Pressemitteilung zu den Aussagen von Ministerpräsident Michael Kretschmer zu russischem Gas
Pressemitteilung des BWE Sachsen
„Unser Ministerpräsident macht Deutschland wieder erpressbar, verrät die heimische Energiewende und setzt die Zukunft der Sächsischen Industrie aufs Spiel!
Der Landesverband Sachsen des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) verurteilt die Forderung des Sächsischen Ministerpräsidenten nach einer Wiederaufnahme russischer Gas- und Ölimporte mit größter Deutlichkeit.
Eine solche Position führt Deutschland und Sachsen zurück in eine geopolitisch hochgefährliche Abhängigkeit, die unter enormen politischen, finanziellen und gesellschaftlichen Belastungen gerade erst überwunden wurde.
Die Vorstellung, fossile Energieimporte aus Russland könnten heute dauerhaft zu niedrigeren Energiepreisen führen, geht an der Realität der europäischen Märkte vorbei. Die früheren russischen Gaspreise waren politisch motiviert und dienten gezielt dem Aufbau strategischer Abhängigkeiten. Aus diesen Fehlern müssen wir als Land lernen. Der einzige ökonomisch tragfähige Weg für Deutschland zu dauerhaft niedrigen Energiepreisen führt über den beschleunigten Ausbau von heimischen Kapazitäten in Windenergie, Photovoltaik, Speichern und Power-to-X-Technologien.
Auch aus technologischer Sicht ist die Forderung nach fossilen Importen rückwärtsgewandt. Die Energiezukunft erfordert eine flexible, dezentral steuerbare Einspeisung, die regionale Wertschöpfung ermöglicht. Fossile Großkraftwerkslogik und erneute Pipelineabhängigkeiten von Russland behindern diese Entwicklung und führen zu höheren Redispatch-Kosten, vermehrten Netzeingriffen und einer Verschärfung bestehender Engpässe. Ein Festhalten an fossilen Importen würde somit unmittelbar zulasten der Systemstabilität und der sächsischen Verbraucher gehen.
Besonders gravierend ist die sicherheitspolitische Dimension. Russland hat in den Jahren 2021 und 2022 Energie nachweislich als politisches Druckmittel eingesetzt, über reduzierte Gasflüsse Märkte destabilisiert und massive Preisverwerfungen verursacht. Eine erneute Öffnung der Tür für fossile Lieferungen wäre ein sicherheitspolitischer Fehltritt, der die strategische Erpressbarkeit Deutschlands wiederherstellen und ein fatales Signal an die europäische Wertegemeinschaft senden würde. Angesichts der Tatsache, dass die Ukraine weiterhin unter schwersten Opfern ihre Freiheit und damit auch die europäische Friedensordnung verteidigt, wäre ein solcher energiepolitischer Kurs innerhalb der EU nicht zu rechtfertigen.
Für Sachsen, dessen industrielle Zukunft auf preisstabiler Energie basiert – insbesondere in den Branchen Mikroelektronik, Maschinenbau, Chemie, Logistik und IT – sind erneuerbare Energien die einzig verantwortliche Grundlage. Windkraft, Photovoltaik, moderne Speichertechnologien und Power-to-X-Anwendungen bieten heute niedrigste Gestehungskosten, lokale Wertschöpfung, technologische Unabhängigkeit und weitgehende Immunität gegen geopolitische Verwerfungen. Investitionen in erneuerbare Energien sind damit zugleich Investitionen in die wirtschaftliche Zukunftskraft unseres Freistaates. In diesem Zusammenhang sollte die Landesregierung die sächsische Wirtschaft und Industrie endlich ernstnehmen, die ihren Bedarf nach erneuerbarer Energie mit dem Unternehmensappell klar formuliert hat.*
Die Forderung nach einer Rückkehr zu russischen Energieimporten ist daher energieökonomisch unbegründet, technisch irreführend und sicherheitspolitisch brandgefährlich.
Der BWE Sachsen fordert daher eine klare Rückbesinnung auf eine moderne Energiepolitik, die auf Unabhängigkeit, Innovation und wirtschaftlicher Vernunft beruht. Die Zukunft Sachsens liegt in erneuerbaren Energien – nicht in der Wiederbelebung geopolitisch toxischer Abhängigkeiten. Mit mehr Gaslieferungen steigt die Erpressbarkeit für Sachsen und ganz Deutschland– dabei liegt die Lösung auf der Hand: heimische Erneuerbare!“
* Quelle: Unternehmen für Sachsens Zukunft
Biogasanlage des Monats Oktober 2025 steht in Sachsen!
