Neuer Vorstand beim LEE-Sachsen

Mit der heutigen Vorstandssitzung wurde auch ein neuer Vorstand gewählt – im Team und als Vorstand sind Moritz Müller (RA, Kanzlei Maslaton) und Stephan Rothe (GF, EEHD) gewählt worden. Der ganze Verein dankt der tollen Arbeit von Julia Jaskulla, die sich nun einer neuen besonderen Aufgabe zuwenden kann.

Gemeinsam starten wir jetzt weiter durch und vor allem wollen wir alle auf das gemeinsame Event des 5. Photovoltaikforum am 28.01.2025 aufmerksam machen und auf die darauffolgende Solar-Solution in Leipzig, auf der der Verein mit einem eigenen Stand vertreten ist.

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In der Lausitz wächst das höchste Windrad der Welt – doppelt so hoch wie üblich

2023 hatten Industriekletterer bei Klettwitz den größten Windmessmast errichtet (im Bild Tina Vekic und Emma Guidat). Unweit davon wird jetzt und auf Basis jener Ergebnisse ein neuer Superlativ bedient: das mit 300 mlt Nabenhöhe höchste Windrad der Welt. © kairospress© kairospress

Bei Klettwitz, nahe der Landesgrenze von Sachsen und Brandenburg, wird jetzt ein 365 Meter hohes Windrad gebaut. Eine neue Dimension – aus gutem Grund.

Von wegen: „Über allen Gipfeln ist Ruh“ – und dass man in den Wipfeln kaum einen Hauch spürt. Als Geheimrat Johann Wolfgang von Goethe 1780 eins seiner bekanntesten Gedichte schrieb, konnte er nicht wissen, dass dort oben und noch höher mehr als nur ein laues Lüftchen weht. So viel Wind, dass er 245 Jahre später zum Game-Changer, einem radikalen Spielveränderer, in der Energieerzeugung wird.

Ab Donnerstag baut die Dresdner Gicon-Gruppe im Schipkauer Ortsteil Klettwitz einen Höhenwindturm – mit 300 Metern Nabenhöhe das höchste Windrad der Welt. Er sei der erste von 1.000 solcher Türme, die der Ingenieurdienstleister bis 2030 in Deutschland bauen wolle, heißt es von Gicon. Weitere Standorte insbesondere in Bergbaufolgelandschaften seien in der Prüfung. Vergleichbare Windräder gebe es bislang nirgends, der Riese von Klettwitz breche alle Rekorde. Er sei mit insgesamt rund 365 Metern das zweithöchste Bauwerk Deutschlands und nur etwa drei Meter kleiner als der Berliner Fernsehturm.

In der Lausitz wächst das höchste Windrad der Welt – doppelt so hoch wie üblich

In dieser Höhe wehen konstante und stärkere Winde, und es werden auch auf dem Festland ähnliche Erträge erreicht wie bei Offshore-Anlagen: gut doppelt so hoch wie bei herkömmlichen Windrädern. Diese Annahme hat der 365-Tage-Betrieb des höchsten Windmessmastes auf der Hochkippe Klettwitz bestätigt. Die Ergebnisse zeigten auch, dass in der Höhe zwar noch Fledermäuse unterwegs seien, aber weit weniger als in tieferen Gefilden – nicht zuletzt, weil sich dort kaum Insekten aufhalten. Auch wegen dieses geringeren Kollisionsrisikos seien solche Räder umweltfreundlicher.

Jener Messmast wurde derweil in Klettwitz abgebaut und entsteht derzeit neu: in Jüchen bei Mönchengladbach. Wie einst im deutschen Osten erledigen Artur Gür und sein kleines Team von Industriekletterern auch den Job in Nordrhein-Westfalen. „Wir haben gerade die 200 Meter geschafft“, sagt der Montageleiter zur SZ. Auch beim Windturm in der Lausitz ist seine Truppe involviert und für die Installation von Kabeln und Messtechnik zuständig.

