Keine Angst vor Re-Dispatch 2.0.
Zum 1. Oktober 2021 kommt im Zuge der zweiten Auflage des Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) der Redispatch 2.0 und stellt insbesondere Verteilnetzbetreiber (VNB), aber auch weitere Energieakteure vor große Veränderungen. VNB sind dann mit Einführung des Redispatch 2.0 durch die Bundesnetzagentur dazu verpflichtet, sich an der Engpass-Behebung der Netze zu beteiligen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Systemstabilität zu leisten. Der Vorrang von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Stromeinspeisung wird mit den neuen Regelungen erstmals relativiert, indem die vorrangige Einspeisung an Bedingungen geknüpft wird. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen die Gründe für die Novellierung des Redispatch auf und gehen auf die Änderungen für Verteilnetzbetreiber und Anlagenbetreibende ein. Eine ausführliche Zusammenfassung finden Sie auch hier.
Mit unserem Partner Interconnctor, der im Netzwerk seiner virtuellen Kraftwerke eine wichtige Aufgabe innehat, können wir, in Kombination mit der Hardware von ampere.cloud, welche exakt auf die Erfordernisse konfiguriert wird, diese Aufgabe mit Ihnen gemeinsam recht einfach meistern.
Die Lösungen, die wir mit Interconnector und ampere.cloud übernehmen – sind an den klaren und engen gesetzlichen Grenzen orientiert:
Wir kümmern uns gemeinsam für Sie um den Redispatch 2.0
Ihre neuen Aufgaben erfordern fachkundiges Wissen. Bei Fehlern oder Missachtung Ihrer neuen Pflichten können sonst schnell hohe Strafen auf Sie zukommen. Ihre neue Verantwortung hinsichtlich der komplexen, energiewirtschaftlichen Aufgaben können Sie durch einen Wechsel in die Direktvermarktung ganz einfach auf uns als EIV und BTR übertragen. Nachdem Sie einmalig Ihre Stammdaten in unserem übersichtlichen Tool gemeldet haben, müssen Sie zukünftig lediglich Ihre Nichtverfügbarkeiten an uns melden.
Ihr Einstieg in die Direktvermarktung
Die Direktvermarktung ist für Betreibende von Anlagen > 100 kWp, die nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, verpflichtend. Für Bestandsanlagen, d.h. Anlagen, die sich noch im EEG-Vergütungszeitraum befinden, jedoch vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, lohnt sich der freiwillige Wechsel in die Direktvermarktung nun zusätzlich.
Weniger Sorgen – Mehr Erlöse
Alle Sorgen um die komplizierte Umsetzung im Rahmen des Redispatch 2.0 sind passé. Als Ihr Partner für den Direktvermarkter übernimmt dieser die Rolle des EIV und BTR für Sie. Zudem erwarten Sie in der freiwilligen Direktvermarktung weitere Mehrerlöse im Vergleich zur EEG-Einspeisevergütung. Mit jeder eingespeisten Kilowattstunde erhalten Sie zusätzlich die sogenannte Managementprämie in Höhe von 0,4 Cent/kW. Bei einer Nennleistung Ihrer Anlage von bspw. 200 kWp bringt Ihnen das Mehrerlöse in Höhe von 800 Euro pro Jahr – und das völlig risikofrei.
Den Mehrwert den wir gemeinsam bieten – Sie sparen zusätzlich 20% an Direktvermarkungsentgelten, wenn Sie direkt über unsere Website ihre Direktvermarktung anfragen und vertraglich fixieren. Sie als Anlagenbetreiber sind sofort abgedeckt, wenn Sie den Vertrag unterzeichnete haben, auch wenn der Vertrag erst 2 Monate später startet – und last but not least – ALLE Redispatchpflichten sind im Diensteleistungsentgelt aus ihrem Vertrag inkludiert.
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Preisübersicht ampere.cloud –> hier
Die Konfiguration nder Hardware erfolgt im Zusammenspiel mit ihrem DV-Angebot und wird Ihnen direkt von uns übermittelt.