Seit April 2019 kürt der Fachverband Biogas jeden Monat ein Biokraftwerk zur „Biogasanlage des Monats“, um so mehr Aufmerksamkeit für den Energieträger Biogas zu schaffen.
Im Monat Oktober geht die Urkunde nach Sachsen/Großpösna, an die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH.
Der LEE Sachsen e. V. war vor Ort und überreichte im Namen des Fachverbandes feierlich die Urkunde – ein starkes Zeichen für Engagement, Zusammenhalt und gelebte Energiewende!








Was hat eigentlich das Thema Energie mit Mobilität zu tun, Herr von Radowitz?
Zunächst ein Zitat des Chefredakteurs der Elektromobilitätsplattform electrive.net, Peter Schwierz, der kürzlich mit „technologieklaren Grüßen“ schrieb:
„Heute genau vor zehn Jahren, am 18. September 2015, wurde Dieselgate bekannt. […] Das ICCT hatte zuvor 15 Diesel-Modelle im realen Fahrbetrieb untersucht: Nur drei erfüllten die Vorschriften einigermaßen, die allermeisten stießen dagegen viel zu viele Stickoxide aus, teils sogar das 25-Fache. Illegale Abschalteinrichtungen – programmiert in Deutschland – machten es möglich.
Warum erzähle ich Ihnen das? Weil erst nach dem Auffliegen dieses Skandals die deutsche Autoindustrie ernsthaft in die Elektromobilität eingestiegen ist. Und weil es teilweise die selben Konzerne sind, die heute mit aller Macht versuchen, den Verbrennungsmotor irgendwie zu retten. Und das, obwohl sich die Folgen der Erderwärmung verschärfen und alle seriösen Betrachtungen (und auch der Markt selbst) für Batterie-elektrische Mobilität sprechen. Dieselgate haben viele schon verdrängt.“
Und warum zitiere ich Herrn Schwierz? Weil er daran erinnert, dass es an der Zeit ist, die Mobilitätswende im Einklang mit der Energiewende zu denken.
Technologieoffenheit muss auch bedeuten, dass sich unsere leistungsfähige Wirtschaft den unverkennbaren und auch erkannten Vorzügen der E-Mobilität widmet. Ein erfolgreicher Umschwung beginnt damit, dass wir die Mauer in den Köpfen abbauen. Eine ideologisierte Debatte hilft niemandem – außer den Wettbewerbern in Asien und vielleicht den USA. Technologieoffenheit bedeutet nämlich auch, neue Erfindungen, Anwendungen und Fortschritte zuzulassen, die sich nicht allein dem Erhalt einer sich dem Ende zuneigenden Technologie widmen.
Ein wesentliches Element, dass unsere Automobil- und Energiewirtschaft über viele, zu viele, Jahre verdrängt hat, ist das „bidirektionale Laden“.
Worum geht’s?
Zur begrifflichen Einordnung sei zunächst auf den Referentenentwurf „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.07.2025 hingewiesen:
§ 2 Nr. 8c E-StromStG: „bidirektionales Laden: ein intelligenter Ladevorgang, bei dem die Richtung des Stromflusses umgekehrt werden kann, sodass Strom vom aufladbaren elektrischen Energiespeicher eines Elektrofahrzeugs zu dem Ladepunkt fließen kann, an den er angeschlossen ist“
[Bundesministeriums der Finanzen, Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, 23.07.2025, Seite 5.]
Weitere Definitionen, wie etwa im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fehlen und behindern eine rechtliche Einordnung bidirektionaler Systeme. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Frage, ob Fahrzeugbatterien als Erzeugungsanlagen, Speicher oder hybride Systeme gelten. Für Netzanschluss, Abrechnung und regulatorische Einordnung fehlt damit eine klare Grundlage, was Investitionsentscheidungen hemmt und die Marktdurchdringung verzögert.
[Initiative „Bidirektionales Laden“, Positionspapier zu notwendigen regulatorischen Anpassungen im Kontext des bidirektionalen Ladens, Seite 7.]
Mit einfachen Worten: bidirektionales Laden (auch „Vehicle-to-X“) bedeutet, dass ein Elektroauto nicht nur Strom aufnehmen, sondern auch wieder ins Netz oder ins Haus zurückspeisen kann. Das eröffnet eine Reihe von Vorteilen – je nach Anwendungsfall.
