LBO-Reform Ba-Wü: Verfahrensfreiheit kommt, Abstimmungsbedarf bleibt – Solarserver

Bund und Länder haben sich 2023 auf einen „Pakt für schnelleres Planen und Bauen“ geeinigt. Infolgedessen hat nun auch Baden-Württemberg seine Landesbauordnung (LBO) reformiert und unter anderem Photovoltaikanlagen verfahrensfrei gestellt. Was das konkret bedeutet und warum weniger Bürokratie nicht mehr Rechtssicherheit bringt, erklärt der Rechtsanwalt Matthias Himmelsbach in diesem Gastbeitrag: Freiflächenphotovoltaikanlage in einem Gewerbegebiet.

Foto: Guido Bröer

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