Eine Gesetzesnovelle des Landesdenkmalschutzgesetzes in NRW erleichtert Photovoltaik, Solarthermie und energetische Sanierungen bei Baudenkmälern. Denkmalbehörden müssen erstmals die Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien berücksichtigen.

Foto: BLB NRW

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