Vorteile und Herausforderungen des bidirektionalen Ladens
Vorteile für die E-Autobesitzer
Besitzer von Elektrofahrzeugen haben in erster Linie eine Ersparnis bei den Stromkosten. Sie Laden, wenn der Strom günstig ist (z. B. nachts, bei viel Wind / Sonne) und Entladen, wenn der Strom teuer ist (z. B. abends, bei hoher Nachfrage). Darüber hinaus ermöglicht das bidirektionale Laden eine bessere Nutzung von Eigenstrom: Besitzer einer Solaranlage können tagsüber das Auto laden und abends den Solarstrom wieder ins Haus zurückspeisen. Auch bei Stromausfall kann ein Elektroauto als Backup der Notstromversorgung (sog. „Vehicle-to-Home“) dienen.
Vorteile für das Stromnetz und die Gesellschaft
Unser Stromnetz ist auf Stabilität angewiesen, damit es gut funktioniert. Viele vernetzte Fahrzeuge können Schwankungen im Stromnetz ausgleichen, etwa wenn viel erneuerbare Energie eingespeist wird. Überschüsse von Wind- und Solarstrom lassen sich zwischenspeichern, statt abgeregelt zu werden. Und schließlich können Spitzenlasten abgefedert werden, indem E-Autos gezielt Strom ins Netz abgeben („Vehicle-to-Grid“), wenn besonders viel benötigt wird.
Wirtschaftliche und ökologische Vorteile
Durch das bidirektionale Laden entstehen neue Geschäftsmodelle: Besitzer von E-Fahrzeugen können durch Netzdienstleistungen oder Stromhandel zusätzliche Einnahmen erzielen. Ebenso haben die Energieversorger Kosteneinsparungen, wenn sie durch einen geringeren Bedarf weniger in teure Spitzenlastkraftwerke investieren und geringere Leistung vorhalten müssen. Auch die effizientere Nutzung von erneuerbaren Energien und geringerer CO₂-Ausstoß leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.
Neben den vielen Chancen gibt es beim bidirektionalen Laden auch eine Reihe von Nachteilen und Herausforderungen:
Nachteile für die E-Autobesitzer
Durch häufiges Be- und Entladen kann die Batterie schneller verschleißen und sich die Lebensdauer verkürzen. In Abhängigkeit von Technologie und Managementsystemen kann der Grad variieren. Manche Hersteller schränken ihre Garantieleistungen ein und erlauben bidirektionales Laden noch nicht offiziell oder koppeln es an Bedingungen. Darüber hinaus wird die Verfügbarkeit von Fahrzeugen und Spontanität eingeschränkt, wenn diese als Energiespeicher genutzt werden. Fahrer müssen sicherstellen, dass das Auto jederzeit fahrbereit bleibt und der Akku nicht vollständig entladen werden kann, wenn man spontan losfahren will. Und, last but not least, sind die Anschaffungskosten für Wallboxen und Ladegeräte, die bidirektionales Laden unterstützen, teurer als Standardvarianten.
Technische und infrastrukturelle Aspekte
Bidirektionales Laden erfordert eine komplexe Steuerung: Es braucht intelligente Systeme, die entscheiden, wann Laden oder Entladen sinnvoll ist. Weiterhin gibt es (noch) unterschiedliche technische Standards (z. B. CHAdeMO vs. CCS), wodurch die Kompatibilität eingeschränkt sein kann. Und, schließlich entstehen beim Hin- und Herwandeln von Strom (Auto
Haus
Netz) Umwandlungs- und Effizienzverluste.
Wirtschaft und Regulierung
Noch fehlen attraktive Tarife oder Vergütungen für Netzdienstleistungen. Es gibt keine klaren Geschäftsmodelle. In vielen Ländern ist das Einspeisen von Strom aus privaten Fahrzeugen ins Netz rechtlich noch nicht eindeutig geregelt, was regulatorische Hürden mit sich bringt. Bezüglich der Steuern & Abgaben ist zu berücksichtigen, dass eine Rückspeisung ins öffentliche Netz zusätzliche Kosten verursachen kann, etwa Netzentgelte oder Umlagen.
Rechtliche Unsicherheit
Beim bidirektionalen Laden besteht eine weitere rechtliche Unsicherheit über die Herkunft des rückgespeisten Stroms. Während das EEG klare Regeln für stationäre Anlagen bietet, fehlen diese für mobile Speicher wie Elektrofahrzeuge, die sowohl Ökostrom als auch Graustrom speichern können.
Ein Lösungsansatz ist die verpflichtende Nutzung von Grünstromlieferverträgen an Ladepunkten. Das schafft rechtliche Klarheit, greift aber in den Strommarkt ein und könnte europäischem Energierecht widersprechen.
