Vergaberechtlicher Paukenschlag: Schnellladeinfrastruktur an Autobahnen nur noch mit Ausschreibung

OLG Düsseldorf setzt enge Grenzen für die Erweiterung bestehender Konzessionen

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 06.03.2026 rechtskräftig entschieden (Az. VII-Verg 29/22), dass die Erweiterung bestehender Konzessionen für Autobahnraststätten um den Betrieb von Schnellladeinfrastruktur nicht ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig ist. Die Entscheidung klärt damit einen zentralen Streit um die vergaberechtliche Einordnung der Ladeinfrastruktur entlang der Bundesautobahnen und betrifft insbesondere die bisherige Praxis der Autobahn GmbH, bestehende Tankstellen- und Raststättenkonzessionen ohne Ausschreibung um Schnellladesäulen zu ergänzen.

Ausgangspunkt war eine im Jahr 2022 geschlossene Ergänzungsvereinbarung mit den bisherigen Konzessionsinhabern (insbesondere Tank & Rast GmbH sowie Ostdeutsche Autobahntankstellen GmbH). Wettbewerber wie Fastned und Tesla wandten sich hiergegen erfolgreich. Bereits 2023 hatte das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 16.06.2023 – Verg 29/22) die entscheidungserhebliche Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt, ob die Vorschriften über Auftragsänderungen (§ 132 GWB bzw. Art. 72 RL 2014/24/EU) auch auf ursprünglich ohne Wettbewerb im Wege einer Inhouse-Vergabe vergebene Konzessionen anwendbar sind, wenn der Inhouse-Charakter der Konzession später entfällt – insbesondere wenn die vollständige öffentliche Kontrolle nicht mehr besteht.

Der EuGH hat insoweit mit Urteil vom 29.04.2025 (C-452/23) klargestellt, dass § 132 GWB grundsätzlich auch auf solche Konzessionen Anwendung findet. Damit wurde geklärt, ob sich öffentliche Auftraggeber bei Änderungen auch dann auf die vergaberechtlichen Ausnahmeregelungen berufen können, wenn der ursprüngliche Vertrag nicht im Wettbewerb vergeben wurde. Zudem hat der EuGH klargestellt, dass Ausnahmevorschriften – insbesondere die „Erforderlichkeit“ einer Änderung – nur dann greifen, wenn die Änderung für die Durchführung des ursprünglichen Vertrags tatsächlich erforderlich ist.

Auf dieser Grundlage stellt das OLG Düsseldorf nun fest, dass die Erweiterung um Schnellladeinfrastruktur eine wesentliche Änderung darstellt. Der Betrieb von Ladeinfrastruktur sei rechtlich und wirtschaftlich eigenständig und nicht vom ursprünglichen Konzessionsinhalt umfasst. Zudem fehle es an der erforderlichen Notwendigkeit – Tankstellen und Rastanlagen können weiterhin betrieben werden, ohne dass zugleich Schnellladesäulen errichtet werden müssen. Der Senat führt damit die Vorgaben des EuGH konsequent fort und verneint insbesondere die Voraussetzungen der eng auszulegenden Ausnahmevorschriften.

Die Konsequenz ist eindeutig. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur an Autobahnen muss künftig im Wettbewerb erfolgen.

Eine privilegierte Einbindung bestehender Konzessionäre ohne Ausschreibung ist unzulässig. Die Entscheidung hat somit erhebliche praktische Bedeutung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Öffentliche Auftraggeber können damit bestehende Konzessionen nicht mehr ohne Weiteres an neue technische Entwicklungen anpassen, wenn diese den Vertragsgegenstand wesentlich erweitern; vielmehr ist regelmäßig ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchzuführen, um auch Wettbewerbern den Marktzugang zu ermöglichen.

Die Entscheidung stärkt einerseits den Wettbewerb im Bereich der Ladeinfrastruktur und schafft zugleich mehr Rechtssicherheit. Für öffentliche Auftraggeber bedeutet sie aber, dass langfristige Bestandsverträge nicht ohne Weiteres an neue energiepolitische Anforderungen angepasst werden können. Sie haben sorgfältig zu prüfen, ob eine zulässige Vertragsänderung vorliegt oder eine ausschreibungspflichtige Neuvergabe erforderlich ist. Für die Praxis bedeutet dies, dass der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur entlang der Bundesautobahnen künftig wettbewerblich organisiert werden muss. Die Entscheidung schafft zudem Rechtssicherheit für Marktteilnehmer, indem sie die Anwendung und Grenzen des § 132 GWB bei langfristigen Bestandsverträgen klar herausarbeitet.

Rücktritt des ADAC-Präsidenten: Ein verkehrs- und klimapolitischer Skandal

Der Rücktritt des Präsidenten des ADAC ist ein Vorgang von erheblicher verkehrs- und klimapolitischer Brisanz. Wer es wagt, offen auszusprechen, dass wirksamer Klimaschutz im Straßenverkehr ohne eine spürbare CO₂-Bepreisung nicht erreichbar ist, scheint in Deutschland selbst auf höchster Verbandsebene nicht mehr tragbar zu sein.

