemeinsam mit den Bürger:innen und Kommunen gelingen, weshalb neben Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nun auch Niedersachsen die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren lassen will. Dem Entwurf zufolge sollen die Anlagenbetreiber von großen Windparks und Freiflächen-Solaranlagen verpflichtet werden, dauerhaft 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms an die betroffenen Gemeinden zu zahlen. Daneben sollen auch viele andere Beteiligungsmodelle möglich sein, wie Bürgerenergiegenossenschaften, Energiesparbriefen, Gesellschaftsanteilen, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen, Bürgerenergiestiftungen oder anderen innovativen Beteiligungsmöglichkeiten, so der niedersächsische Umwelt- und Energieminister Meyer.
Im Gegensatz zu anderen Beteiligungsgesetzen steht damit eine ganze Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten zur Verfügung. Den Betreibenden soll gerade keine Anlageform vorgeschrieben werden, womit den Besonderheiten einzelner Projekte, Kommunen und deren regionalen Unterschieden Rechnung getragen werden kann. Die durch die Errichtung und den Betrieb der erneuerbaren Energien erzielten Einnahmen können die Wertschöpfung in ländlichen Räumen erheblich erhöhen. Die Mittel sind jedoch zweckgebunden von den Kommunen zum Erhalt und zur Steigerung der Akzeptanz für die erneuerbaren Energien zu verwenden, worunter jedoch neben der Förderung von Naturschutz und der Energiewende auch soziale Zwecke, Kultur und Ehrenamt zählen.
Festlegung regionaler Flächenziele für die Windenergie
Des Weiteren sieht der Entwurf die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes der Bundesregierung vor. Danach wird festgelegt, welche Flächen der Landkreise und Gemeinden für die Windenergie ausgewiesen werden müssen, um das 2,2 Prozent Flächenziel des Bundes bis Ende 2026 zu erreichen. Jedoch sollen in keinem Planungsraum mehr als vier Prozent der Fläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Gegebenenfalls soll 2026 das Ausbauziel bis 2032 auf 2,5 Prozent angehoben werden – sofern notwendig. Eine sogenannte Superprivilegierung, also ein absoluter Vorrang von Windenergieanlagen und damit der ungesteuerte Zubau der Windenergie, soll dagegen hierdurch nicht entstehen.
Ebenfalls vorgesehen sind Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG). Dies betrifft insbesondere die Vorschriften zur Aufstellung von Raumordnungsplänen und dem Verfahren der Raumverträglichkeitsprüfung. Durch die Erleichterungen und Beschleunigungen im Verfahren soll es möglich sein, die Flächen auch schrittweise in Teilplänen für die Windenergie auszuweisen.
Fazit: Bürgerbeteiligung und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren als Schlüsselstelle Mit dem Windenergiebeschleunigungsgesetz kommt nicht nur Niedersachsen dem Ziel der Vorreiter in Sachen Kilmaschutz zu werden, sondern es trägt auch weiter zur Energiewende bei. In der Gesamtschau ist Deutschland jedoch noch weit davon entfernt, in jedem Bundesland die Bürger:innen aktiv mit einzubeziehen. Der niedersächsische Entwurf formuliert mit den Flächenzielen teils ambitionierte Ziele, bei denen es sich noch zeigen wird, ob die geplanten Verfahrenserleichterungen hier einen nennenswerten Beitrag zur Beschleunigung beitragen können.
Wie Windenergie-Gegner den Klimawandel auf die Erneuerbaren schieben wollen
Der Übergang von fossilen Brennstoffen zu Erneuerbaren Energien (EE) ist ein entscheidender Schritt für die Bekämpfung des Klimawandels – das ist jedem bekannt. PV- und Windenergieanlagen (WEA) sind dabei bislang unsere beste Option. Doch während der weitaus geringere CO²-Auststoß dieser Technologien außer Frage steht, kommen immer wieder fragwürdige Diskussionen darüber auf, wie die EE dem Klima schaden würden. Es ist von Ernteeinbußen und Dürre bis hin zu Erderwärmung und Waldsterben die Rede – belegt durch „alarmierende Studien“.
Faktencheck – ist die Lage so „alarmierend“, wie Kritiker:innen behaupten?
