Am vergangenen Freitag hat der Bundestag die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Die Novelle soll vor allem den Netzausbau beschleunigen und den Verbraucherschutz stärken. Der Bundestag nutzte aber die Gesetzesnovelle auch für eine kleine Änderung in der gesetzlichen Begriffsbestimmung von „Energiespeicheranlagen“. Stromspeicher sind nun im Energierecht erstmals keine Zwitter aus elektrischen Verbrauchern und Erzeugungsanlagen mehr, sondern stellen jetzt eine eigene Kategorie dar. In den Augen von Urban Windelen, Geschäftsführer des Bundesverbandes Energiespeicher-Systeme (BVES) kommt dies einer juristischen Revolution gleich, deren Bedeutung gar nicht hoch genug bewertet werden kann. Im Interview erklärt er, warum:

Foto: BVES

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