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Von vermehrten Untätigkeitsklagen bis zum Artenschutzleitfaden und Neuerungen für den Drohnenbetrieb 2021<!–Viel Spaß beim Lesen!<!–

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InvestitionsbeschleunigungsG & WEA-Projekte

Windenergie: Überlastete OVGs lassen lange Verfahrenslaufzeiten befürchten – Ein Fall für die Untätigkeitsklage?

 


Es mag komplex klingen, aber der beste Weg, um lange Gerichtsverfahren zu umgehen, ist manchmal die frühe Klageerhebung.

Das Problem

Mit Verkündung des Investitionsbeschleunigungsgesetzes wurde ein Punkt des Altmeierschen-18-Punkte-Planes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie umgesetzt. Zu den Inhalten des Gesetzes haben wir bereits zu Beginn des Jahres berichtet.

Die erhoffte personelle Aufstockung der OVGs und die Schaffung von „Windenergiesenaten“ bleibt bisher leider aus. Dies wird unweigerlich zur Folge haben, dass die zuständigen Senate der Oberverwaltungsgerichte „volllaufen“. Hier sind Verfahrenslaufzeiten von mehreren Jahren zu befürchten. Auf Entscheidungen der OVGs in Windsachen müsste man lange warten – der Sinn des Investitionsbeschleunigungsgesetzes wäre ad absurdum geführt …

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

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Windenergie & Fledermäuse

OVG Koblenz – Nutzung der Windenergie im öffentlichen Interesse! – Fledermausabschaltungen nach rheinland-pfälzischem Artenschutzleitfaden rechtmäßig!

 


Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lässt eine bereits errichtete Windenergieanlage in Birkenfeld, die bereits einige Jahre beanstandungsfrei betrieben wurde, laufen. Noch am vergangenen Freitag fasste das Gericht den Beschluss (OVG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 12.02.2021 (1 B 11505/20.OVG), das Gesuch auf Eilrechtsschutz eines anerkannten Naturschutzverbandes als unbegründet abzuweisen. Die Windenergieanlage darf, jedenfalls bis zur Entscheidung in der Hauptsache, weiter betrieben werden.

Gegenstand des Verfahrens war ein ursprünglich bereits genehmigter Windpark von drei Windenergieanlagen in Birkenfeld, die bereits errichtet und betrieben wurden. Die erste Genehmigung wurde jedoch aufgrund formeller Fehler entzogen, sodass ein Neuantrag für die drei WEA gestellt wurde. Eine der drei Anlagen wurde im Frühjahr 2020 genehmigt und der Sofortvollzug angeordnet. Hiergegen richtete ein anerkannter Naturschutzverband seinen Widerspruch und einen Antrag im Eilverfahren. Streitig waren …

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

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 Kostenfrei   Veranstaltungshinweis

Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene“ | 9.März.2021, 10:00 Uhr

 


Mit Beginn des Jahres 2021 trat die neue europäische Drohnen-Verordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) in Kraft und gilt ab sofort unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.

Durch die europäische Drohnen-Verordnung wird für den Betrieb unbemannter Fluggeräte ein neues System eingeführt, in dem die Drohnen in Betriebskategorien eingeordnet werden, die sich an den technischen Spezifika der Geräte, an den Anforderungen an den Fernpiloten und an der mit dem Gerät betrieblich bezweckten Verwendung orientieren …

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite

Kostenfreier Anmeldelink

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In eigener Sache | Buchveröffentlichung

Handbuch des Rechts der Photovoltaik |
Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage

 Erscheint im Frühjahr 2021 

Neben dem gewohnten Aufbau der Werke, die der Verlag für alternatives Energierecht (verlag-energierecht.de) publiziert (von der Projektidee über die Standortfindung, Entwicklung und Realisierung bis zur Stromvergütung und den dazu nötigen Vertragswerken), werden aktuelle Herausforderungen der PV beleuchtet: Power Purchase Agreements (PPA, „Stromlieferungsverträge“), PV auf/an Infrastruktur und besonderen Flächen, z. B. Wasserareale, PV und Raumordnung, um nur einige der virulentesten Problemfelder zu benennen.

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 NEU 

“Photovoltaik – Gamechanger der Energiewende?”

I. Leipziger Photovoltaik-Forum | Aktuelle Trends und rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaik



Die Photovoltaik ist als maßgeblicher Energielieferant aus der heutigen Energiewirtschaft – sowohl in Deutschland als auch weltweit – nicht mehr wegzudenken. Dennoch gerät in Deutschland die Energiewende ins Stocken – und mit ihr eine zukunftssichere CO2 -freie Energieversorgung.

Es war deshalb an der Zeit, auch in der Photovoltaik neue Wege zu gehen. Dazu brachte das 1. Leipziger Photovoltaik-Forum Vertreter aus Wirtschaft, Forschung und der Rechtswissenschaft zu einem umfassenden, themenübergreifenden Austausch zusammen.

Der Tagungsband ist bereits frisch aus der Druckerei bei uns im Verlag eingetroffen. Somit können wir Ihnen knapp zwei Monate nach Veranstaltung  alle Vorträge gebündelt und in Textform anbieten. Das Buch ist ca. 60 Seiten stark sein und zu einem Preis von 49,90 Euro [D] unter folgender ISBN: 978-394-1780-1-94 erschienen. Für Teilnehmer des 1. Leipziger Photovoltaik-Forums möchten wir diesen jedoch zum Sonderpreis von 19,90 Euro [D] anbieten.


anstehende Veranstaltungen


09.03.2021 10:00 Uhr

„Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene““

BVZD – BRANCHENVERBAND ZIVILE DROHNEN E. V.

Online (ZOOM), -, – –

 

11.03.2021 09:30 Uhr

„Genehmigung von Windenergievorhaben – Denkmalschutz und Luftverkehrsrecht“

BWE | Bundesverband WindEnergie e.V.

Online WEB 21-35-02-01, -, – –

 

26.03.2021 10:00 Uhr

„Drohnenbetrieb 2021 – aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen – „EU, National, Länderebene““

BVZD – BRANCHENVERBAND ZIVILE DROHNEN E. V.

Online (ZOOM), -, – –

 

20.04.2021 10:00 Uhr

„Verwaltungsrecht für die Windparkprojektierung“

BWE | Bundesverband WindEnergie e.V.

Online WEB 21-22-01, -, – –

 

29.04.2021 09:00 Uhr

„EEG Exzellenznetzwerk: Umweltgutachten EEG – Gutachten zur Verstromung von Biogas / Biomethan“

GUTcert Akademie

Online, -, – –

 

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Geschäftsführer: Prof. Dr. Martin Maslaton

Sitz: Leipzig – Amtsgericht Leipzig HRB 18471
USt-IdNr.: DE 221596737

Zuständige Rechtsanwaltskammern: Sachsen, München, Köln.
Die Anschriften finden Sie unter www.brak.de in der Rubrik „regionale Kammern”.

Verantwortlicher i.S.d. TMG:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton

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