Gleich vornweg – wir sind keine Steuerbater und auch diese Zahlen sollten durch ihren Berater geprüft werden, es dient der Orientierung und wir wollen Sie und ihre Steuerberater auf dieses Steuermodell aufmerksam machen, was ihnen damit auch finanzielle Vorteile bringt.
Quelle: PERPLEXITY
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein steuerliches Instrument, das kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht, bereits vor einer geplanten Investition einen Teil der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuermindernd geltend zu machen. Dadurch wird die Steuerlast im Jahr der Bildung des IAB gesenkt und Liquidität geschaffen, bevor die eigentliche Investition erfolgt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
- Berechtigter Personenkreis:
Der IAB kann von Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie Freiberuflern genutzt werden. Voraussetzung ist, dass der Gewinn im Jahr der Bildung des IAB maximal 200.000 € beträgt. - Begünstigte Wirtschaftsgüter:
Es muss sich um abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln – also z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Computer oder Büromöbel. Ob neu oder gebraucht, spielt keine Rolle. Nicht begünstigt sind unbewegliche Wirtschaftsgüter wie Grundstücke oder Gebäude sowie immaterielle Wirtschaftsgüter. - Betriebliche Nutzung:
Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, und zwar bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres. - Investitionszeitraum:
Die geplante Investition muss innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IAB tatsächlich erfolgen.
Höhe und Bildung des IAB
- Maximaler Abzugsbetrag:
Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten können als IAB abgezogen werden (bei manchen Quellen werden 40 % genannt, maßgeblich sind die aktuellen gesetzlichen Vorgaben; Stand 2024: 50 %). - Obergrenze:
Die Summe aller gebildeten IAB darf pro Betrieb 200.000 € nicht überschreiten. - Mehrere Wirtschaftsgüter:
Es können auch mehrere geplante Investitionen berücksichtigt werden, solange die Höchstgrenze eingehalten wird6.
Ablauf und steuerliche Wirkung
- Bildung des IAB:
Im Jahr der Bildung wird der IAB als Betriebsausgabe geltend gemacht und mindert so den zu versteuernden Gewinn. - Investition:
Erfolgt die Investition innerhalb von drei Jahren, wird der IAB auf die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angerechnet, wodurch sich die Abschreibungsbasis verringert. - Nicht-Investition:
Wird die Investition nicht oder nicht vollständig durchgeführt, muss der IAB rückgängig gemacht werden. Das führt zu einer rückwirkenden Gewinnerhöhung im Jahr der Bildung und damit zu Steuernachzahlungen, die mit 1,8 % p.a. verzinst werden.
Vorteile des IAB
- Liquiditätsvorteil:
Unternehmen können Steuern sparen, bevor sie tatsächlich investieren, und so die Liquidität für die spätere Investition erhöhen. - Flexibilität:
Die genaue Investition muss nicht mehr im Vorfeld benannt werden. Es reicht die Absicht, ein begünstigtes Wirtschaftsgut anzuschaffen. - Förderung kleiner und mittlerer Betriebe:
Der IAB ist gezielt auf Unternehmen mit geringeren Gewinnen zugeschnitten und fördert so Investitionen in den Mittelstand.
Zusammenfassung der wichtigsten Merkmale
Merkmal | Beschreibung |
---|---|
Begünstigte Betriebe | Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte, Freiberufler (Gewinn ≤ 200.000 €) |
Begünstigte Wirtschaftsgüter | Abnutzbare, bewegliche Anlagegüter (z.B. Maschinen, Fahrzeuge) |
Höhe des IAB | Bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten, max. 200.000 € |
Investitionszeitraum | 3 Jahre ab Bildung des IAB |
Betriebliche Nutzung | Mindestens 90 % betrieblich bis Ende des Folgejahres |
Folgen bei Nicht-Investition | Rückwirkende Gewinnerhöhung, Steuernachzahlung mit Verzinsung |
Fazit:
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein effektives Werkzeug zur Steueroptimierung und Liquiditätsplanung für kleine und mittlere Unternehmen, das jedoch an klare Voraussetzungen und Fristen gebunden ist. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation sind unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile ohne spätere Nachteile zu nutzen.
