Die Einführung von Photovoltaik-Modulen ohne WEEE-Registrierung ist illegal! Dies ist die klare Aussage auch der DUH in einem gemeinsamen Termin.

Dabei ist absolut klar wer registriert sein muss – Als Erstinverkehrbringer gilt dabei auch jeder Marktteilnehmer, der (vorsätzlich oder fahrlässig) Geräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller (ggf. Bevollmächtigter) zum Verkauf anbietet (§3 Nr. 9).

Seit 2008 wurde die bestehende WEEE-Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten von der EU-Kommission überprüft, um möglichen Änderungs- bzw. Erweiterungsbedarf zu ermitteln. In diesem Zusammenhang wurde auch das Recycling ausgedienter PV-Module erneut diskutiert, deren Absatz vor allem in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern, stark zugenommen hatte. Über einen längeren Zeitraum wurde der PV-Industrie dabei Gelegenheit gegeben, mit PV Cycle® ein eigenes EU-weites und flächendeckendes Rücknahmesystem für Altmodule einzurichten, um die Anforderungen und Handhabungen der verschiedenen WEEE-Implementierungen in den Ländern obsolet zu machen.

Dies gelang jedoch nicht. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie kam im Frühjahr 2011 zu dem Schluss, dass es sinnvoller sei, PV-Module als Elektro(nik)geräte in den Anwendungsbereich der neue WEEE2-Richtlinie einzuordnen, als weiter auf eine eigene Lösung der PV-Industrie zu vertrauen (Studie der EU-Kommission zu PV-Modulen, 2011, engl.). Dies wurde so von EU-Parlament und -Rat übernommen und als Teil von WEEE2 im Jahr 2012 beschlossen. In Deutschland wurde diese Regelungen als Teil des neuen ElektroG2 am 25.10.2015 für Hersteller und “Erstinverkehrbringer“ von PV-Modulen verbindlich.

Seit Juli 2016 muss sich jeder “Erstinverkehrbringer“, also Hersteller, Anbieter (Händler und Weiterverkäufer) und Importeure von Solarmodulen bei der stiftung ear (Elektro-Altgeräte-Register) registrieren und unterliegt der gesetzlichen Rücknahme- und Kennzeichnungspflicht.

Quelle: pvex.de