Ampel-Koalition und Erneuerbare Energien | Städtebauliche Verträge – Newsletter MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Archive Feed
96
Ampel-Koalition und Erneuerbare Energien | Städtebauliche Verträge<!–sowie Fernwärme und Windenergie-Themen<!–
Newsletter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MASLATON Newsletter
BVerwG & städtebauliche Verträge
Städtebauliche Verträge – Neue Entscheidung des BVerwG zur Angemessenheit
Für die Unangemessenheit städtebaulicher Verträge gilt ein strenger Maßstab: Insb. wirtschaftliche Nachteile infolge privatautonom getroffener Vereinbarungen vermögen diese nicht zu begründen.
So urteilte das BVerwG mit Entscheidung vom 18.05.2021 (4 C 6/19), in der es spezifische Fragen des städtebaulichen Sanierungsrechts mit generellen Überlegungen zur Angemessenheit verknüpfte.
Hintergrund
Gegenstand des Urteils waren zwei städtebauliche Verträge i.S.d. § 11 BauGB zwischen der beklagten Gemeinde und einer Grundstückseigentümerin, in denen sich letztere zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen auf eigene Kosten verpflichtete. Zudem wurde eine Kostenerstattung nach § 155 Abs. 6 BauGB ausgeschlossen…
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite
<!–
–>
Ampel-Koalition & Erneuerbare Energien
Ampel-Koalition – ist 2030 Schluss mit Förderung der Erneuerbaren Energien?
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt: Die neue Bundesregierung will u.a. mit der Vollendung des Kohleausstiegs die Förderung der Erneuerbaren Energien auslaufen lassen.
Der Kohleausstieg soll laut Koalitionsvertrag „idealerweise“ bis 2030 gelingen. Projektierer:innen müssen sich somit auf eine Beendigung der Förderung der Erneuerbaren Energien bis 2030 einstellen.
Im Übrigen enthält der am 24.11.2021 vorgestellte Koalitionsvertrag, den Ausbau der Erneuerbaren Energien betreffend große Ziele, aber wenig konkrete Maßnahmen.
Was steht im Koalitionsvertrag? Viele Ziele, keine Maßnahmen!
So wird erfreulicherweise im Jahr 2030 ein Bruttostrombedarf von…
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite
<!–
–>
Windenergie – Teilplan Windenergie des Regionalplans Osttühringen unwirksam
Das VG Gera urteilte, dass die Anforderungen an die Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten mit Ausschlusswirkung i.S.d. § 35 Ab. 3 S. 3 BauGB nicht eingehalten würden.
Fernwärme – VG Freiburg kippt Anschluss- und Benutzungszwang
Das Urteil des VG Freiburg vom 16.06.2021 zeigt einmal mehr: Durch Satzung festgesetzte Anschluss- und Benutzungszwänge bei Fernwärme werden sich auf Dauer nicht halten.
OVG Bautzen kippt PV-begründete Veränderungssperre gegen Windenergievorhaben
Eine zu handgreifliche Verhinderungsplanung von Windenergie geht selbst in Sachsen nicht, wie ein aktueller Beschluss des Sächsischen OVG zeigt.
Windenergie – Fortschrittliche Rechtsprechung des OVG Koblenz hält an
Das OVG hatte sich mit den üblichen, die Windenergie verhindernden Einwendungen auseinanderzusetzen: Rotmilan-Bruthorste. Verstoß gegen das Abstandsgebot. Unterlassene Raumnutzungsanalyse … die typischen Dinge eben.
Veranstaltungsreihe: Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen
„Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Rheinland Pfalz & Saarland” am 07.12.2021 um 10:00 Uhr
„Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Bayern” am 26.01.2022 um 10:00 Uhr
Windenergie – Abbau von Funkfeuern ermöglicht mehr Windenergieanlagen
Die DFS plant, Funkfeuer am Boden größtenteils durch Entfernungsmesseinrichtungen (DME) zu ersetzen. Das schafft Raum für mehr Windenergieanlagen und Klimaschutz.
Kurzfristig: Abbau von zehn Funkfeuern
<!–
–>
NEU
In eigener Sache | Buchveröffentlichung
Handbuch des Rechts der Photovoltaik |
Dritte, völlig überarbeitete Neuauflage
Martin Maslaton (Hrsg.)
Von der Erstauflage (2009) des PV-Handbuches über die zweite Auflage (2011) bis heute sind zwölf Jahre vergangen.
Die dritte Auflage des Handbuches gibt fundierte theoretische, vor allem aber auch praktische projektbezogene Handreichungen, um sich zu typischen Fragestellungen von PV-Projekten rasch und gründlich informieren zu können.
Den genauen Inhalt können Sie dem hier unten beigefügten Inhaltsverzeichnis entnehmen.
506 Seiten
3. Auflage Juni 2021
89,90 Euro
978-3-941780-03-3
NEU
“Dissertation: Artenschutz und Windenergie”
Artenschutz und Windenergie – Tauglichkeit und Inhalte einer Technischen Anleitung (TA) Artenschutz/Wind zur Bewältigung des Konflikts zwischen Artenschutz und Windenergie
Artenschutz und Windenergie sind ein hochkomplexes Thema. Das vorliegende Buch beginnt mit einer Bestandsaufnahme, die die Entwicklung des Artenschutzrechts aufzeigt. Nach Vorstellung der Entscheidung des maßgeblichen Judikats des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2018 (Az.: 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14) unternimmt es die Arbeit zunächst detailliert darzustellen, wo der Artenschutz genau und vielfach auch artenbezogen in seinem gesamten Status eingeordnet werden kann.
Eine Analyse praktisch aller namhaften Leitfäden, Papiere, Erlasse u. ä. schließt sich an, um dann zu fragen, ob eine Vereinheitlichung im Rahmen einer Technischen Anleitung ähnlich wie bei Lärm und Luft möglich und erfolgsversprechend ist.
Die Darstellung der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen relevanten Problemschwerpunkte rundet die Arbeit ab.
Das als Dissertation erstellte Werk zeichnet sich durch Detailreichtum, Praxisbezug und Verständlichkeit aus.
Erscheint voraussichtlich im ersten Quartal 2022.
Lesen Sie auch unseren Drohnennewsletter!
Dieser erscheint monatlich in Zusammenarbeit mit dem BVZD
https://www.ahnenenkel.com/maslaton-newsletter-anmeldung/
anstehende Veranstaltungen
07.12.2021 10:00 Uhr
„Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Rheinland Pfalz & Saarland“
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Online, -, – –
26.01.2022 10:00 Uhr
„Freiflächen-Photovoltaik in Kommunen | Bayern“
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Online, -, – –
Copyright © 2021 MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, All rights reserved.
Anmeldungsinformationen überarbeiten
Impressum:
MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Holbeinstraße 24
D-04229 Leipzig
E-Mail: leipzig@maslaton.de
Telefon: 0341-14950-0
Telefax: 0341-14950-14
Geschäftsführer: Prof. Dr. Martin Maslaton
Sitz: Leipzig – Amtsgericht Leipzig HRB 18471
USt-IdNr.: DE 221596737
Zuständige Rechtsanwaltskammern: Sachsen, München, Köln.
Die Anschriften finden Sie unter www.brak.de in der Rubrik „regionale Kammern”.
Verantwortlicher i.S.d. TMG:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton
Sie möchten von uns keine E-Mails mehr erhalten? Dann können Sie sich mit nur einem Klick sicher von unserem Newsletter abmelden.
Quelle: Read More