Alternativ wird ein Herkunftsnachweissystem diskutiert, das die gesamte Nutzungskette abbildet. Es wäre rechtlich stabiler und EU-konform, aber aufwändiger umzusetzen.
[Vgl. Stiftung Umweltenergierecht, Bidirektionales Laden von Elektrofahrzeugen, Rechtliche Rahmenbedingungen und Hemmnisse, Seite 14 f.]
Zusammengefasst:
Eine mögliche Roadmap, wie sich bidirektionales Laden in den nächsten Jahren durchsetzen könnte, lässt sich in etwa 3 Schritten darstellen:
1. Standardisierung & Regulierung (2025 – 2027)
- Einheitliche Standards (vor allem CCS für Europa) setzen sich durch.
- Einführung von rechtlichen Rahmenbedingungen für Vehicle-to-Grid (Vergütung, Abgaben, Netzanschlussregeln).
- Förderprogramme für bidirektionale Wallboxen und Netzdienste starten.
- Erste Energieversorger bieten dynamische Tarife und Speicher-Vergütungen an.
2. Breiter Markthochlauf (2027 – 2030)
- Viele neue E-Autos kommen ab Werk bidirektional-fähig.
- Preise für Wallboxen sinken deutlich.
- Vehicle-to-Home wird im Privatbereich zum Standard für Solaranlagenbesitzer.
- Erste geschäftsmodellbasierte Angebote entstehen: z. B. Autostrom-Verträge mit Einnahmen durch Rückspeisung.
- Flotten (Busse, Lieferwagen) werden systematisch als Speicherpuffer ins Netz eingebunden.
3. Vollintegration in Energiesysteme (ab 2030)
- Millionen von E-Autos dienen als dezentrale Speicher und stabilisieren das Stromnetz.
- Vehicle-to-Grid wird Teil der Netzplanung und Energiewende-Strategie.
- E-Autos ersetzen in vielen Fällen stationäre Heimspeicher (z. B. Tesla Powerwall).
- Automatisierte Steuerung: Nutzer merken im Alltag kaum noch etwas, weil das System Ladezeiten, Rückspeisung und Mobilitätsbedarf intelligent koordiniert.
Fazit: Energie- und Mobilitätswelt wachsen zusammen
Bidirektionales Laden hat großes Potenzial, steht aber noch am Anfang. Der Mehrwert hängt stark von Technikreife, rechtlichen Rahmenbedingungen und Nutzerverhalten ab. Die größten Herausforderungen sind Standardisierung, Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit. Erst wenn diese Punkte gelöst sind, kann bidirektionales Laden breit eingesetzt werden.
Markus Emmert, ehemaliger Vorstand des Bundesverbandes E-Mobilität, fasst es so zusammen: »Wir müssen im Blick haben, dass es nicht nur um Intelligenz der Systeme und um den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Netze, der nachhaltigen Mobilität geht, sondern auch um eine deutlich höhere Energieeffizienz. Der Fokus liegt auf dem Einsatz der Primärenergie, mit der es vernünftig und effizient zu haushalten gilt.«
Getrieben durch ehrgeizige Umweltziele blicken Hersteller, Lieferanten, Installateure, Flotten- und Energiemanager, Händler und Start-ups auf die Vereinbarkeit von Mobilitäts- und Energiewende. E-Fahrzeuge als Powerbank und Erneuerbares Energiedepot für Stromnetze sind das Kernbild eines Teils der Sektorenkopplung.
Ein Beitrag von
Christoph von Radowitz
LEE Sachsen e. V.
Gründungsmitglied
Landkreis Leipzig – Moratorium zur Windkraft: Wirkungslos – und doch symbolisch laut
Am 10. September 2025 hat der Kreistag des Landkreises Leipzig auf Antrag der AFD ein Moratorium für Windenergieanlagen beschlossen. Unterstützt von den Freien Wählern, Freien Sachsen und Teilen der CDU dient der Beschluss v.a. als politisches Signal gegen den weiteren Ausbau der Windkraft, da ein solches Moratorium rechtlich keine Wirkung entfalten kann.
Dass politische Debatten und Entscheidungen unseren Alltag sowie unsere Wahrnehmung maßgeblich beeinflussen und lenken, sieht man nicht nur bei politischen Neuerungen auf Bundesebene. Nicht nur der deutsche Bundestag und dessen Forderungen vermitteln einen politischen Tenor, auch die politische Stimme und Stimmung der einzelnen Länder ist ausschlaggebend für unsere alltägliche politische Realität in der Bundesrepublik.