„Mit dem Höhenwindturm schreiben wir Geschichte“, jubelt Gicon-Chef Jochen Großmann. „Nach über zehn Jahren Forschung und Entwicklung können wir nun den Grundstein für ein neues Zeitalter der Windenergie legen. Das Dresdner Unternehmen mit seiner patentierten Technologie sei derzeit das einzige, das die Aufgabe meistern könne. Dass das Projekt von den Klettwitzern große Unterstützung erfahre, zeige die Neugier und Bereitschaft für die neue Technologie. Er sei „zuversichtlich, dass ihr Turm nicht lange der einzige Höhenwindturm in Deutschland bleibt“.

Sachsen Schlusslicht, aber 139 neue Windrad-Anträge

Gicon mit Sitz am Großen Garten in Dresden hatte Anfang September seinen 30. Geburtstag gefeiert. Unter Führung von Gründer und Honorarprofessor Großmann entwickelte sich das Unternehmen zum global agierenden Konzern mit 64 Millionen Euro Jahresumsatz. An über 20 Standorten arbeiten fast 700 Menschen. Neben ihrem Windrad-Know-how setzen die Sachsen auch im Offshore-Bereich Maßstäbe. Eine von ihnen entwickelte schwimmende Plattform – mit Seilen am Meeresboden verankert – erschließt bislang ungenutzte Flächen zur Windkraftnutzung. Auch in der Mikroalgenforschung und der Biogas-Technologie ist Gicon führend und außerdem ein gefragter Partner bei Batterie- und Chip-Großprojekten.

Auch wenn ein sächsisches Unternehmen bei dem Projekt federführend ist, kann es sich der Freistaat nicht ans Revers heften. Denn der Superlativ wächst gut zehn Kilometer nördlich der Landesgrenze im Brandenburgischen. In Sachsen hatte die Energiewende bislang viel Gegenwind. Mit nur drei in diesem Jahr installierten Windrädern ist das Bundesland sogar Schlusslicht. Zu wenig ausgewiesene Flächen, Bürokratie und reservierte konservative Landräte stehen besseren Zahlen entgegen. Immerhin dreht sich der Wind: Laut Sachsens Energieminister Wolfram Günther (Grüne) befinden sich 139 Windräder im Genehmigungsverfahren. Sie könnten eine Million private Haushalte mit Strom versorgen.

Zudem hat der Landtag im Juni eine verpflichtende Ertragsbeteiligung der Kommunen beschlossen: ab ein Megawatt Leistung per anno mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde – in Summe pro Jahr 30.000 Euro für die Gemeindekasse.

Viel Potenzial für 2. Etage in deutschen Windparks

Schipkau hat nicht nur seinen Frieden mit den oft verteufelten Riesen gemacht – sie profitiere sogar von ihnen. „Die Hälfte unserer Gewerbesteuern kommt aus erneuerbarer Energie“, sagt Bürgermeister Klaus Prietzel. Über ein Bürgerstrommodell würden alle zwei Jahre 450.000 Euro an alle 6.996 Einwohner ausgeschüttet. Die Firmen stünden Schlange, um sich im neuen Gewerbepark anzusiedeln. „Die Kommune wächst“, freut sich Prietzel. Nach Angaben von Gicon laufen derzeit Gespräche, die Einwohner auch an den Erlösen aus dem Höhenwindturm zu beteiligen.

Auftraggeber für das rund 20 Millionen Euro teure Bauwerk ist die Beventum GmbH, eine Tochter von SPRIND, der Bundesagentur für Sprunginnovationen. Zur feierlichen Grundsteinlegung am Donnerstag werden zahlreiche Gäste aus Politik und Wirtschaft erwartet, darunter Michael Kellner, Staatssekretär Bundeswirtschaftsministerium. Noch in diesem Jahr würden die ersten Stahlelemente für den Gittermast montiert, heißt es. Fertigstellung und Inbetriebnahme seien in der zweiten Hälfte 2025 geplant.

Solche Giganten sorgen nicht nur für mehr Ertrag, sie können auch als 2. Etage in klassischen Windparks errichtet werden. Gicon sieht ein Nachrüstpotenzial von 4.000 Anlagen allein in Deutschland. Die Flächen würden so viel effektiver genutzt. Mit der Grundsteinlegung werde das Feld bereitet für ökologische Hybridkraftwerke, also die Kombination von Höhenwind- und Solaranlagen. Die Folge: konstant erzeugte grüne Energie und nachhaltige Jobs in der Strukturwandelregion Lausitz.

