Mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz, das der Deutsche Bundestag am 4.12.2025 beschlossen hat, steht der Ausbau der Erdwärme im überragenden öffentlichen Interesse. Zugleich hat das Gesetz die ursprünglich geplante vollständige Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich wieder eingeschränkt. Ein Bohrtum für Tiefe Geothermie in Hamburg.

Foto: Hamburger Energiewerke

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