Politik die uns als Gesellschaft tangiert, geschieht in der Regel sogar öfter auf den kleineren Ebenen: Sie ist dann nahbarer und greifbarer. So ist es umso interessanter, aber auch gefährlicher, wenn Symbolpolitik anstelle von Sachpolitik den politischen Diskurs auf Landesebene leitet.
Beispielhaft dafür ist das Moratorium für Windenergieanlagen (WEA) des Kreistages des Landkreises Leipzig vom 10. September 2025.
Dieser stimmte am 10.09.2025 mehrheitlich für eine Beschlussvorlage, welche sich nicht nur von Zukunftstechnologie abwendet, sondern zugleich juristisch (mindestens) auf sehr dünnem Eis bewegt.
Beschlossen wurden konkret zwei Punkte:
- „Der Landkreis Leipzig soll bei künftigen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (WEA) alle im Rahmen seines Beurteilungs- und Ermessensspielraum bestehenden Möglichkeiten nutzen, um Genehmigungen zu begrenzen oder zu versagen.
- Der Landkreis Leipzig soll beim Bund auf die im Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 verankerte Evaluierung der Flächenziele für 2023 hinwirken. Der Landkreis soll im Rahmen der Änderungen des Landesplanungsgesetzes des Freistaates Sachsen darauf hinwirken, dass die Flächenbeitragswerte dem Windflächenbedarfsgesetz entsprechen und damit der Flächenbeitragswert von 1,3 v.H. im Jahr 2027 beträgt.“ [1]
Auf den ersten Blick klingt das nach einem massiven Eingriff in die Energiewende: Der Landkreis will künftig seine Spielräume bei Genehmigungen von WEA zugunsten einer Ablehnung selbiger nutzen und zugleich vom Bund eine Überprüfung der Flächenziele verlangen. Doch rechtlich bleibt von diesem Beschluss bei genauerer Betrachtung wenig übrig.
Denn die Rechtslage ist eindeutig: Über Genehmigungen von WEA entscheidet nicht die politische Stimmung im Kreistag, sondern das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und anderen Fachgesetzen. Hier gilt gebundenes Handeln – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss eine Genehmigung erteilt werden. Ermessens- und Beurteilungsspielräume sind eng begrenzt. Auch die Evaluierung der Flächenziele (Flächenbeitragswerte) ist längst im Bundesrecht verankert: Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet die Länder und den Bund seit 2023 zur regelmäßigen Überprüfung.
Mit anderen Worten: Was der Kreistag fordert, ist bereits geltendes Recht.
Damit ist der Beschluss juristisch zahnlos. Er kann keine einzige Genehmigung stoppen und auch keine Flächenziele verschieben. Bundesrecht bricht Landesrecht – Art. 31 Grundgesetz macht es unmissverständlich. Juristisch betrachtet handelt es sich also um eine Luftnummer.
Warum dann dieser Aufwand? Politisch ist dieser Beschluss ein symbolischer Akt, vor allem ausgehend von der AFD und anderen recht(sextrem)en Kräften: lautstarker Protest gegen die Energiewende – man könnte auch sagen: kindlicher Trotz. Es geht darum, ein Signal zu senden: „Wir sind gegen die Energiewende, wir sind laut, wir sind präsent, wir sind im Widerstand.“
Die Folge: Ein Moratorium ohne rechtliche Verpflichtung, ohne Wirkung. Populismus statt Sachpolitik.
Das Fazit: Der Kreistagsbeschluss zeigt Haltung, aber keine direkte Wirkung. Rechtlich leer, politisch schrill.
Beschlüsse wie das Moratorium des Landkreises Leipzig sind juristisch wirkungslos, politisch jedoch schädlich. Sie verunsichern Investoren, bremsen Projekte und schwächen die Akzeptanz der Energiewende. Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) fordert daher, den Fokus auf Sachpolitik, anstatt auf populistischen Beschlüssen zu legen. Es braucht daher: schnellere Genehmigungen, klare rechtliche Rahmenbedingungen und eine klare politisch verlässliche Rückendeckung für den Ausbau erneuerbarer Energien. Nur so können Klimaziele erreicht, Versorgungssicherheit gewährleistet und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen und ganz Deutschland gestärkt werden.
Für die Zukunft bleibt entscheidend: Nicht laute Schlagzeilen, sondern konsequente Sachpolitik treiben die dringend notwendige Energiewende voran.