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Schleswig-Holstein setzt neuen Standard für Antikollisionssysteme

Der veröffentlichte Prüfrahmen für die Zulassung von Anti-Kollisionssystemen schafft Möglichkeit zu Harmonisierung von Windenergie und Artenschutz – Wann ziehen Sachsen und andere Bundesländer nach?

Schleswig-Holstein hat mit der Einführung des bundesweit ersten “Prüfrahmens für Antikollisionssysteme“ an Windenergieanlagen (WEA) einen entscheidenden Schritt in Richtung einer zukunftsweisenden Harmonisierung von Artenschutz und Energieerzeugung unternommen. Diese nun landesweit gültigen Mindestanforderungen an die Entwicklung, Validierung und Prüfung der Antikollisionssysteme zum Anhalten der Windenergieanlagen bei Vogelanflug erlaubt es Betreibern, innovative Technologien zur Kollisionsvermeidung effizient zu erproben und bei positivem Nachweis in den Regelbetrieb zu integrieren. Daneben enthält der Prüfrahmen auch Anforderungen an Dokumentation, Qualitätsmanagement und Betriebsphase.

Antikollisionssysteme: Technologische Innovationen zur Kollisionsvermeidung

Antikollisionssysteme (AKS) sind Systeme, die in der Lage sind am WEA-Standort bestimmte Zielvogelarten, insbesondere Groß- und Greifvögel, in Echtzeit automatisch zu erkennen und beim Eintritt des Vogels in den Reaktionsbereich den Betrieb der jeweiligen WEA abzuregeln. Diese nutzen Künstliche Intelligenz und andere Technologien wie Radarsysteme, Kameras und Sensoren und reduzieren durch die intelligente Steuerung das Risiko für die Tierwelt erheblich und ermöglicht gleichzeitig eine maximale Ausnutzung der Anlagenkapazität.

Der Prüfrahmen ASK: Die Vollzugshilfe für Schleswig-Holstein und auch bald bundesweit?

Die AKS wurden im 2022 novellierten Bundesnaturschutzgesetz (Anlage 1 zu § 45b Absatz 1-5 BNatSchG) als fachlich anerkannte Schutzmaßnahme für Brutvögel aufgenommen, jedoch fehlte es bislang klaren Vollzugshilfen und Verfahrensanweisungen, welche die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu AKS für die Genehmigungspraxis aufbereiteten. In Schleswig-Holstein wird das Landesamt für Umwelt nun den Prüfrahmen AKS als Vollzugshilfe in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land anwenden. Damit auf Basis des veröffentlichten Prüfrahmens auch außerhalb von Schleswig-Holstein Antikollisionssysteme als Schutzmaßnahme bei der Zulassung festgelegt werden können, wurde der Prüfrahmen auch als Fachkonventionsvorschlag veröffentlicht und auf der Webseite des Ministeriums allen Interessierten zur Anwendung zur Verfügung gestellt.

Potenzial für eine optimierten Anlagenbetrieb und Erleichterungen im Genehmigungsprozess

Die Einführung eines solchen Prüfrahmens kann dazu beitragen, Genehmigungsprozesse zu vereinfachen und die Nutzung der bislang wenig genutzten ASK effizienter zu gestalten. Die Schaffung eines klaren Prüfrahmens, bietet die Grundlage für flexiblere Betriebszeiten, die auf den tatsächlichen Bedarf und das Kollisionsrisiko abgestimmt sind und steigert auch die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen ohne den Schutz der Vögel außer Acht zu lassen.

Für Projektierer, Betreiber von Windenergieanlagen und Hersteller von Antikollisionssystemen bietet der neue Prüfrahmen die Möglichkeit, diese Technologien gezielt zur Optimierung der Anlagenverfügbarkeit und Energieproduktion einzusetzen. Der Einsatz von Antikollisionssystemen ermöglicht es, die bisherigen starren und pauschalen Abschaltzeiten, die oft in Nebenbestimmungen festgelegt sind, signifikant zu reduzieren. Dies würde nicht nur zu einer effizienteren Nutzung des Potenzials jeder einzelnen Windenergieanlage führen, sondern leistet gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Artenschutz.

