Bislang wenig beachtet bringt das neue Energiefinanzierungsgesetz eine deutliche Entlastung für selbst erzeugten Strom. Wenn es am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, ist dieser Strom nicht mehr mit der EEG-Umlage und auch nicht mit der KWKG-Umlage sowie den Offshore-Wind-Anbindungskosten belastet.
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