Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat in zwei Fällen geurteilt, dass das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwiegt und hat daher den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt. Im Bild eine Photovoltaik-Anlage, des OVG NRW hat Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt.

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