Ein Appell an Sachsen: Chancen nutzen und Innovationskraft stärken

Der Prüfrahmen, der sowohl von der Energiewirtschaft als auch von Naturschutzverbänden erarbeitet wurde, sollte bundesweit als Vorbild für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen gesehen werden. Alle anderen Bundesländer, insbesondere auch unser sächsischer Gesetzgeber, sind aufgerufen, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und entweder den vorliegenden oder einen eigenen Prüfrahmen für Anti-Kollisionssysteme zu etablieren. Dies würde nicht nur den Artenschutz stärken, sondern auch gerade den Ausbau der Windenergie nachhaltig fördern, indem die Betriebszeiten der Anlagen optimiert und die vielfältigen Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten minimiert werden.

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Photovoltaik – OVG Lüneburg stoppt Multimegawatt-Park

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) außer Vollzug gesetzt und interessante Aussagen zu den Anforderungen an die Bestimmtheit von VEP getätigt.

Diese Entscheidung erging unabhängig vom Vortrag des klagenden niedersächsischen NABU und erinnert in frappierender Weise an die ersten Verhinderungsargumentationen, die seit 2003 bundesweit für einen bloß schleppenden Ausbau der Windenergie gesorgt haben und erst seit Beginn der „Ampelkoalition“ langsam enden.

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Tiste“ vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 1 MN 161/23), weil er das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt sieht und die Funktion als Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Brut- und Rastvögel nicht ausreichend durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesichert sei.

Der Sachverhalt: Multimegawatt-Solarpark in Wiesenvogelschutzprojekt

Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Errichtung eines Solarparks mit einer Größe von ca. 2,5 x 0,3 km und einer Leistung von über 50 MW in der freien Landschaft. Das Plangebiet liegt im Bereich eines Wiesenvogelschutzprojektes, das insbesondere dem Schutz des gefährdeten Großen Brachvogels dienen soll, und sei aufgrund der flachen, von Acker- und Grünlandnutzung geprägten Offenlandschaft weithin einsehbar.

Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Niedersachsen, hatte deshalb eingewandt, dass die Auswirkungen des Solarparks auf Natur und Landschaft, insbesondere auf Brut- und Rastvögel, nicht ausreichend ermittelt bzw. ausgeglichen worden seien. Die Fläche sei aufgrund ihrer Bedeutung für den Vogelschutz insgesamt für einen Solarpark ungeeignet.

OVG Lüneburg: Beispielhafte Formulierungen in VEP zu unbestimmt

Wie das OVG Lüneburg nun entschieden hat, sei der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) nicht hinreichend bestimmt, um die Errichtung eines oder mehrerer konkreter Vorhaben zu regeln (vgl. § 29 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Konkretisiert werden müsse nicht nur die Art der baulichen Nutzung, sondern – ebenfalls mit (begrenztem) Spielraum – auch das Maß der baulichen Nutzung.

Die Festsetzungen des „Solarpark Tiste“ mit Höchstmaßen der Modultische („4 m über gewachsenem Grund“), die Art der Unterkonstruktion („Ramm- oder Schraubfundamente“), sowie die Südausrichtung der Module und das Verbot von Nachführanlagen oder sog. Ost-West-Anlagen seien dagegen ungenügend, da der VEP nicht hinreichend sicherstellt, dass nur ein derartiges Vorhaben auch entsteht. Die Verwendung von Zusätzen wie „beispielhaft“, „indikativ“, „oder vergleichbar“ sowie „ca.“ hinsichtlich weiterer Parameter (Ausführung der Modultische, Abstand der Modulreihen, Anordnung der Modultische) eröffne solche Spielräume, sodass ein „aliud“ zu dem beabsichtigten Vorhaben entstehen könne. Das OVG vermisste weiterhin z. B. einen Mindestabstand zum Boden und sah schließlich das Planungsziel eines „grünen Solarparks“ insgesamt als nicht erreichbar an.

Für die Praxis macht die Entscheidung deutlich, dass bei der Aufstellung von Vorhaben- und Erschließungsplänen darauf zu achten ist, keine beispielhaften Formulierungen zu verwenden, sondern die Angaben so präzise zu fassen, dass kein anderes Projekt entsteht, als es der VEP und der Durchführungsvertrag zulassen.

