Clearingstelle präzisiert 15 Meter Korridor in Freiflächenanlagen – am 4. Juni 2021 um 8:04
In Solarparks an Randstreifen von Straßen und Schienenwegen muss ein 15 Meter breiter Korridor frei bleiben. Die Clearingstelle EEG hat diese Regelung mit einer Auslegung präzisiert.
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