Der Betrieb von Phovoltaik-Stromspeichern, die der Eigenstromversorgung dienen und zugleich Netzdienstleistungen erbringen, sei aktuell rechtlich kaum möglich. Um eine komplizierte Regelung des EEG gegen eine Doppelbelastung mit der EEG-Umlage zu vermeiden, fehlt unter anderem ein gesetzlich vorgeschriebener Bericht der Bundesnetzagentur (BNetzA), der seit zwei Monaten überfällig ist.
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