Landkreis Leipzig – Moratorium zur Windkraft: Wirkungslos – und doch symbolisch laut

Am 10. September 2025 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig auf Antrag der AFD ein Moratorium für Windenergieanlagen beschlossen. Unterstützt von den Freien Wählern, Freien Sachsen und Teilen der CDU dient der Beschluss v.a. als politisches Signal gegen den weiteren Ausbau der Windkraft, da ein solches Moratorium rechtlich keine Wirkung entfalten kann.  

Dass politische Debatten und Entscheidungen unseren Alltag sowie unsere Wahrnehmung maßgeblich beeinflussen und lenken, sieht man nicht nur bei politischen Neuerungen auf Bundesebene. Nicht nur der deutsche Bundestag und dessen Forderungen vermitteln einen politischen Tenor, auch die politische Stimme und Stimmung der einzelnen Länder ist ausschlaggebend für unsere alltägliche politische Realität in der Bundesrepublik. 

Politik die uns als Gesellschaft tangiert, geschieht in der Regel sogar öfter auf den kleineren Ebenen: Sie ist dann nahbarer und greifbarer. So ist es umso interessanter, aber auch gefährlicher, wenn Symbolpolitik anstelle von Sachpolitik den politischen Diskurs auf Landesebene leitet. 

Beispielhaft dafür ist das Moratorium für Windenergieanlagen (WEA) des Kreistages des Landkreises Leipzig vom 10. September 2025.  

Dieser stimmte am 10.09.2025 mehrheitlich für eine Beschlussvorlage, welche sich nicht nur von Zukunftstechnologie abwendet, sondern zugleich juristisch (mindestens) auf sehr dünnem Eis bewegt. 

Beschlossen wurden konkret zwei Punkte: 

  1. „Der Landkreis Leipzig soll bei künftigen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) alle im Rahmen seines Beurteilungs- und Ermessensspielraum bestehenden Möglichkeiten nutzen, um Genehmigungen zu begrenzen oder zu versagen. 
  2. Der Landkreis Leipzig soll beim Bund auf die im Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 verankerte Evaluierung der Flächenziele für 2023 hinwirken. Der Landkreis soll im Rahmen der Änderungen des Landesplanungsgesetzes des Freistaates Sachsen darauf hinwirken, dass die Flächenbeitragswerte dem Windflächenbedarfsgesetz entsprechen und damit der Flächenbeitragswert von 1,3 v.H. im Jahr 2027 beträgt.“ [1] 

Auf den ersten Blick klingt das nach einem massiven Eingriff in die Energiewende: Der Landkreis will künftig seine Spielräume bei Genehmigungen von WEA zugunsten einer Ablehnung selbiger nutzen und zugleich vom Bund eine Überprüfung der Flächenziele verlangen. Doch rechtlich bleibt von diesem Beschluss bei genauerer Betrachtung wenig übrig. 

Denn die Rechtslage ist eindeutig: Über Genehmigungen von WEA entscheidet nicht die politische Stimmung im Kreistag, sondern das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und anderen Fachgesetzen. Hier gilt gebundenes Handeln – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Genehmigung erteilt werden. Ermessens- und Beurteilungsspielräume sind eng begrenzt. Auch die Evaluierung der Flächenziele (Flächenbeitragswerte) ist längst im Bundesrecht verankert: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Länder und den Bund seit 2023 zur regelmäßigen Überprüfung.

Mit anderen Worten: Was der Kreistag fordert, ist bereits geltendes Recht. 

Damit ist der Beschluss juristisch zahnlos. Er kann keine einzige Genehmigung stoppen und auch keine Flächenziele verschieben. Bundesrecht bricht Landesrecht – Art. 31 Grundgesetz macht es unmissverständlich. Juristisch betrachtet handelt es sich also um eine Luftnummer.  

Warum dann dieser Aufwand? Politisch ist dieser Beschluss ein symbolischer Akt, vor allem ausgehend von der AFD und anderen recht(sextrem)en Kräften: lautstarker Protest gegen die Energiewende – man könnte auch sagen: kindlicher Trotz. Es geht darum, ein Signal zu senden: „Wir sind gegen die Energiewende, wir sind laut, wir sind präsent, wir sind im Widerstand.“ 

Die Folge: Ein Moratorium ohne rechtliche Verpflichtung, ohne Wirkung. Populismus statt Sachpolitik. 

Das Fazit: Der Kreistagsbeschluss zeigt Haltung, aber keine direkte Wirkung. Rechtlich leer, politisch schrill. 

Beschlüsse wie das Moratorium des Landkreises Leipzig sind juristisch wirkungslos, politisch jedoch schädlich. Sie verunsichern Investoren, bremsen Projekte und schwächen die Akzeptanz der Energiewende. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) fordert daher, den Fokus auf Sachpolitik, anstatt auf populistischen Beschlüssen zu legen. Es braucht daher: schnellere Genehmigungen, klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine klare politisch verlässliche Rückendeckung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Nur so können Klimaziele erreicht, Versorgungssicherheit gewährleistet und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen und ganz Deutschland gestärkt werden.  