Beachtliche Abwägungsfehler hinsichtlich des Natur- und Landschaftsschutzes

Neben der mangelnden Bestimmtheit des VEP sah der Senat beachtliche Abwägungsfehler für gegeben. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes seien nicht fehlerfrei abgewogen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB), insbesondere

  1. im Zusammenhang mit der optischen Störung des Landschaftsbilds und
  2. hinsichtlich der Beeinträchtigung des Schutzguts Boden.

1. Gravierende optische Störung des Landschaftsbildes durch PV

Das OVG Lüneburg sah durch die Planung eine gravierende Störung des Landschaftsbildes, die die Erheblichkeitsschwelle des § 14 Abs. 1 BNatSchG bei Weitem überschreite, da die Flächen ihren bisherigen Charakter als Grün- bzw. Ackerland vollständig optisch verlieren würden. Das OVG lehnte dabei insbesondere die Annahme ab, dass die bisherige Landschaftsbildeinheit (strukturreiches bzw. strukturarmes Grünland) durch die Nutzung der Flächen unterhalb der Photovoltaikmodule als Grünland bestehen bleibe und lediglich durch die Anlage ergänzt werden. Der visuelle Eindruck der flachen, offenen, knapp 54 ha großen Landschaft würde durch die grundsätzlich weithin sichtbare Anlage erheblich verändert und zukünftig von bis zu 4 m hoch aufragenden Solarmodulen geprägt und damit technisch überformt werden. Dem Gericht zufolge hätte eine solche Beeinträchtigung zumindest weitere Ausgleichsmaßnahmen erfordert, wie insbesondere eine verbindliche Eingrünung

2. Keine Ausgleichsfläche durch Grünland unter den Photovoltaikanlagen

Zudem bemängelte das Oberverwaltungsgericht die unzureichende Berücksichtigung der Funktion des Plangebiets (insb. des Bodens) als Brutgebiet für Offenbrüter. Das Schutzgut Boden sei als von Solarmodulen überdecktes Grünland, so das Gericht, als Lebensraum für gefährdete Vogelarten kaum geeignet, da

  1. Offenbrüter und gegenüber Vertikalstrukturen empfindliche Rastvögel die großflächig verstellten Flächen zukünftig aller Voraussicht nach ganz meiden würden,
  2. Greifvögel die Fläche ganz überwiegend nicht mehr zur Jagd nutzen könnten, sowie
  3. im Übrigen die Fläche für die Avifauna allenfalls noch einen geringen Nutzen entfalte.

Daher sei die Annahme fehlerhaft, dass die Beeinträchtigung der Funktion der Fläche als Lebensraum für Vögel dadurch ausgeglichen sei, dass sich unter den Solarmodulen Grünland entwickeln solle und zudem dessen Entwicklung aufgrund unzureichender Festsetzungen in dem Plan auch nicht gewährleistet sei.

Ausblick: OVG Lüneburg setzt hohe Ansprüche an Freiflächen-Photovoltaik

Das OVG Lüneburg lässt zwar durchklingen, dass die Wahl des Standorts als solche zwar voraussichtlich nicht zu beanstanden sei, doch bedürfe es aufgrund der gravierenden Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Funktion als Lebensraum für zum Teil stark gefährdete Brut- und Rastvögel weitergehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, als sie der Plan bislang vorsehe.

Insgesamt ein Beschluss, der versucht, die Maßstäbe der Windenergieanlagen auf Photovoltaikanlagen zu übertragen und dadurch (zu) hohe Anforderungen besonders bezüglich der Störung des Landschaftsbildes stellt. Erneuerbare Energieprojekte sind im besten Sinne des Wortes fortschrittlich gelebter Umwelt- und Klimaschutz. Wertend ist festzustellen, dass das Niedersächsische OVG durch die Entscheidung – nun für Photovoltaik-Freiflächen-Projekte – den Beginn einer energieversorgungsseitig verheerenden Entwicklung gesetzt haben könnte. Es bleibt zu hoffen, dass das Ministerium von Robert Habeck dies erkennt und noch vor der nächsten Bundestagswahl legislativ entgegensteuert.

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