Wer hat ein Recht auf kommunale Wärmeplanung? – Solarserver

Die Bundesregierung will ab 2024 Städte und Gemeinden zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichten. Im Koalitionsvertrag hatte sie eine „flächendeckende kommunale Wärmeplanung” angekündigt. Die jetzt vorgesehene Regelung soll aber nur Kommunen ab 10.000 beziehungsweise 20.000 Einwohner betreffen. Ein großer Teil der Bürger:innen hätte damit kein Anrecht auf verbindliche Planungsgrundlagen von ihrer Kommune.

Foto: Guido Bröer

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