Die Juristin und der Jurist von der Stiftung Umweltenergierecht haben untersucht, ob und wie die vor einem Jahr in § 2 EEG eingeführte Bestimmung, dass erneuerbare Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der „öffentlichen Sicherheit“ dienen, in der Verwaltungs- und Rechtspraxis wirken. Auf Basis einer Fallsammlung sehen sie deutliche Indizien dafür. Im Solarthemen-Interview sprechen sie Wirksamkeit der neuen Regel.
Fotos: Stiftung Umweltenergierecht, Manuel-Reger
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