Grundlage für die Annahmen sind insbesondere Studien wie die der Amerikaner Keith/Miller aus 2018. Doch bei einem genaueren Blick auf die Fakten und die Validität der Studien wird klar, dass hier auch viele Fehlinformationen über den wahren Einfluss der erneuerbaren Energien auf das Klima kursieren. Die Behauptungen reichen von „WEA reduzieren die Windgeschwindigkeit und haben Einfluss auf die Wolkenbildung“ oder gar „WEA unterstützen die Erderwärmung und heizen das Klima auf“ oder „im Umland von WEA regnet es weniger und begünstigen außergewöhnliche Dürreperioden.“ Inwiefern diese Aussagen einen Wahrheitsgehalt haben, kann ausführlich in den naturwissenschaftlichen Einschätzungen der Studienergebnisse von Spectrum (2022) oder auch in der Zusammenfassung der Studienlage des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (2020) nachgelesen werden.
Zusammenfassend lassen sich dazu folgende Punkte festhalten:
Mikroklimaveränderungen möglich – Auswirkungen auf das Makroklima ausgeschlossen
Die Studie hat in der Tat nachgewiesen, dass WEA die oberflächennahe Luft am Boden nachts um 0,5–1 Grad Celsius erhöhen können. Die Auswirkungen beschränken sich hierbei aber auf das lokale Klima (Mikroklima) und sind auch nur sehr gering und von verschiedenen Faktoren abhängig. Pauschal lässt sich da keine valide Aussage treffen. Die geografische Lage, das Klima der Region und die Größe des Windparks müssen beachtet werden. Die Studien zeigen, dass selbst mit ihren realitätsfernen überdimensionierten Szenarien als Grundlage die Klimaauswirkungen auf Makroklima-Ebene marginal seien.
Keine direkte Beziehung zwischen WEA und dem Klimawandel nachgewiesen
Gegner der Erneuerbaren wollen eine direkte Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen WEA, Klimawandel und Dürren suggerieren. Dabei bleibt außen vor, dass der Klimawandel ein komplexes Phänomen ist, welches von vielen Faktoren beeinflusst wird, wie beispielsweise der großen Variabilität des Wettergeschehens. Einzelne Faktoren wie WEA können nicht isoliert betrachtet werden, um den gesamten Klimawandel zu erklären. Der generelle Temperaturanstieg ist seit mehr als 100 Jahren nachgewiesen – als Folge der Industrialisierung – und ohne Beziehung zum großen Ausbau der Windenergie, welcher erst vor rund 20 Jahren begonnen hat.
Aussagen ohne Relation zur Schädlichkeit fossiler Energieträger
Eine Einordnung, insbesondere ein Abgleich mit den Auswirkungen anderer anthropogener Strukturen auf das Mikroklima, fehlt in der Diskussion. Doch bei einem Blick über den Tellerrand – so das ee mag – und unter Einbeziehung der klimatischen Auswirkungen der fossilen Stromerzeugung oder urbaner Strukturen beweist die Studie sogar, warum die Erneuerbaren den fossilen Energien vorzuziehen sind. Städte haben aufgrund der hohen Bebauung eine starke bremsende Wirkung auf Windströme und die großflächige Versiegelung verursacht ein Temperaturgefälle zum Umland von bis zu 6 Grad. Bei Kohlekraftwerken ist die durch die CO²-Emmissionen hervorgerufene Erderwärmung des globalen Klimas wissenschaftlicher Konsens, von den negativen Auswirkungen auf das Mikroklima durch ihren Ausstoß von Nanopartikeln noch gar nicht angefangen. WEA im Vergleich hierzu – und das stellen selbst Miller/Keith fest – kompensieren durch den langfristigen positiven Effekten der CO²-Reduktion den lokalen Erwärmungseffekt der WEA deutlich über. PV-Anlagen seien in ihren klimatischen Auswirkungen zu WEA nochmal 10mal geringer.
Fazit: konstruktive Mitarbeit an der Energiewende sieht anders aus
Die Auswirkungen anderer Energiequellen sind – wie eben dargelegt – im Vergleich zu den behaupteten Auswirkungen von WEA signifikant schlechter. Dennoch sprechen Kritiker:innen von „alarmierenden Studien.“ Der Mangel an Relation zu anderen Energieträgern stellen die Glaubwürdigkeit und Aussagekraft der Thesen aber sehr in Frage. Die Erneuerbaren sind bei der Energiewende unerlässlich. Das ist Konsens aller demokratischer Parteien. Würden Windenergie-Gegner nicht aus dem Nichts Dürren heraufbeschwören, sondern konstruktiv an der Energiewende mitarbeiten, gäbe es vielleicht keine derartige Problematik mehr. Die Sommerhitze und Dürre auf die Erneuerbaren zu schieben, verkehrt Ursache und Wirkung und spielt der fossilen Lobby in die Hände.
