Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weist darauf hin, dass ab 2025 die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung für sämtliche Gebäudearten gilt. 
Grafik: VLH
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Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) weist darauf hin, dass ab 2025 die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung für sämtliche Gebäudearten gilt. 
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