Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat in zwei Fällen geurteilt, dass das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes überwiegt und hat daher den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt.
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