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Unterstützung bei den EEG-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur in der Corona-Krise – Gut gemeint ist nicht gut gemacht

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EEG & Ausschreibung

Unterstützung bei den EEG-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur in der Corona-Krise – Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Am 23.03.2020 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Leitlinien zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bundesnetzagentur hat die Befürchtungen in der Branche hinsichtlich der Realisierungsfristen wahrgenommen. Um die Marktteilnehmer vor einem Verfallen ihrer Gebote und etwaigen Pönalen zu schützen, hat sich die BNetzA zu kurzfristigen unbürokratischen Maßnahmen entschlossen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen sind aber teilweise unklar oder fehlen. Damit fehlt aber auch zu einem nicht unerheblichen Teil die erforderliche Rechtssicherheit für die Betreiber.

Unbürokratisches Entgegenkommen

Auf den ersten Blick wirken die Maßnahmen natürlich beruhigend. Sie werden von der Branche einhellig begrüßt. Die anstehenden Ausschreibungsverfahren werden zwar zunächst wie geplant durchgeführt, eine öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge, wie sie § 35 EEG 2017 vorsieht…

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

 NEU  2. Auflage 

Maslaton (Hrsg.) Windenergieanlagen – Rechtshandbuch


Das erfolgreiche Handbuch beantwortet alle Rechtsfragen rund um Errichtung, Planung und Betrieb von Windenergieanlagen. Behandelt sind: Bau-, Immissions-, und Naturschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Grundstückssicherung, Wartung und Versicherung, Förderung nach EEG, Kleinwindanlagen, Steuerrecht.

Mit Stand März 2017 bietet die 2. Auflage zahlreiche aktuelle Schwerpunkte:
■ eingearbeitet ist das zum 01.01.2017 in Kraft getretene EEG 2017; ein neuer Abschnitt behandelt dabei das Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land
■ das Kapitel »Luftverkehrsrecht im Genehmigungsverfahren« wurde komplett überarbeitet, wesentlich erweitert
und um das Thema »Polygone der Bundeswehr und Wirbelschleppen« ergänzt
■ die Ausführungen zum Wetterradar sind wesentlich vertieft
■ bei den privatrechtlichen Grundlagen sind das neue Bauvertragsrecht und die Neuregelungen zur Insolvenzanfechtung berücksichtigt

Zudem bietet das Werk jetzt ein eigenes Kapitel zu Windenergieprojekten aus Sicht einer Bank.

anstehende Veranstaltungen

28.04.2020 09:00 Uhr

„GUTcert EEG Exzellenznetzwerk 2020 – Erneuerbare Energie aus Biomasse“

GUT Certifizierungsgesellschaft für Managementsysteme mbH

GUTcert Akademie, Eichenstraße 3b, 12435 Berlin

 

29.04.2020 10:00 Uhr

„Kooperation mit Kommunen bei der Windparkplanung“

Bundesverband WindEnergie e.V.

Leonardo Royal Hotel Berlin, Otto-Braun-Strasse 90, 10249 Berlin

 

12.05.2020 10:00 Uhr

„ThEGA – Recht und Kommune 2020“

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH (ThEGA)

ThEGA, Mainzerhofstraße 10, 99084 Erfurt

 

14.05.2020 09:00 Uhr

„Genehmigung von Windenergievorhaben“

Bundesverband WindEnergie e.V.

IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof, Katharina-Paulus-Str. 5, 10557 Berlin

 

15.05.2020 10:00 Uhr

„VEE Jahrestagung 2020“

VEE Sachsen e.V.

Lingnerschloss, Bautzner Str. 132, 01099 Dresden

 

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Sitz: Leipzig – Amtsgericht Leipzig HRB 18471
USt-IdNr.: DE 221596737

Zuständige Rechtsanwaltskammern: Sachsen, München, Köln.
Die Anschriften finden Sie unter www.brak.de in der Rubrik „regionale Kammern”.

Verantwortlicher i.S.d. TMG:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton

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