Moritz Müller
Wie kommen EE-Projektierende eigentlich an die Eigentümerdaten potenzieller Vorhabengrundstücke – Einfach klingeln?
In der Praxis leider nicht ganz so einfach: Da EE-Anlagen meist nicht auf Wohngrundstücken, sondern auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen geplant werden, sind Projektierende auf die behördliche Auskunft des Katasteramts angewiesen. Leichter gesagt als getan!
Bevor Projektierer:innen mit der konkreten Planung und Umsetzung neuen EE-Vorhaben starten können, ist es notwendig die benötigten Flächen zivilrechtlich zu sichern. Damit es aber zum Abschluss von Nutzungsverträgen kommen kann, müssen Projektierer:innen erstmal wissen auf welchen Eigentümer sie zugehen müssen. Da es sich aber in der Regel um irgendeinen Acker oder irgendein Waldstück handelt, ist die Suche nach dem Klingelschild meist hoffnungslos. Doch das amtliche Vermessungswesen kann – wenn es denn will – Abhilfe schaffen. Bei den Katasterämtern lassen sich die zu jedem Flurstück erfassten Daten – insbesondere den Eigentümer mit Anschrift – abrufen. Es wird ein Antrag gestellt, man gibt eine kurze Begründung ab und erhält die Eigentümerdaten. Soweit die Theorie.
Das Katasteramt verneint ein „berechtigtes Interesse“ der Projektierenden an der Auskunft
Praktisch ist es so, dass die Projektierer:innen die Daten oftmals nicht bekommen. Nach den landesspezifischen Vorschriften (bspw. § 11 Abs. 2 Satz 4 SächsVermKatG) wird für den Auskunftsanspruch ein „berechtigtes Interesse“ verlangt. Dieses lehnt das Katasteramt meistens unter Angabe folgender zwei Argumente ab:
Das Vorhaben könne sowieso nicht umgesetzt werden, weil die Fläche nicht innerhalb eines Vorranggebietes für die Windenergie liegt bzw. kein Bebauungsplan für eine PV-Anlage aufgestellt ist. Das Katasteramt nimmt also eine Inzidentprüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit vor.
Der Antrag sei zu umfassend („Globalantrag“), da mehr Daten angefragt wurden, als tatsächlich Grundstücke benötigt werden.
Doch die weitreichenden Anträge stellen Projektierer:innen nicht grundlos: Sie wollen sich natürlich das gesamte Projektgebiet sichern, um vor der Konkurrenz geschützt zu sein und die größtmögliche Flexibilität zu behalten, um ggf. umzuplanen. Ein Argument, dass die Katasterämter nicht gelten lassen. Vielmehr solle der Antrag zusammen mit einem konkreten Layout oder gar mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingereicht werden. Müsse man umplanen, könne ja eine neue Anfrage gestellt werden. Völlig unpraktikabel.
Verwaltungsgerichte weisen die Behörden in ihre Schranken
Das VG Dresden (Urt. v. 21. Januar 2022, 7 K 780/19) hat dem Vorgehen der Katasterämter eine Absage erteilt und einen weitgehenden Zugangsanspruch der Projektierer:innen angenommen. Damit reiht sich das Urteil in die bisherigen Entscheidungen des VG Hannover (Urt. v. 25. November 2014, 4 A 6492/13), VG Frankfurt/Oder (Urt. V. 2. April 2019, 7 K 1062/16) und VG Dresden (6. November 2019, 4 K 5232/17) ein und stärkt die Position der Projektierer:innen. Der Entscheidung liegt insbesondere die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des „berechtigten Interesses“ zugrunde:
Danach liege ein berechtigtes Interesse bereits dann vor, wenn es verständig und durch die Sachlage gerechtfertigt sei. Erforderlich ist das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen. Bei vorgetragenen konkreten Planungsabsichten für Windkraftanlagen in dem vom Auskunftsersuchen umfassten Gebiet und dem dadurch deutlich werdenden berechtigten wirtschaftlichem Interesse sei dies gegeben. Die angefragten Eigentümerangaben werden zur Anbahnung von Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern bzw. vorgelagert zur Klärung der diesbezüglichen Bereitschaft zur Grundstücksüberlassung benötigt.
