In der FAQ-Liste weist das BMKW darauf hin, dass die Fördersätze & deren Erhöhung erst noch von der EU genehmigt werden müssen. Doch nach unserer Meinung sollte man nicht weiter warten, ein späterer Anspruch auf die höhere Vergütung ist wahrscheinlich nicht ausgeschlossen, soweit die EU die beihilferechtliche Genehmigung entsprechend prüft.

Auch zu beachten: die Absenkung der 750kW-Anlagengrenze, aber der die Anlage in die Ausschreibung gehen soll, hat eine Übergangsfrist bis 2025. Anlagen die jetzt in der Planung sind können demnach noch mit der Grenze von 1 MW angeschlossen werden.

Und noch ein Vorteil: Anlagenzertifikate müssen erst ab 270 kW nachgewiesen werden, bis dahin gelten einfachere Regeln, die Sie sonst bei kleineren Anlagen kennen.

Weiterführende ausführliche Infos finden Sie auf der Seite des BMWK. Besonders auch sind die FAQs als einfache Übersicht..