Für die Zukunft bleibt entscheidend: Nicht laute Schlagzeilen, sondern konsequente Sachpolitik treiben die dringend notwendige Energiewende voran. 

 

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DIHK-Papier „Neue Wege für die Energiewende“ – Stellungnahme

LEE Sachsen Stellungnahme

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat mit dem Papier „Neue Wege für die Energiewende“ eine Reihe von Vorschlägen für kurzfristige Kostenentlastungen und strukturelle Anpassungen vorgelegt. Der DIHK verweist darin auf die hohen Energiepreise und die zunehmende Belastung der Unternehmen durch Regulierung, Bürokratie und Netzkosten. Unter anderem werden gefordert:

  • eine sektorübergreifende Planung der Infrastruktur (Strom, Gas, Wasserstoff, CO₂),
  • eine Begrenzung der Netzkosten, auch durch Baukostenzuschüsse,
  • die Nutzung sämtlicher Dekarbonisierungsoptionen, einschließlich CCS,
  • die Vermeidung zusätzlicher Umlagen auf den Strompreis und eine Senkung der Stromsteuer,
  • eine Neuaufstellung der Förderung erneuerbarer Energien mit stärkerer Betonung von Betriebskostenförderung und Marktnähe,
  • der Abbau von Komplexität und Regulierung auf nationaler wie europäischer Ebene.

Der LEE Sachsen erkennt an, dass viele dieser Punkte in der Sache nachvollziehbar sind: Der Bürokratieabbau, eine verlässliche Netzausbauplanung und die Begrenzung der Netzentgelte sind auch aus Sicht der erneuerbaren Energien dringend erforderlich. Auch die Forderung nach Planungssicherheit und weniger regulatorischen Hemmnissen teilen wir ausdrücklich.

Gleichwohl bleibt ein kritischer Vorbehalt: Das DIHK-Papier vermittelt den Eindruck, dass es weniger um die konsequente Umsetzung der Energiewende geht, sondern darum, die Programmatik der Energiewende grundsätzlich in Frage zu stellen. Anstelle eines klaren Bekenntnisses zum Umbau des Energiesystems werden mitunter Forderungen erhoben, die Gefahr laufen, zentrale Elemente der Transformation abzuschwächen oder zu verzögern.

Für den LEE Sachsen ist entscheidend: Die Energiewende muss beschleunigt und nicht ausgebremst werden. Bürokratieabbau und Kostenbegrenzung sind wichtige Hebel – sie dürfen aber nicht als Argument genutzt werden, um die strategische Ausrichtung auf erneuerbare Energien zu relativieren.

Fazit

Der LEE Sachsen steht für eine sachliche Debatte über Kosten, Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit. Aber klar ist: Die Energiewende ist kein Projekt, das „beendet“ oder relativiert werden darf – sie ist die zentrale Voraussetzung für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland.

LEE Sachsen e. V.
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EU-Genehmigung des Biogaspakets weiterhin ausstehend – Biogasanlagen in Sachsen akut bedroht

Das sogenannte „Biogaspaket“ – offizielles Gesetz zur Änderung des EEG zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung – ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten.

Ziel ist es, die Förderung der flexiblen Stromproduktion aus Biomasse zu verbessern und landwirtschaftliche Anforderungen anzupassen.

Für viele Betreiber in Sachsen ist dieses Paket der entscheidende Rettungsanker, um ihre Biogasanlagen weiter wirtschaftlich betreiben zu können. Doch solange die beihilferechtliche Genehmigung des Biogaspakets durch die EU-Kommission aussteht, bleiben alle Verbesserungsversuche wirkungslos.

Grundsätzlich müssen Förderungen aus öffentlichen Mitteln von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, bevor sie ausgezahlt werden dürfen. Diese Genehmigung liegt bis heute nicht vor – mit dramatischen Folgen für die Förderung von Biogasanlagen.

Ohne genehmigtes Biogaspaket umfasst das Ausschreibungsvolumen für Anschlussförderungen im kommenden Oktober gerade einmal 187 Megawatt. Mit entsprechender Genehmigung wären es 1.000 Megawatt. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Hunderte Anlagen in Deutschland und Dutzende in Sachsen eine Anschlussförderung erhalten – oder endgültig vom Netz gehen müssen.

Für viele Biogasanlagen läuft die EEG-Förderung 20 Jahre nach Inbetriebnahme aus. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um die negative Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen auszugleichen und gleichzeitig den Klimaschutz voranzubringen. Fallen die Förderungen ersatzlos weg, können viele Betreiber ihre Anlagen nicht mehr kostendeckend betreiben. Von den 52 EEG-Anlagen in Sachsen, die noch aus der Zeit vor dem 1. Januar 2006 stammen, haben 31 einen konkreten Bedarf an Anschlussförderung – aber bisher keinen Zuschlag erhalten. Ohne Genehmigung des Pakets droht eben diesen Anlagen die Stilllegung.