Quellen zum nachschlagen & weiterlesen.
- https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Einkommensteuer-K%C3%B6rperschaftsteuer/Investitionsabzugsbetrag/
- https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/investitonsabzugsbetrag-voraussetzung-bildung-aufloesung/investitionsabzugsbetrag-voraussetzungen_188_300808.html
- https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/modernisierung-des-koerperschaftsteuerrechts_188_547784.html
- https://www.steuertipps.de/selbststaendigkeit/abschreibung/investitionsabzugsbetrag/themen
- https://www.gruene-sachwerte.de/lexikon/iab_investitionsabzugsbetrag/
- https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/investitionsabzugsbetrag-was-ist-das.html
- https://sevdesk.de/blog/investitionsabzugsbetrag/
- https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/investitionsabzugsbetrag-2024-steuerliche-vorteile-fuer-unternehmen-und-kleine-betriebe/
Steuerliche Vorteile bei einer Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 €
Die steuerlichen Vorteile beim Kauf und Betrieb einer Photovoltaikanlage in dieser Größenordnung ergeben sich aus drei zentralen Komponenten: Investitionsabzugsbetrag (IAB), Sonderabschreibung und regulärer Abschreibung.
1. Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Sie können bis zu 40 % der Investitionssumme, also 160.000 €, bereits im Jahr vor der Anschaffung steuermindernd geltend machen1.
- Einige Quellen nennen bis zu 50 % (also 200.000 €) als maximalen IAB, abhängig von der aktuellen Gesetzeslage und betrieblichen Voraussetzungen.
- Dieser Betrag reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen sofort und senkt somit direkt Ihre Steuerlast.
2. Sonderabschreibung (Sonder-AfA)
- In den ersten fünf Jahren nach Anschaffung können Sie zusätzlich 20 % der Investitionssumme (also 80.000 €) abschreiben1.
- Manche Quellen nennen eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % auf den Restwert nach IAB, was bei 400.000 € Investition und 200.000 € IAB weitere 80.000 € ergibt.
3. Reguläre Abschreibung (AfA)
- Die verbleibenden Anschaffungskosten können linear über 20 Jahre mit jeweils 5 % pro Jahr abgeschrieben werden (bei 400.000 € wären das 20.000 € jährlich).
Beispielrechnung (vereinfachte Darstellung)
Steuerlicher Vorteil | Betrag (in €) | Jahr(e) |
---|---|---|
Investitionsabzugsbetrag (IAB, 40 %) | 160.000 | Jahr vor Kauf |
Sonderabschreibung (20 %) | 80.000 | 5 Jahre |
Reguläre Abschreibung (5 % p.a.) | 20.000 | jährlich, 20 J. |
Gesamte steuerliche Entlastung in den ersten Jahren:
- In den ersten zwei Jahren können Sie bereits bis zu 240.000 € (IAB + Sonderabschreibung) steuerlich absetzen13.
- Bei einem Steuersatz von 42 % entspricht das einer Steuerersparnis von bis zu 100.800 € in kurzer Zeit.
Fazit
Durch die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und regulärer Abschreibung können Sie bei einer Photovoltaikanlage im Wert von 400.000 € in den ersten Jahren bis zu 60–70 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Die genaue Höhe hängt von der aktuellen Gesetzeslage und Ihrer individuellen Steuersituation ab.
- https://www.sunshineenergy.de/photovoltaik-ratgeber/abfindung-steuerfrei/
- https://www.hansetrust.de/investments/umwelt/photovoltaikanlage-steuervorteil-iab/
- https://www.steuerberaten.de/blog/549/investitionsabzugsbetrag-steuerliche-vorteile-photovoltaikanlagen/
- https://www.flaechenverpachten.de/photovoltaik/pv-anlage-steuerfrei
- https://www.ohana-invest.de/photovoltaik-investment/
- https://solar-direktinvest.de/photovoltaik/photovoltaik-steuer/steuern-sparen/steuern-sparen/
- https://www.steuern.de/photovoltaikanlage
- https://photovoltaikdirektinvest.de/iab