Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums zeigt steuerliche Gestaltungsoptionen beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. So haben Eheleute die Wahl, ob sie auf dem gemeinsamen Hausdach lieber eine gemeinschaftliche oder zwei getrennte Anlagen betreiben. Das hat Auswirkungen auf die PV-Einkommensteuer und die Steuerfreiheit der PV-Anlage. Das BMF-Schreiben geht zudem auf weitere Auslegungsfragen ein.
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