Das Gericht betonte auch,
Dass es keiner Vorverhandlungen mit den Grundstückseigentümern bedarf, wie sie etwa Voraussetzung für die Einsicht in das Grundbuch sind.
Dass sich die angefragten Grundstücke nicht innerhalb eines ausgewiesenen Vorranggebietes für Windenergie befinden müssen. Dies gelte für einen Entwurf sowie beschlossenen Regionalplan gleichermaßen.
Bei der Beurteilung sei nach dem VG Dresden auch zu berücksichtigen, dass Projektierer:innen mit der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen die Aufgabe der Stromversorgung übernehmen, die in den Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge fällt und damit auch im öffentlichen Interesse liegt. Dieses Argument wiegt nun nach der neuen Fassung des § 2 EEG umso stärker.
Insgesamt ist das Urteil des VG Dresden nicht überraschend, da es nur die Rechtsauffassung der anderen Gerichte bestätigt. Überraschend hingegen ist, dass sich die Katasterämter nicht daran halten. Auch anderthalb Jahre nach den Urteilen des VG Dresden hat sich in der Angelegenheit nichts getan, die Katasterämter halten an ihrer „etablierten Verwaltungspraxis“ fest. Rechtsstaatlich ist dies – freundlich gesagt – fragwürdig. Den Ausbau der EE hindert es so oder so.
Moritz Müller
Deutschlands größter Prüfstand für Windrad-Rotorblätter in Betrieb genommen
„Ein neuer Prüfstand für Rotorblätter von Windenergieanlagen wurde in Bremerhaven eröffnet. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck spricht von einer neuen Zeit.“
Gemeinden (Beiersdorf und Oppach) im Oberland wollen keine Windräder
Stimme aus dem LEE Sachsen: „Wenn alle so denken, dann Gute-Nacht-Energiewende-in-Sachsen …“
Bahn streicht »Umsatzmieten« für Wind- und Solarparks
„Die Deutsche Bahn will künftig keine horrenden Gebühren mehr von Betreibern von Wind- und Solarparks verlangen, wenn Stromkabel oder Wärmeleitungen unter Bahntrassen verlegt werden müssen. Dies geht aus einer Mitteilung des Bahn-Vorstands an den Aufsichtsrat des Staatsbetriebs vor, die dem SPIEGEL in Auszügen vorliegt.“
Bau neuer Windräder in Sachsen stockt
„Der Ausbau der Windkraft in Sachsen dümpelt weiter vor sich hin.“
Was könnte man in Sachsen tun, um die Verwaltung in Sachen EE zu beschleunigen, Herr Müller?
Fragt der Besucher den Abteilungsleiter im Amt: “Wieviel Menschen arbeiten hier eigentlich?”
“Hm, ich schätze so etwa die Hälfte!”
Behörden sind träge, das hat jede:r schon mal erlebt, und daher regelmäßig das Ziel vieler Witze. Doch das muss nicht sein. Projekte der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt: Die Behörden können, wenn sie wollen (oder müssen). Jüngstes Beispiel: Die Genehmigungen für die LNG-Terminals. Wo politischer Rückenwind ist, treffen Behördenmitarbeiter*innen auch die notwendigen Entscheidungen. Es gilt also, diesen politischen Rückenwind herzustellen und den Behörden deutlich machen. Wie das geht? Verschiedene Bundesländer machen es vor:
Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich in einem Brief des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit an die staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sowie die Ämter für Raumordnung klargestellt, dass sich EE-Vorhaben nun in der Regel durchsetzen müssen. Dazu heißt es:
„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegen fortan kraft Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Sie sind also künftig in allen Ermessens- oder Abwägungsentscheidungen der Fachbehörden als vorrangiger Belang zu berücksichtigen, bestehende Wertungsspielräume sind am § 2 EEG auszurichten. Die Begründungslast für einzubeziehende Behörden, die in ihrer Abwägung eine Entscheidung zulasten von Anlagen der erneuerbaren Energien treffen wollen, wird dadurch erheblich erhöht.“
So wird klargestellt, dass sich nun in der Regel andere Belange hintenan stellen müssen. Dies erleichtert in Grenzfällen eine Abwägung zugunsten erneuerbarer Energien erheblich.
