Die Neuerungen des sogenannten Solarpakets I gelten nach deutschem Recht seit dem 16. Mai 2024. Doch einige sehr wesentliche EEG-Änderungen warten noch immer auf die Genehmigung der EU-Kommission. Deutschen Behörden und der Branche sind die Hände gebunden, zumal allein Brüssel entscheidet, ob ein O.K. auch rückwirkend gälte. Das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel, von der noch ein O.K. zum deutschen Solarpaket kommen muss.

Foto: Guido Bröer

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