Beteiligung in MV bald neben Wind- auch für Solarparks Pflicht – Solarserver

Die Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) in Mecklenburg-Vorpommern (MV) ist in der vergangenen Woche vom Landeskabinett beschlossen worden und soll vom Landtag im November in erster Lesung beraten werden. Künftig soll nicht mehr nur für Windkraftanlagen, sondern auch für Solarparks ab 1 Megawatt ein Finanzfluss an die Standortkommunen und ihre Bürger:innen verpflichtend werden. Kommunen erhalten nach dem Gesetzentwurf erweiterte Möglichkeiten, um mit den Projektierern über die Art der Beteiligung zu verhandeln. Eingezäunte Photovoltaik-Freiflächenanlage

Foto: Guido Bröer

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Kämmerer: Erneuerbare sollen für Verteilung von Gemeindefinanzen zählen – Solarserver

In Nordrhein-Westfalen diskutieren die Kommunen, ob ein hoher Anteil erneuerbarer Energien im Städte- oder Gemeindegebiet zu höheren Geldzuweisungen vom Land führen sollte. Der Kämmerer von Paderborn Markus Tempelmann fordert mehr Geld für Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien. Vorreiter der Energiewende könnten dann einen direkten Vorteil für die Gemeindefinanzen spüren. Eine Reihe von Windkraftanlagen auf Feldern vor einem blauen Himmel.

Foto: karlo54 / stock.adobe.com

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