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Neue Regelungen für die Größe von Aufdachanlagen. Jetzt gilt, für Aufdachanlagen, die sogenannte 3-m²- Regel, diese löst die bisherige 2-m²-Regel ab. Die 3-m²-Regel wurde durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) am 28.08.2024 veröffentlicht und wird Ende 2025 flächendeckend eingeführt. Sie ist in der neuesten Ausgabe der DIBt Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) enthalten.
Die Montage größerer Solarmodule wird nun einfacher: In fast allen Bundesländern dürfen PV-Module bis 3,0 m² auf Schrägdächern ohne zusätzliche bauaufsichtliche Zulassung verbaut werden – sofern sie mechanisch gehaltene Glasflächen aufweisen und auf Dächern mit einer Neigung bis maximal 75° installiert werden.
Für Installateure und Planer bedeutet das: weniger Bürokratie, schnellere Umsetzung und größere Modulauswahl. Durch den Einsatz leistungsstärkerer Module lassen sich Montagezeit und Verkabelungsaufwand reduzieren, bei gleichbleibender Flächenleistung oder sogar darüber hinaus.
Die Umsetzung der 3-m²-Regelung ist in fast allen Bundesländern bereits abgeschlossen. In Bremen und Schleswig-Holstein sollte sie ebenfalls seit März 2025 gelten. Dort steht die Bestätigung noch aus: