Beteiligung in MV bald neben Wind- auch für Solarparks Pflicht – Solarserver
Die Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) in Mecklenburg-Vorpommern (MV) ist in der vergangenen Woche vom Landeskabinett beschlossen worden und soll vom Landtag im November in erster Lesung beraten werden. Künftig soll nicht mehr nur für Windkraftanlagen, sondern auch für Solarparks ab 1 Megawatt ein Finanzfluss an die Standortkommunen und ihre Bürger:innen verpflichtend werden. Kommunen erhalten nach dem Gesetzentwurf erweiterte Möglichkeiten, um mit den Projektierern über die Art der Beteiligung zu verhandeln. 
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