Maximilian Wimmer: Solarpflichten kommen mit der Gebäudeeffizienzrichtlinie – Solarserver

Der Jurist Dr. Maximilian Wimmer arbeitet seit November 2017 als wissenschaftlicher Referent bei der Stiftung Umwelt­energierecht. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich des europäischen Umweltenergierechts und hier auch besonders bei der Gebäudeeffizienzrichtlinie der Europäischen Union. Die Solarthemen sprachen mit ihm über die Relevanz der gerade novellierten Richtlinie und auch die damit eingeführten Solarpflichten.

Foto: Manuel Reger

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Solarpaket I – höhere Fördersätze (noch nicht)

In der FAQ-Liste weist das BMKW darauf hin, dass die Fördersätze & deren Erhöhung erst noch von der EU genehmigt werden müssen. Doch nach unserer Meinung sollte man nicht weiter warten, ein späterer Anspruch auf die höhere Vergütung ist wahrscheinlich nicht ausgeschlossen, soweit die EU die beihilferechtliche Genehmigung entsprechend prüft.

Auch zu beachten: die Absenkung der 750kW-Anlagengrenze, aber der die Anlage in die Ausschreibung gehen soll, hat eine Übergangsfrist bis 2025. Anlagen die jetzt in der Planung sind können demnach noch mit der Grenze von 1 MW angeschlossen werden.

Und noch ein Vorteil: Anlagenzertifikate müssen erst ab 270 kW nachgewiesen werden, bis dahin gelten einfachere Regeln, die Sie sonst bei kleineren Anlagen kennen.

Weiterführende ausführliche Infos finden Sie auf der Seite des BMWK. Besonders auch sind die FAQs als einfache Übersicht..

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