Aus Brandschutzgründen, müssen Sie gerade bei Doppelhaushälften einen Abstand von 120 cm zum Nachbarn und dessen Gebäudegrenze eingehalten werden. Im ungünstigsten Fall sind dann 2,40 m Platz zwischen zwei Solaranlagen. Bei schmalen Häusern bleibt dann häufig gar kein Platz für eine entsprechend große Anlage.

ABER: das trifft nur für Glas-Folien-Module zu, nicht aber für Glas-Glas-Module. Kennen Sie schon unser „One-For-All“ … also das eine-für-alles Modul? Hier der Artikel.

Mit einem Glas-Glas-Modul dürfen Sie bis 50 cm an die Grenze heran. Sie gewinnen somit mehr als die Hälfte der Modulbreite. Da passt dann gleich mal mehr drauf. 😉