Die EU-Notfall-Verordnung, die den Windenergie-Ausbau durch Beschleunigungsgebiete erleichtert, läuft Ende Juni aus. Die Fortführung über die RED-III-Richtlinie lässt auf sich warten. Was kann der Gesetzgeber nun tun? Windpark mit Zufahrt, die Stiftung Umweltenergierecht hat Vorschläge vorgelegt, wie der Gesetzgeber Windenergie-Beschleunigungsgebiete bis zur Umsetzung von RED III behandeln sollte.

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