Die Folge wäre ein massiver Verlust an gesicherter, flexibler Leistung im Stromnetz. Biogasanlagen können dann nicht mehr als zuverlässiger Ausgleich für wetterabhängige Wind- und Solarenergie dienen. Damit gerät nicht nur die Versorgungssicherheit in Gefahr, sondern auch die Wärmewende in vielen Kommunen, in denen Biogasanlagen Nahwärmenetze versorgen.

Daher fordert der LEE Sachsen die Bundesregierung und die EU-Kommission nachdrücklich auf, die beihilferechtliche Genehmigung umgehend zu erteilen.

Jeder weitere Monat Verzögerung bringt die Branche näher an den Kipppunkt. Wird nicht rechtzeitig gehandelt, droht Sachsen ein massives Anlagensterben mit irreversiblen Folgen für Klimaschutz, ländliche Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.

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Wasser ist die Kohle der Zukunft

Ein Artikel zum Thema Wasser und Wärmepumpen von unserem Unterstützer  Bernd Felgentreff. Lesen Sie hier: 

Bernd Felgentreff

Inhaber der Technischen Beratung für Systemtechnik

 

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Windkraft und Photovoltaik nicht gegeneinander ausspielen – differenzierter Umgang mit dem „Wald“ dringend erforderlich

Windkraft und Photovoltaik nicht gegeneinander ausspielen – differenzierter Umgang mit dem „Wald“ dringend erforderlich

Angesichts der aktuellen Aussagen von Sachsens Forstminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) zur Nutzung von Waldflächen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen warnt der Landesverband Erneuerbare Energien in Sachsen (Sächsischer Landesverband des Bundesverbandes BEE) eindringlich davor, eine unsachliche Gegenüberstellung von Windkraft und Solarenergie im Wald zu befördern. Gleichzeitig fordert er eine präzisere Differenzierung des Begriffs Wald, der bislang politisch und forstwirtschaftlich zu undifferenziert verwendet wird.

„Wald ist nicht gleich Wald“, betont das zuständige Vorstandsmitglied Prof. Martin Maslaton: „Es ist ein erheblicher Unterschied, ob es sich um strukturreiche, naturnahe Forstgebiete mit ökologischer Schutzfunktion handelt – oder um sogenannte Waldlinsen, also flächenhaft durchforstete oder degradiert bewirtschaftete Areale mit reinem Nutzungscharakter.“

Auslöser der Debatte sind Äußerungen des Ministers, der die Rodung von Waldflächen für PV-Anlagen als „völlig kontraproduktiv“ bezeichnete, den Bau von Windenergieanlagen im Wald hingegen ausdrücklich nicht ausschließt. Bereits 30 Windräder stehen auf forstwirtschaftlichen Flächen in Sachsen, weitere 24 sollen laut aktuellen Informationen aus den unteren Immissionsschutzbehörden folgen. Zeitgleich sind laut parlamentarischer Anfrage 20 PV-Anlagen im Wald geplant – auf einer Gesamtfläche von rund 153 Hektar.

Diese Unterscheidung offenbart eine inkonsistente forstpolitische Haltung: „Gerade die pauschale Ablehnung von PV-Anlagen im Wald wird der komplexen Realität nicht gerecht“, so Maslaton. „Es geht nicht darum, den Wald zu zerstören, sondern ihn intelligent weiterzuentwickeln – gerade unter den Bedingungen der Energiewende und der zunehmenden Trockenheit.“

Waldlinsen als Chance für verträgliche PV-Nutzung

Flächen mit geringen ökologischen Funktionen – etwa ehemalige Nadelholz-Monokulturen oder aufgelassene Nutzungsflächen – können durch die gezielte Installation bodennaher Photovoltaik-Anlagen eine doppelte Nutzung erfahren: als Energiefläche und als ökologisch aufgewertetes Habitat mit Blühstreifen, extensiver Mahd und Flächenstilllegung. Auch die Kombination mit Agroforst- und Biodiversitätskonzepten ist möglich.

Wind und Sonne gehören zusammen – Der LEE appelliert daher an die Landespolitik, Windkraft und Photovoltaik als sich ergänzende Bestandteile der Energiewende zu betrachten – und nicht gegeneinander auszuspielen. Die Entscheidung, ob eine Fläche geeignet ist, darf nicht pauschal an der Bezeichnung Wald scheitern, sondern muss sich an objektiven Kriterien orientieren: Geländestruktur, Baumartenzusammensetzung, forstwirtschaftlicher Status und mögliche naturschutzrechtliche Konflikte.

„Wenn der Minister in Bezug auf Windkraft im Erzgebirge davon spricht, es werde zunehmend schwieriger, Menschen zu überzeugen – dann liegt das nicht an der Windkraft, sondern an der Widersprüchlichkeit und Pauschalität der Debatte“, so Maslaton abschließend.

„Wer die Bevölkerung für die Energiewende gewinnen will, muss die Sachargumente sauber voneinander trennen – und nicht ideologisch vermengen.

LEE Sachsen e. V.
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