Die Auseinandersetzung um mangelhafte Senec-Stromspeicher geht in die nächste Runde – mit Rückenwind für die betroffenen Verbraucher:innen. Das Oberlandesgericht München hat mit Hinweisbeschluss vom 30. Juli 2025 (Az. 20 U 866/25 e) erkennen lassen, dass es die Berufung der Senec GmbH gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Landshut zurückweisen will. Eine Hand hält ein Paragrafenzeichen in die Sonne.

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