Das Regierungspräsidium Arnsberg hat in einem Rundschreiben an alle nachgeordneten Stellen eindringlich klargemacht, dass Erneuerbare jetzt verwirklicht werden müssen:
„Der Ausbau erneuerbare Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient – das ist durch den Angriffskrieg auf die Ukraine allen deutlich geworden – der Sicherheit. Sicherheitspolitik ist „grüne“ Energiepolitik.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die unterschiedlichen Formen der erneuerbaren Energien nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen wirklich alles:
· Windkraftanlage auch im Wald, auch in Landschaftsschutzgebieten
· Solaranlagen auf geeigneten Freiflächen und Dächern
· Wasserkraftanlagen mit ökologischer Fischdurchgängigkeit an vorhandenen Querbauwerken
· Biogaserzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen
· Oberflächennahe ebenso wie Tiefengeothermie
· Grubengasnutzung
[…] Ich versichere Ihnen, dass wir Sie im Rahmen der Fachaufsicht unter anderem als obere Immissionsschutz-, Bau-, Aufsichts-, Wasser- und Naturschutzbehörde bei der Realisierung dieser Ziele bestmöglich unterstützen werden.“
Beide Schreiben kommen recht formlos daher, sind aber für die nachgeordneten Stellen verbindlich. Sie stellen also klar, wie mit einer bestimmten Materie (hier: Erneuerbare Energien) umzugehen ist. Im Fachjargon spricht man von einer Verwaltungsvorschrift. Diese behördeninternen Weisungen erleichtern Behördenmitarbeiter:innen Entscheidungen in schwierigen Fällen und signalisieren Rückendeckung von oben, indem klargestellt wird, dass entsprechende Entscheidungen „von oben“ gewünscht sind.
Hier sollte Sachsen einhaken. Ein entsprechendes Rundschreiben des Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, den beiden für die Energiewende in Sachsen zentralen Häusern, könnte Wunder wirken und endlich klarstellen, dass die Zeit der Kleinstaaterei in Sachsen vorbei ist.
Denn ressortspezifische Einwendungen (bspw. Denkmalschutz, Luftverkehr, Raumordnung) dürfen gegen Erneuerbare nicht mehr ständig in Position gebracht werden.
Es ist notwendig, dass ein Umdenken stattfindet und solche Belange in den unbedingt notwendigen Fällen durchgreifen. EE müssen sich regelmäßig durchsetzen.
Sollten die Ministerien Schwierigkeiten mit der Formulierung haben, steht der LEE Sachsen gerne bereit, hier zu unterstützen.
Moritz Müller
Gründungsmitglied LEE Sachsen e. V.
Rechtsanwalt Moritz Müller betreut bei der MASLATON Rechtanwaltsgesellschaft beratend und forensisch zahlreiche Projekte zur Errichtung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Fragen des Verwaltungsrechts, insbesondere zur Errichtung von Windenergieanlagen von verwaltungsbehördlichen als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Dabei ist er vor allem auf den Gebieten des Immissionsschutz-, des Luftverkehrs-, Kommunal- und des Bauplanungsrechts tätig.
Wissenschaftlich betreut er im universitären Betrieb die Vorlesung Umweltrecht II (Prof. Dr. Martin Maslaton) an der TU Chemnitz.
Wenn sich Klima- und Denkmalschutz in die Quere kommen
„Die Errichtung von Solaranlagen ist ein wichtiger Baustein hin zu Deutschlands Klimaneutralität. Doch immer wieder steht der Denkmalschutz einem Ausbau im Weg. Wir berichten über Streitfälle in Mitteldeutschland.“
MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Unser Engagement – LEE-Sachsen e.V.
Es ist im Rückblick auch sehr spannend, was man neben den herausfordernden Aufgaben mit Ihnen noch organisiert bekommt. wir, im besonderen Stephan Rothe ist Gründungsmitglied im LEE – Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen e.V.
Die gemeinsame Botschaft ist klar: Zur Zeitenwende gegründet und an der Zukunft orientiert!
