Mit der in der Nacht zum 30. März erzielten Einigung zwischen EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten stehen die Bedingungen der neu aufgelegten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) jetzt fest. Auf den ersten Blick ändert sich dadurch für Deutschland nicht viel. Doch manche Gesetzesinitiative der deutschen Ampelregierung, zum Beispiel im künftigen Gebäudeenergiegesetz oder zur Beschleunigung der Planungsverfahren für Energieprojekte, wird durch die RED III europarechtlich dauerhaft abgesichert.
Foto: Guido Bröer
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