Mit § 36k des EEG 2021 hat der Gesetzgeber vor Weihnachten eine freiwillige Abgabe von Windparks in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde eingeführt. Per Verordnung nach § 95 Abs. 3 EEG kann die Bundesregierung die Regelung auch auf Solarparks übertragen. Eine solche Kommunalschenkung für Photovoltaik ist umstritten.
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