Die Frist zur verpflichtenden Drittmengenabgrenzung nach dem Energiesammelgesetz (EnSaG) wurde auf den 1.1.2022 verlängert. Bis zum Ende des Kalenderjahres müssen alle Drittstrommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen eindeutig erfasst, abgegrenzt und gemeldet werden.

Foto: Vivavis AG

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