Lieferkettengesetz – Eine gemeinsame Verantwortung
Es ist eingeführt – das Lieferkettengesetz (LkSG) und darin ist eine gemeinsame Verantwortung zu sehen. Wie Sie auf der Website vom BMZ dazu lesen können, geht es darum Zange- und Kinderarbeit zu bekämpfen und somit auch weltweit auf diese Missstände aufmerksam zu machen und somit auch zweifelhaften Produkten keinen Absatzmarkt zu bieten. Ob und wie es funktionieren kann, das ist eine gemeinsame Aufgabe.
Die Anforderungen, Sorgfaltspflichten, die Gesamtverantwortung für die Lieferkette und auch die möglichen Prüfungen finden Sie auf der Website des BMZ. Mit dem BAFA steht auch eine Behörde bereit, diese Vergehen zu kontrollieren und ggfs. zu ahnden.
Auch wenn es uns nicht im Einzelnen betrifft, da das Gesetz von unternehmerischen Mindestgrößen ausgeht, haben wir die Prüfung bereits für unsere wichtigsten Lieferanten für Sie durchgeführt. Unser Hersteller können alle einen gesetzeskonformen Nachweis führen, wenn Sie es wünschen können wir diesen Ihnen auch zur Verfügung stellen.