Im neuen Abgrenzungsleitfaden sind alle Arbeiten auf der DC-Seite von Photovoltaik-Anlagen handwerksrechtlich dem Dachdeckerhandwerk zugeordnet und gelten als wesentliche Tätigkeiten des Berufs. Im Bild eine Hand, die eine Photovoltaik Unterkonstruktion installiert, das ist Sache vom Dachdeckerhandwerk.

Foto: Karoline Thalhofer / stock.adobe.com

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