Infolge des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ersetzt eine Positivplanung die bisherige Raumordnungspraxis für die Windkraft. Bis die neuen Verfahren greifen, müssen Branche sowie Genehmigungsbehörden und Kommunen aber den Übergang gestalten. Weil das nicht immer reibungslos lief, sind nun auf Bundes- und teilweise auf Länderebene weitere Sonderregelungen in Kraft getreten. Ein Windpark im Abendlicht.

Foto: Guido Bröer

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