Aufdachnalage

Lohnt sich Solar noch?

So oder so ähnlich lauten häufig die Teaser von Werbeeinblendungen. Worauf zielt die Frage ab, warum diese „umkonstruktive“ Werbung – klar man will Aufmerksamkeit. Man verweist auf mögliche Förderungen oder eben auf Vergleichsportale die am Ende nur wenige Anbieter haben die dort die sog. Leads kaufen. Für Endkunden häufig aber dann eine Anfang von vielen Anrufen und Vertretern, die alle die besten sind – aber meist nicht sonderlich attraktiv. Denn die Ware die diese Portale anbieten sind die Leads, nicht etwas eine fertige Photovoltaikanlage.

Aber welche Förderung gibt es aktuell noch? Was hilft ihrem Kunden wirklich? Wie bekommt man bis zu 70% für Photovoltaik?

Für kleine Endkundenanlagen bis 30 kWp gibt es in Deutschland 2025 mehrere attraktive Fördermöglichkeiten, die bundesweit, auf Landes- und kommunaler Ebene greifen. Die wichtigsten Regelungen sind:

Bundesweite Förderungen

  • 0% Mehrwertsteuer: Seit 2023 entfällt die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen bis 30 kWp sowie Batteriespeicher, was eine direkte Ersparnis von 19% auf die Anschaffung ermöglicht.
  • Einspeisevergütung nach EEG: Für den ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten Anlagenbetreiber 20 Jahre lang eine feste Vergütung, z.B. ab Februar 2025 für Anlagen bis 10 kWp 7,94 Cent/kWh bei Eigenversorgung bzw. 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung.
  • Steuerliche Vorteile: Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit, sofern sie privat genutzt werden.
  • KfW-Kredit 270: Bundesweit gibt es zinsgünstige Kredite von der KfW zur Finanzierung von PV-Anlagen und Batteriespeichern (Zinssatz ab ca. 3,7%, Laufzeiten 5–30 Jahre).

Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen

  • In vielen Bundesländern bestehen Investitionszuschüsse, z.B. Bayern (bis 3.200 € für Stromspeicher), NRW, Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Berlin.
  • Städte und Gemeinden fördern zusätzlich – häufig mit pauschalen Zuschüssen pro kWp, pro Haushalt oder für Batteriespeicher. Die Förderhöhe variiert und reicht lokal teils über 1.000 € hinaus.
  • Förderprogramme werden regional ausgeschrieben und müssen je nach Wohnort individuell recherchiert werden, da die Förderung und Bedingungen stark variieren.

Spezielle Programme für Balkonkraftwerke

  • Auch für kleine steckerfertige PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) existieren in vielen Städten und einigen Ländern spezielle Förderprogramme, i.d.R. als Einmalzuschuss von 50–1.500 €.

Hinweise zur Beantragung

  • Förderprogramme der KfW und vieler Länder werden meist vor dem Kauf/an vor der Installation beantragt und setzen einen Kostenvoranschlag sowie unterschriebene technische Daten voraus.
  • Eine Kombination unterschiedlicher Programme (z.B. KfW-Kredit + Landeszuschuss + Steuerbefreiung) ist häufig möglich, muss aber im Einzelfall je nach Programmbedingungen geprüft werden.

Aktuelle Förderübersicht (2025)

FörderungKonditionen (2025)
MwSt.-Befreiung0% für Kauf & Installation (bis 30 kWp)
EEG-Einspeisevergütung7,94–12,60 ct/kWh (bis 10 kWp); 6,88–10,56 ct/kWh (bis 30–40 kWp); 20 Jahre fest
EinkommensteuerbefreiungFür Privatanlagen bis 30 kWp (rückwirkend ab 2022)
KfW-Kredit 270Zinsgünstiger Kredit (Zins ab. ca. 3,7%, bis 30 Jahre, auch für Speicher)
Landes-/Kommunale Zuschüssez.B. Bayern (bis 3.200 € Speicher), Kommunen 100–300 €/kWp oder 500–2.000 € pro Speicher
Balkonkraftwerk-FörderungBis zu 1.500 € je nach Kommune/Land

Alle Programme sind regional kombinierbar, der genaue Anspruch hängt von Standort und Antragszeitpunkt ab. Eine tagesaktuelle Überprüfung beim jeweiligen Energieberater, auf den Internetseiten des Landes/Energieagentur oder der eigenen Gemeinde wird empfohlen.

Sie sind hier angekommen ohne eine Antwort auf die „70%“ zu bekommen? Ganz einfach – sie kombinieren die PV mit Thermie und einer Wärmepumpe nach unserem Konzept. Dann bekommen Sie sogar den Teil PV auf dem Dach mit gefördert. Ein Angebot erhalten Sie direkt von uns oder in unserem Newsletter.

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