Die Integration erneuerbarer Energie in den Markt funktioniert. Das zeigt die Entwicklung der gleitenden Marktprämie in diesem Jahr, erläuterte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) auf einer Pressekonferenz vergangene Woche. Im August 2018 hatte eine vom BEE vorgestellte PV-Anlage eine gleitende Marktprämie in Höhe von null Cent. Das heißt, dass diese Anlage im August kein Geld aus dem EEG-Konto erhalten hat. Der BEE erwartet, dass dies für Photovoltaik– und künftig auch für Windenergieanlagen immer öfter der Fall sein wird. Fairere Marktpreise im Zusammenhang mit einer CO2-Bepreisung würden einen wesentlichen Teil dazu beitragen, die Vermarktung für Erneuerbare zu erleichtern. Darin sieht sich der BEE bestätigt. 

Was die Entwicklung bedeutet

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Betreiber von größeren Erneuerbare- Energien-Anlagen eine gleitende Marktprämie. Die gleitende Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem an der Börse erzielbaren Wert für die Vermarktung von Erneuerbaren Energien und dem wettbewerblich ermittelten Gebotswert in der Ausschreibung (dem anzulegenden Wert) aus. Je höher der Vermarktungswert von erneuerbaren Energien am Stromhandel der Börse ist, desto geringer fällt die spezifische gleitende Marktprämie der Anlage aus. Nur die gleitende Marktprämie entspricht somit der Zahlung aus dem EEG-Konto. Diese ist, wie der Name schon sagt, nicht fix. Sie wird nur bezahlt, wenn der Marktwert des EEG-Stroms den z.B. in einer Ausschreibung ermittelten anzulegenden Wert unterschreitet. 

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