Dies ist ein fatales Signal – für die Verkehrspolitik ebenso wie für die Glaubwürdigkeit der Klimaschutzziele insgesamt.

Sachverhalt

Der zurückgetretene ADAC-Präsident hatte öffentlich gefordert, die CO₂-Bepreisung im Verkehrssektor anzuheben, um die dringend notwendige Lenkungswirkung zugunsten emissionsarmer und emissionsfreier Antriebe zu entfalten. Ziel war es, insbesondere die Elektromobilität marktwirksam zu fördern und den strukturell rückständigen Verkehrssektor endlich in Einklang mit den gesetzlichen Klimavorgaben zu bringen.

Dass eine solche, sachlich wie rechtlich naheliegende Position innerhalb des größten deutschen Automobilverbandes offenbar nicht mehr konsensfähig ist, wirft grundlegende Fragen zur verkehrspolitischen Rolle und Zukunftsfähigkeit des ADAC auf.

Dauerhaftes Scheitern im Verkehrssektor

Unstreitig ist:

Der Verkehrssektor verfehlt seit Jahren systematisch seine Klimaschutzziele. Trotz technischer Fortschritte und politischer Programme bleiben die Emissionsminderungen deutlich hinter den gesetzlichen Anforderungen zurück. Ohne wirksame ökonomische Steuerungsinstrumente – insbesondere über den CO₂-Preis – ist eine Trendwende nicht realistisch.

Wer diese Realität benennt, darf nicht politisch oder institutionell kaltgestellt werden.

Elektromobilität als Teil eines ganzheitlichen Systems

Elektrofahrzeuge sind kein ideologisches Projekt, sondern ein zentraler Baustein moderner Verkehrs- und Energiepolitik – insbesondere bei ganzheitlicher Betrachtung:

  • über den Lebenszyklus geringere Emissionen,
  • Kopplung mit erneuerbarer Stromerzeugung,
  • erhebliche Vorteile bei Lärm- und Luftschadstoffen,
  • Stärkung von Prosumer-Modellen durch Eigenstromerzeugung aus Photovoltaik.

Gerade die Verbindung von Elektromobilität, Eigenstromnutzung und dezentraler Energieerzeugung eröffnet neue wirtschaftliche Spielräume für Bürgerinnen und Bürger – vorausgesetzt, politische Rahmenbedingungen wirken fördernd und nicht bremsend.

Politische Lesart des Rücktritts

Professor Dr. Martin Maslaton, im LEE Sachsen für den Bereich Verkehr zuständig, stellt hierzu eine zugespitzte These auf: Er unterstellt, dass die Sächsische Staatsregierung einen infolge höherer CO₂-Bepreisung steigenden Benzinpreis politisch ebenfalls für nicht richtig hält und den Rücktritt des ADAC-Präsidenten deshalb zumindest klammheimlich befürwortet.

Sollte diese Lesart zutreffen, wäre dies ein verheerendes Signal für die Glaubwürdigkeit der sächsischen Verkehrs- und Klimapolitik.

Fazit

Der Rücktritt des ADAC-Präsidenten ist kein Randereignis, sondern Ausdruck einer grundsätzlichen Schieflage der verkehrspolitischen Debatte. Wer konsequent für Klimaschutz, technologische Modernisierung und ehrliche Zielerreichung eintritt, darf nicht zum politischen Risiko erklärt werden.

Der LEE Sachsen fordert:

  • eine offene und sachorientierte Debatte über wirksame Klimaschutzinstrumente im Verkehr,
  • die Anerkennung der Elektromobilität als systemischen Fortschritt,
  • und den Mut, notwendige Preissignale nicht zu tabuisieren, sondern politisch zu verantworten.

Klimaschutz im Verkehr ist kein Gesinnungsthema – sondern eine rechtliche, ökonomische und politische Verpflichtung.

6. Leipziger Photovoltaik-Forum

Auch im Jahr 2026 laden Sie die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft und der LEE Sachsen e. V. wieder herzlich zum Leipziger Photovoltaikforum in der 6. Auflage ein.

Die Veranstaltung wird am 29.01.2026 im Victor’s Residenz Hotel stattfinden.

Wie in den vergangenen Jahren wird sich das Forum den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Photovoltaik aus technischer und rechtlicher Sicht widmen. Neben der Expertise der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft auf rechtlicher Ebene, konnten wir erneut eine ausgewählte Anzahl von in der Branche bestens vernetzten Referenten und spannende Themen zusammenstellen. Wie in den letzten Jahren bereits bewährt, bietet das Leipziger Photovoltaik-Forum damit auch in der 6. Auflage nicht nur die Möglichkeit der fachlichen Weiterbildung, sondern ermöglicht insbesondere auch das Knüpfen neuer und wertvoller Kontakte in der Photovoltaik-Branche und eignet sich somit hervorragend zum Netzwerken.

Während in Berlin über mögliche Einschnitte bei der Förderung von Solaranlagen diskutiert wird – mit teils drastischen Forderungen zur Speicherpflicht und Steuerbarkeit kleiner PV-Anlagen – setzt das 6. Leipziger Photovoltaik-Forum am 29. Januar 2026 ein deutliches Zeichen: Hier stehen die Chancen und Herausforderungen der Photovoltaik im Mittelpunkt, sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht.

