Seit der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können auch die Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen freiwillig Zahlungen an die Standortgemeinden leisten; das Geld erhalten sie vom Netzbetreiber zurück. Allerdings kam es insbesondere in der Solarbranche zu Verunsicherungen, weil Fragen des Steuerrechts nicht geklärt schienen. In einem wichtigen Punkt kommt nun die Entwarnung aus dem Bundesfinanzministerium.

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