Die Ausbaupotentiale der Wasserkraft und ihre Bedeutung werden oft unterschätzt. Alleine in Mitteldeutschland könnten diese neuen Strom für 80.000 Wärmepumpen liefern. Darauf hat der Präsident des Wasserkraftverbandes in Mitteldeutschland, Martin Richter, vor kurzem bei einer Pressekonferenz hingewiesen.

Dies ist für den Ersatz von Erdgas- und Erdölheizungen, die ab 2024 nicht mehr neu gebaut werden sollen, sehr bedeutsam, weil ja gerade im Winter Strom für Wärmepumpen benötigt wird und Solarstrom dann bekanntlich schwach ist. Die Wasserkraft liefert in unseren Breiten im Winter mehr Strom als im oft vom Regenmangel geplagten Sommer und dies gerade auch in den langen und dunklen Winternächten. Sie ist also die ideale Ergänzung zum Solarstrom.

Wasserkraft im überragenden öffentlichen Interesse

Auf der Pressekonferenz stellte die Leipziger Rechtsanwaltgesellschaft eine Analyse zur Bedeutung der Wasserkraft-Aufnahme in den §2 EEG vor. Damit wird nun nach einigen politischen Kämpfen im letzten Jahr der Wasserkraft ein „überragendes öffentliches Interesse“ gesetzlich attestiert.

Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die neue Gewichtungsvorgabe des § 2 EEG in allen Ermessens- und Abwägungsentscheidungen behördlicherseits miteinbezogen und geachtet werden, was zu einem erheblichen Anschub in den Vorhaben rund um die Erneuerbaren Energien allgemein – und im Speziellen auch für die Wasserkraft – führen muss.

Um diese Potentiale der CO2-freien Wasserkraft verstärken zu können und gleichzeitig dem überragenden öffentlichen Interesse im neuen § 2 EEG gerecht zu werden, müssen für die Wasserkraft nun folgende politische und administrative Handlungen – gegenüber der bisherigen Praxis – neu geordnet werden:

Moratorium Wehrabriss bis zum Vollzug einer Neubewertung
Vollzugs- bzw. Dienstanweisungen an die zuständigen Behörden, die Vorgaben des § 2 EEG 2023 bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen
Neubewertung der tatsächlichen Potenziale der Wasserkraft unter Berücksichtigung der Abwägungsvorgaben des § 2 EEG und der geänderten Versorgungs- und Marktlage
Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörden
Vereinfachte Zertifizierungsverfahren zur Netzeinspeisung

Wasserkraft bietet viele Vorteile: Hochwasser- und Dürreschutz sowie Verbesserung der Gewässerökologie

Das überragende öffentliche Interesse der Wasserkraft geht weit über die CO2-freie Stromerzeugung hinaus:

So bilden Querverbauungen eine wichtige Barriere, die bei Starkregen Hochwasserschutz bieten. In Dürrezeiten kann die Landschaft vom Wasser aus den Stauanlagen profitieren. Die Aufstauungen heben zudem den Grundwasserspiegel, wodurch Bäume in Dürrezeiten noch Wasser über die Wurzeln bekommen können.

Gleichzeitig bieten die Mühlgräben Biotope für Arten, die in reinen Fließgewässern kaum vorkommen. Die nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderte Verbesserung des ökologischen Zustandes kann gerade mit einer Leistungserhöhung der Wasserkraft optimal verbunden werden. So gibt es heute neue Technologien, wie zum Beispiel Wasserkraftschnecken, die Fische, Aale und andere Wasserlebewesen unversehrt passieren können und gleichzeitig Strom erzeugen. Damit wird die Durchgängigkeit von solchen Stauwerken, die keine gute Fischdurchgängigkeit besitzen, vielfach überhaupt erst geschaffen. Es gibt viele Stauwerke, z.B. für den Hochwasserschutz, die komplett ohne Stromerzeugung geschaffen wurden. Hier kann ein Teil des Ausbaupotentials der Wasserkraft gehoben und der ökologische Zustand des Gewässers gleichzeitig verbessert werden.

Bürgerenergiegemeinschaften sollten sich also in ihrer Umgebung umschauen, ob sie als Ergänzung zum Solar- / Windpark oder der Nahwärme dort nicht auch ein Ausbaupotential für die Wasserkraft besitzen.

Auf die zahlreichen ökologischen Vorteile hatte auch die EWG in einem vielbeachteten Politikpapier im letzten Jahr hingewiesen und so den Weg zur Aufnahme in den §2 EEG geebnet.

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