Naturschutz: Schwimmende PV muss in BW Gewässerrand freihalten – Solarserver
Wer in Baden-Württemberg eine Floating-PV-Anlage bauen will, muss zum Ufer einen Mindestabstand von 10 Metern einhalten. Dieser Abstand zum Gewässerrand gilt grundsätzlich, und damit auch für PV-Anlagen an Land.
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