Gemeinsam möchten wir auch die politische Idee weitertragen und würden uns wünschen das Sie auch ein Teil dieses Engagements werden – abonnieren Sie den Newsletter, stellen Sie sich uns vor mit ihrer Idee oder werden Sie Mitglied.
Alle weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Vereins: www.lee-sachsen.de.
LEE SACHSEN AD HOC
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LEE SACHSEN FRAGT
Wie steht es eigentlich um das Verhältnis Presse – Windenergie in Sachsen, Herr Lietzmann?
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LEE SACHSEN AD HOC
Wird die Landesregierung vom Saulus zum Paulus?
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LEE SACHSEN FRAGT
Was macht eigentlich das Thema Biogasanlagen, Herr Kübler?
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LEE SACHSEN AD HOC
Was macht eigentlich der durchgreifende Fortschritt bei der Realisierung von Erneuerbare Energien Projekten in rechtlicher Hinsicht, Herr Professor Maslaton?
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LEE SACHSEN AD HOC
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LEE SACHSEN AD HOC
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LEE SACHSEN FRAGT
Was hat eigentlich das Thema Energie mit Mobilität zu tun, Herr von Radowitz?
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LEE SACHSEN AD HOC
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LEE SACHSEN FRAGT
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LEE SACHSEN AD HOC
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Pressemeldung: Regierungspräsidium Arnsberg (NRW) ruft Verwaltung unmissverständlich dazu auf, alles für den EE-Ausbau zu tun!
Viel deutlicher als Regierungspräsident Hans-Josef Vogel kann man es nicht sagen: der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt die Republik vor besondere Herausforderungen, auch im Energiesektor. Alle vorhanden Potentiale im Bereich der Erneuerbaren Energien gilt es zu heben – und zwar schnellstmöglich und übergreifend.
Deshalb fordert der LEE Sachsen e. V. die sächsische Staatskanzlei, die Landesdirektion und alle Landratsämter auf, nicht untätig zu bleiben – werden Sie in Ihrem Zuständigkeitsbereich tätig, und zwar umgehend! Besser als das Regierungspräsidium Arnsberg kann man nicht feststellen, was sofort nötig ist.
Deshalb: Lesen Sie selbst.
Ihr LEE Sachsen e.V.
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Pressemeldung in gemeinsamer Sache
Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen e.V. gegründet!
Mit Gründungsdatum vom 03.02.2022 wurde der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen e.V. (LEE Sachsen e.V.) gegründet und beim Vereinsregister Leipzig eingetragen – mit uns als Gründungsmitglied.
Der LEE Sachsen e.V. fungiert als sächsischer Berufsverband und ist Ihr Bindeglied in die Bundespolitik – Ihre sächsische Stimme in Berlin.
Gerade die vergangenen drei Wochen, mit dem menschenverachtenden Überfall des russischen Machthabers Wladimir Putin, haben gezeigt, dass es nun umso wichtiger geworden ist, Erneuerbare Energien nicht nur als Mittel zur Verhinderung der Klimakrise zu begreifen (was sie zweifelsohne und konkurrenzlos sind). Erneuerbare Energien sind die günstigste und einfachste Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von (nicht nur, aber auch und vorrangig) russischen Energieimporten zu werden. Erneuerbare Energien haben damit durch den russischen Angriffskrieg eine geo- und sicherheitspolitische Dimension in der breiten Öffentlichkeit, die viele Branchenvertreter bereits seit Jahren anmahnen. Diesen Impetus gilt es zu nutzen, um die Erneuerbaren voranzubringen, und zwar spartenübergreifend.
Der LEE Sachsen e.V. begreift sich dabei als sächsischer Vertreter aller Sparten der Erneuerbaren – von der Planung, über die Erzeugung bis zur endgültigen Nutzung in all ihren Formen.
An dieser Stelle werden wir Sie zukünftig über aktuelle Entwicklungen im Bereich Erneuerbare Energien, sachsen- und bundesweit, informieren. Auf einen regen Austausch freuen wir uns!
Wir freuen uns und sind Stolz hier als Gründungsmitglied die Arbeit aktiv mitgestalten zu können.
EEHD / LEE Sachsen e.V.
Bildmaterial Quelle: LEE-Sachen / Enerparc AG

















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