Veranstaltet von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft und dem dem LEE Sachsen e. V. bringt das Forum erneut führende Köpfe der Branche zusammen – mit praxisnahen Vorträgen, aktuellen Rechtsimpulsen und einer vielseitigen Themenauswahl.

Neben der Analyse politischer Rahmenbedingungen für PV-Anlagen widmet sich die 6. Auflage des Forums auch Batteriespeichern als zentralem Baustein für eine zukunftsfähige Photovoltaik. Wie in den Vorjahren bietet das Forum nicht nur wertvolles Fachwissen, sondern auch den perfekten Rahmen, um sich zu vernetzen, Ideen auszutauschen und neue Kooperationen anzustoßen.

LEE-Sachsen – unser und Ihre Beitrag

Der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen (LEE Sachsen) ist die sächsische Stimme für die Energiewende und bündelt die Kräfte der Branche, die den Freistaat Schritt für Schritt mit sauberer Energie versorgen will. Dieser Text stellt die Arbeit des Verbandes vor und lädt dazu ein, sich aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen.

Wer wir sind

Der LEE Sachsen ist die Branchen- und Interessenvertretung für alle, die in Sachsen an der Nutzung von Wind, Sonne, Biomasse, Wasserkraft und anderen erneuerbaren Energien arbeiten. Als Landesverband ist er zugleich über den Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) eng mit der Bundespolitik vernetzt und schlägt damit die Brücke zwischen regionalen Akteuren, Landesregierung und Berlin.

Wie die anderen Landesverbände in Deutschland steht auch der LEE Sachsen für das Ziel, die Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen – in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.[1][3] Damit trägt der Verband dazu bei, Klimaschutzziele zu erreichen, regionale Wertschöpfung zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze im Land zu sichern.

Unsere Ziele

Im Zentrum der Arbeit steht der Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen bis hin zu einer Vollversorgung des Freistaates mit sauberer Energie.[1] Der Verband setzt sich dafür ein, dass politische Rahmenbedingungen auf Landesebene verlässlich, planbar und investitionsfreundlich sind.

Zugleich arbeitet der LEE Sachsen daran, Akzeptanz für Energiewende-Projekte zu schaffen, etwa durch transparente Information, Dialogveranstaltungen vor Ort und die Förderung von Beteiligungsmodellen für Bürgerinnen und Bürger. Wie die Schwesterverbände in anderen Bundesländern versteht er sich als Motor für aktiven Klimaschutz, Innovation und regionale Entwicklung.

Was wir tun

Die Vereinsarbeit umfasst verschiedene ineinandergreifende Aufgabenfelder: politische Interessenvertretung, fachliche Vernetzung, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit.[1][3] In Fachgremien, Anhörungen und Gesprächen mit Ministerien bringt der Verband die Expertise seiner Mitglieder ein und gestaltet so aktiv Energie- und Klimapolitik in Sachsen mit.

Darüber hinaus organisiert der LEE Sachsen regelmäßige Fachveranstaltungen, Workshops und Weiterbildungsangebote zu technologischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um erneuerbare Energien.[1] Mitglieder profitieren von Marktanalysen, Branchentrends sowie Unterstützung bei Genehmigungen und Projektentwicklung und können sich mit anderen Projekten und Unternehmen vernetzen.

Einbindung in das bundesweite Netzwerk

Wie die Landesverbände in Bayern, Niedersachsen/Bremen oder Sachsen-Anhalt bündelt auch der LEE Sachsen die Interessen einer vielfältigen Mitgliedschaft – von Projektentwicklern über Stadtwerke und Energiegenossenschaften bis hin zu Technologieanbietern. Dieses Netzwerk sorgt dafür, dass Praxiserfahrungen aus Sachsen in bundesweite Debatten einfließen und umgekehrt erfolgreiche Ansätze aus anderen Regionen in den Freistaat getragen werden.

Über die Verbindung zum BEE und die Zusammenarbeit mit anderen Landesverbänden entsteht ein starkes gemeinsames Dach für die Energiewende in ganz Deutschland.[3] So kann der LEE Sachsen seine Rolle als Bindeglied zwischen regionalen Akteuren und Bundespolitik wirksam ausfüllen.

Warum mitmachen?

Mitglieder gestalten die energiepolitische Zukunft Sachsens aktiv mit, statt Entscheidungen nur zu kommentieren. Sie bringen ihre Perspektive in Positionspapiere ein, setzen Themen auf die politische Agenda und sorgen dafür, dass die Praxis vor Ort in Gesetzgebungsverfahren gehört wird.

Gleichzeitig bietet der Verband eine lebendige Plattform, um sich zu vernetzen, Kooperationsprojekte anzustoßen und voneinander zu lernen. Wer im LEE Sachsen mitarbeitet, wird Teil einer Bewegung, die weit über die eigene Organisation hinaus wirkt und den Wandel zu einem klimaneutralen, wirtschaftlich starken und sozial gerechten Energiesystem voranbringt.